Ortsabwesenheit - 6 Monate Rückforderung

Begonnen von freak-tom, 16. November 2021, 07:41:21

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

freak-tom

Hallo und Guten Tag an das Forum,

Im Zeitraum 03/2020 bis 03/2021 bezog ich Hartz4.

Gemeldet und wohnhaft war ich bei meiner Mutter (da mein Vater verstarb und ich aus dem Ausland zurückkehrte) zu einer geringen Miete (welche das Amt nicht bezahlen wollte).
Insofern wurde diese von mir selbst aufgebracht. Soweit so gut.

06/2020 lernte ich meine Partnerin kennen.
Kurz darauf entschieden wir uns, aufgrund von Corona und Null-Jobaussichten, mit dem Wohnmobil meiner Mutter für eine zunächst nur sehr kurze Zeit ins Ausland zu verreisen.
Mir ist, jetzt, bewusst, dass dies hätte genehmigt werden müssen, zumal wir 2 Monate später, aufgrund mechanischer Probleme, erst wieder in unseren Heimartorten eintrafen.
Ich war jederzeit telefonisch erreichbar, postalisch durch die Weiterleitung von emails meiner Mutter. Angerufen oder angeschrieben wurde ich nicht.

Natürlich kann das Jobcenter hier für diesen Zeitraum eine Rückforderung verlangen, der ich auch nachkommen würde!

Ab 12/2020 bis 03/2021 habe ich immer wieder einen oder 2 Tage im Ort (100km entfernt) meiner Partnerin verbracht.
Dabei ist auch alle 2-4 Wochen eine Bezahlung dort mit meiner Kreditkarte erfolgt.
Wohnhaft blieb ich in meinem Heimartort!

03/2021 lief meine Bewilligung aus.

Nachdem Kontauszüge rückwirkend für ein Jahr, für eine Weiterbewilligung, eingefordert wurden, teilte ich ich dem Amt mit nun doch auf weitere Leistungen zu verzichten und meinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten, inkl. KV. Dies tat ich auch.

06/2021 wechselte ich in ein Angestelltenverhältnis und zog 09/2021 komplett ins Ausland.

Kontoauszüge, speziell meiner Kreditkarte, habe ich NIE eingereicht. Mein gemeldeter und tatsächlicher Wohnsitz war immer mein Heimatort.

Jetzt kam das Schreiben vom Amt mit einer Rückforderung des gesamten bewilligten Zeitraums von 09/2020 - 03/2021.
Nicht tageweise nach Überschreitung der 21 Tage Urlaub sondern komplett.
Begründet wird dies mit vorliegenden Kreditkartenauszügen und der damit begründeten Ortsabwesenheit.

1. Kann man mir einfach so unterstellen ich sei in dem gesamten Zeitraum NICHT in meinem Heimatort gewesen?

2. Sind die Forderungen so berechtigt?

3. Wie muss ich jetzt darauf reagieren?

Wie gesagt, ich gestehe mir ein, dass ich für die Auslandsreise (09-12/2020) eine Genehmigung hätte erfragen müssen!
Einer Rückzahlung würde ich zustimmen.

Jedoch war ich NUR temporär bei meiner Partnerin und stand jederzeit dem Jobcenter in meinem Heimatort zur Verfügung. Persönlich eingeladen wurde ich genau 1x.

Ich danke schon vorab vielmals für das Lesen meiner Nachricht.
Beste Grüße


crazy

Jetzt frage ich mich natürlich wie die darauf kommen. Da kein WBA gestellt wurde waren Kontoauszüge für die vorherigen Monate(02/21bis 12/20) gar nicht vorzulegen...
Nein, man kann Widerspruch einlegen und darlegen, dass man sich lediglich zu Besuchszwecken am Ort des Geldautomaten aufgehalten hat. Bestenfalls war das immer am Wochenende. Also prüf mal daraufhin die Abbuchungen

hotwert

Zitat von: crazy am 16. November 2021, 07:56:13
Jetzt frage ich mich natürlich wie die darauf kommen. Da kein WBA gestellt wurde waren Kontoauszüge für die vorherigen Monate(02/21bis 12/20) gar nicht vorzulegen...
Nein, man kann Widerspruch einlegen und darlegen, dass man sich lediglich zu Besuchszwecken am Ort des Geldautomaten aufgehalten hat. Bestenfalls war das immer am Wochenende. Also prüf mal daraufhin die Abbuchungen

Als Ortsabwesend gilt man wenn man länger als 12 Stunden nicht am Wohnort ist. Dazu zählen auch Wochenenden. Zumindest hat mit mein SB das so erklärt.

crazy

Sa nach Postlauf los und So abend wieder zu hause, gut ist.
Dein SB spinnt! Du musst werktäglich deinen Briefkasten leeren können.

hotwert

#4
Zitat von: crazy am 16. November 2021, 09:15:56
Sa nach Postlauf los und So abend wieder zu hause, gut ist.
Dein SB spinnt! Du musst werktäglich deinen Briefkasten leeren können.

