Anrechnung von ausgezahltem Urlaub/Überstunden ?

Begonnen von Nessie, 14. November 2021, 10:22:51

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Nessie

Hallo Zusammen,

ich war vom 01.04. bis 03.09.21 beschäftigter Arbeitnehmer mit allem drum und dran.
Noch in der Probezeit (keine 6 Monate) wurde mir mit anderen Kolegen gekündigt.
Die Arbeitsagentur hat diesen Beschäftigungszeitraum nicht in meinen wieder aufgenommenen
ALG 1 Bescheid aufgenommen, da dieser unter der 6 Monatsgrenze liegt.
Jetzt will die Arbeitsagentur mir aber den ausbezahlten Urlaub und die Überstunden anrechnen.
Richtig oder falsch ?

Grüßel Nessie

Sheherazade

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

BigMama

Zitat von: Nessie am 14. November 2021, 10:22:51Jetzt will die Arbeitsagentur mir aber den ausbezahlten Urlaub und die Überstunden anrechnen.
Wie anrechnen? Beim Jobcenter (Alg II) gibt es Anrechnungen von Einkommen. Bei der Bundesagentur für Arbeit (ALG I) gibt es das nicht.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Flip

Es ist sicher § 157 SGB III, Ruhen des Anspruchs bei Arbeitsentgelt und Urlaubsabgeltung, gemeint:

https://dejure.org/gesetze/SGB_III/157.html

BigMama

Damit hast du sicher recht. Daran hab ich gar nicht gedacht bei dem Begriff anrechnen.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)