Anwalt beantwortet Fragen der RSV nicht, verhindert Auszahlung Fremdgeld Strafba

Begonnen von Zauberfee666, 13. November 2021, 15:30:53

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Zauberfee666

Hallo Zusammen,

Dieses Jahr wurde eine erbrechtliche Angelegenheit beendet und ausgezahlt. Das Geld für seine Gebühren hat er von dem Erbteil einbehalten. Dieses Geld muss ich mir von meiner Rechtsschutzversicherung zurückholen. Leider geht das bald 6 Monate und kein Ende in Sicht. Der Anwalt wird von der RVS angeschrieben, beantwortet die Fragen nicht. Die RVS wendet sich an mich, mit der Bitte um Veranlassung der KLärung. Ich schicke per Mail das Schreiben hin, frage um Klärung und erhalte die Auskunft, man melde sich nach Umzug der Kanzlei und Urlaub bei mir. Erfolgte jedoch nicht. Die RVS schreibt ihn wieder an. Er sagt, er hätte keine Entbindung der Schweigepflicht, kann nicht beantworten. Im Juni hatte ich ihm jedoch eine gegeben. DIe RVS gibt an, dass die Gebühren falsch berechnet und teilweise nicht nachvollziehbar sind. Auch habe er keinen Kostenfestsetzungsbeschluss beantragt, sodass die Kosten für Gutachter etc auch auf die Gegenseite umgelegt werden können. Derzeit werden die Kosten mir zu 100% auferlegt.
Da es um gut 9000 Euro geht, frage ich mich jetzt, ob das eigentlich strafbar ist, was er macht. Er verhindert durch sein Verhalten die Auszahlung an mich, weil die RVS ja erst einmal alles berechnen muss, wie hoch die ganzen Kosten sind, um die Auszahlungshöhe berechnen zu können, da ich max. 10000 Euro Versicherungsschutz habe.
Kann man da Strafanzeige stellen? Ist das Veruntreuung?

Danke

Mostrich84


Zauberfee666

Zitat von: Mostrich84 am 14. November 2021, 17:02:02
Hast du schon eine Meldung bei der Kammer in Betracht gezogen?

Ich habe jetzt einen Schlichtungsantrag bei der Schlichtungsstelle der Anwaltschaft gestellt. Das Schreiben gilt gleichzeitig als Beschwerde, denke aber, dass ich da nochmals bei der zuständigen RAK eine Beschwerde einreichen muss.

Trotzdem stelle ich mir die Frage, ob das nicht strafbar ist und ich dazu noch eine Anzeige stelle.

Mostrich84

Das kann ich dir leider nicht genau sagen. Ich würde an deiner Stelle aber noch einen weiteren RA dazuschalten und ihn die Sachlage beurteilen lassen.


Maunzi

Frag doch mal bei deiner Rechtsschutzversicherung nach wie du am besten vorgehen kannst. Die sollten an und für sich am besten wissen was da zu tun ist?
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)