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Weihnachtsgeld/Aufstocker und widersprüchliche Bescheide für denselben Zeitraum

Begonnen von Vanity, 15. November 2021, 11:38:28

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Vanity

Hallo,

ich erhalte in meinem  Teilzeitjob  Weihnachtsgeld. (ca. 600€ netto, ich verdiene monatl. im Schnitt 820,-€ brutto) Das Weihnachtsgeld wird mir in diesem Jahr als einmaliges Einkommen angerechnet und auf sechs Monate verteilt. Ich arbeite jetzt seit vier Jahren dort und bisher wurde mir der Betrag immer im Nachhinein in der abschließenden EKS aus der Selbständigkeit berechnet. Das waren nie 100€ monatlich.

Meine erste Frage:
Ist es richtig, dass der komplette voraussichtliche Nettobetrag aufgeteilt wird, oder darf ich einen Prozentsatz davon behalten?
Meine SB hat den geschätzten Nettobetrag dieser einmaligen Zahlung, welchen ich im Dezember erhalte auf sechs Monate aufgeteilt.
Ausserdem steht unter dem Bescheid noch "Monatszahlung" mit einem Betrag, welcher mir gezahlt(?) wird, ohne jegliche Erklärung.
Ich verstehe das nicht.

Meine zweite Frage:
Ich habe ich zwei! widersprüchliche abschließende Bescheide zu meiner Selbständigkeit für denselben Zeitraum  erhalten. In dem einen soll ich Geld zurück zahlen, in dem anderen würde ich Geld nachgezahlt bekommen. Wie gehe ich damit um?

Alle drei Schreiben wurden am selben Tag erstellt und mir zusammen zugestellt.
Wäre ein Widerspruch mit der Bitte um Neuberechnung und Erklärung richtig?
Ich bin verwirrt .

Danke im Voraus für jegliche Hilfe!


crazy

Was die widersprüchlichen Bescheide angeht solltest Du schriftlich um Klarstellung bitten.
Das Extra Einkommen erhöht erstmal hauptsächlich dein Brutto. Damit höherer Freibetrag. Ergebnis-Du hast immer etwas vom Extra Geld.
Mit dem Extra Gehalt kommst Du wohl einmalig über deinen Bedarf, daher Verteilung auf die 6 Monate.

Vanity

Es wir so berechnet:
Erwerbseinkommen allgemein 680,-
Einmalige Einnahme              100,-
-Grundfreibetrag                  100,-
-Freibetrag                           132,-
ergibt anrechenbares Einkommen 548,-

Irgendwie erschließt sich mir die Höhe des Freibetrages nicht. Der ist sonst höher, bei weniger Einkommen.

Wegen der Bescheide habe ich jetzt eine email geschrieben.

Danke für die Antwort!

JensM1

ZitatIst es richtig, dass der komplette voraussichtliche Nettobetrag aufgeteilt wird, oder darf ich einen Prozentsatz davon behalten?

Wenn du durch die Anrechnung des Weihnachtsgeldes für den Zuflussmonat aus dem Leistungsbezug fallen würdest, ist dieses ab Zuflussmonat (Weisungslage BA) um nicht ausgeschöpfte Freibeträge aus Erwerbseinkommen zu bereinigen und der Restbetrag ist für 6 Monate Monate in gleicher Höhe als Einkommen zu berücksichtigen. Bei Single wäre dein Freibetrag imo aus 1200,00 Euro - anzurechnendes EK Selbständigkeit - 820,00 Brutto zu ermitteln.

Beispiel:

1200,00 Brutto
- 200,00 Euro EK Selbständigkeit
- 820,00 Euro Brutto
= 180,00 Euro

Einmalzahlung 600,00 Euro
- 10 % von 180,00 Euro
= 582,00 Euro : 6 Monate
=97,00 Euro pro Monat ab Zuflussmonat


Zack, vorläufiger grob geschätzter Leistungsanspruch um 3,00 Euro monatlich zu wenig bewilligt, mach was draus :).



JensM1

ZitatEs wir so berechnet:..

Habe ich erst gar nicht verstanden, dachte es bezieht sich irgendwie auf dein Weihnachtsgeld. Es ist immer schwierig, wenn man nur ein paar Fakten und Zahlen bekommt, auch nur halbwegs fundiert zu antworten. Ich würde mir zu Berechnungsfragen ein paar Pflichtangaben wünschen, wie bspw. Single, Partner, Kinder u. ä. mehr. Aber ok, haben die Forenbetreiber nicht vorgesehen und evtl. haben sie ja auch recht damit. Was ich generell doof finde, sind Angaben wie ich bekomme ca. Betrag xxx, warum nicht die genauen Beträge lt. Berechnung Jobcenter? Egal.

Dein Erwerbseinkommen scheint sich aus Netto ca. (scheiss "ca.") 600,00 Euro Netto + 80 Euro Selbständigkeit zusammenzusetzen. Dein Bruttoeinkommen würde dann ca. 820,00 + 80,00 = 900,00 Euro betragen. Der resultierende Freibetrag bei 900,00 Euro Brutto beträgt (nicht ca. sondern genau) 260,00 Euro. Wenn wir jetzt mal mit ca. Zahlen aufhören - setze einfach die konkreten Zahlen ein - dann landest du bei:

Nettoeinkünfte: 780,00 Euro inkl. aufgeteilte Einmalzahlung
- Freibetrag 260,00 Euro
= 520,00 Euro

Differenz zur Berechnung monatlich 28,00 Euro, könnte an "ca." Angaben liegen. Ich hoffe, das hilft dir, ansonsten einfach mal Bescheide oder wenigstens die angerechneten Einkünfte in der korrekten Höhe posten.

Vanity

Erstmal sorry wenn ich unverständlich schreibe.
Die Zahlen, welche ich als Berechnung gepostet habe, sind die Beträge, welche ich 1 zu 1 aus dem aktuellen Bescheid abgeschrieben habe. Ich bekomme nicht jeden Monat dasselbe Gehalt, weshalb ein Durchschnittsgehalt des letzten Halbjahres als Berechnungsgrundlage genommen wird. Brutto sind es 822,- €. Aus meiner Selbständigkeit wird dort aktuell nichts angerechnet, da sich das zur Zeit gerade so "selbst trägt". Ich habe mit dem Antrag eine entsprechende Prognose abgegeben. Die 100€ einmaliges/monatl. Einkommen sind laut JC das Weihnachtsgeld, welches ich voraussichtlich im Dez. bekomme, aufgeteilt auf sechs Monate. Letztes Jahr waren es € 722,- Weihnachtsgeld brutto. Kann nicht sagen wieviel es dieses Jahr sind. Meine SB hat €600,- als Berechnungsgrundlage angegeben als ich nachgefragt habe. Es ist nicht so, dass ich erwarte das behalten zu können. Wenn es mehr ist, als sie einberechnet hat, muss ich es nach der abschließenden EKS ja eh wieder zurück zahlen.

Ich verstehe nicht, wie sie auf den Freibetrag von € 132,- kommt. Vielleicht ist das für mich einfach zu kompliziert  :sad:

crazy

Wie hoch ist denn das Weihnachtsgeld in brutto?
Dass es 600 Netto sind ist geschätzt??
Die Freibeträge werden immer vom brutto errechnet und vom Netto dann abgezogen.