Ich kann gerade auch nichts über diese 12 Stunden Regel finden, aber er hat mir das klipp und klar so erklärt das jede Abwesenheit von mehr als 12 Stunden als Ortsabwesend gelten und hat nochmal deutlich gemacht das auch Wochenenden da dazuzählen. Alles länger als 12 Stunden pro Tag muss ich genehmigen lassen, auch wenn ich von Samstag auf Sonntag mal bei nen Kumpel übernachten will, so seine Worte.

Ok, da werde ich mal schriftlich anfragen müssen. Das regt mich schon wieder auf wenn der mir wirklich so einen Müll erzählt hat.

justine1992

Hast Du denn während dieser Zeit auch zu Hause mal (mit Karte) eingekauft oder Geld abgehoben? Oder hast Quittungen/Kassenbons (da stehen ja keine Namen drauf) aus dieser Zeit?
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Simone-

Zitat von: freak-tom am 16. November 2021, 07:41:21
Jetzt kam das Schreiben vom Amt mit einer Rückforderung des gesamten bewilligten Zeitraums von 09/2020 - 03/2021.
Nicht tageweise nach Überschreitung der 21 Tage Urlaub sondern komplett.
Spielt keine Rolle, da auch die zustehenden 21 Tage vorher genehmigt werden müssen.

Wie weit ist denn der Ort weg, wo du bei deiner Partnerin warst und per Karte bezahlt hast?


"Alles was die weise Frau lernte schrieb sie in ihr Buch, und als die Seiten schwarz vor Tinte waren, nahm sie weiße Tinte und begann von vorne."

Fettnäpfchen

freak-tom

Zitat von: freak-tom am 16. November 2021, 07:41:21Kontoauszüge, speziell meiner Kreditkarte, habe ich NIE eingereicht. Mein gemeldeter und tatsächlicher Wohnsitz war immer mein Heimatort.
Also auch nicht diese:
Zitat von: freak-tom am 16. November 2021, 07:41:21Nachdem Kontauszüge rückwirkend für ein Jahr, für eine Weiterbewilligung, eingefordert wurden, teilte ich ich dem Amt mit nun doch auf weitere Leistungen zu verzichten und meinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten, inkl. KV. Dies tat ich auch.
Ich würde empfehlen einen RA einzuschalten! SGB 2 tauglich ist hier aber die Grundvoraussetzung!

Ansonsten kann man ohne die Aufforderung des JC zu lesen eher nur Rätselraten und wenig beitragen wie du jetzt schon siehst.

MfG FN

ZitatUm das besser einschätzen zu können, wäre es sinnvoll, den Bescheid zu scannen und anonymisiert hier hochzuladen.
Ohne den genauen Wortlaut stochern wir sonst im Nebel herum.

Wie lade ich hier einen Dateianhang hoch? Und wie lösche ich ihn wieder?
oder
Wie lade ich mit imgbox.de ein Schreiben/Bild hoch? (Update 08/2011)
oder abtippen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

freak-tom

#8
Danke für die vielen Antworten.
Ich habe nie Kontoauszüge für meine Kreditkarte eingereicht sondern lediglich mein Girokonto. Allerdings nutze ich ausschliesslich die Kreditkarte für Bezahlungen und Geldabhebungen. Das kostet mich nichts extra und ist so gewollt.
Wie gesagt, ich weiß nicht woher das Amt diese Belege nimmt!

Meine Parternin wohnt ungefähr 100km von mir entfernt. Besucht habe ich sie an Werkt- und Wochenendtagen.

Den WBA habe ich nachträglich storniert. Wurde mir dann auch so bestätigt und mitgeteilt.
Sicher gab es nun nochmals eine Prüfung aller Leistungen.

Fettnäpfchen: ich habe das Schreiben nun angefügt, werde es aber natürlich wieder löschen müssen. Da ich nun im Ausland lebe wird es schwer einen Anwalt zu beauftragen und wollte daher hier herausfinden, ob die komplette Ablehnung überhaupt so rechtens wäre ... denn wenn ich wirklich durch meine Auslandsreise meine gesamten Ansprüche veroren habe, werde ich den Anwalt auch nciht bezahlen können.

Danke und Grüße

Fettnäpfchen

Zitat von: freak-tom am 16. November 2021, 16:48:00ich habe das Schreiben nun angefügt, werde es aber natürlich wieder löschen müssen.
ist irgendwie schon weg...
aber wer weiß ob ich da hätte helfen können  :weisnich:

Was die OA angeht da wurde ja schon alles dazu geschrieben. Und der Schmarrn der (vom SB) von User hotwert kam kannst du getrost vergessen. Nur um die Aussage:
Zitat von: crazy am 16. November 2021, 09:15:56Sa nach Postlauf los und So abend wieder zu hause, gut ist.
Dein SB spinnt! Du musst werktäglich deinen Briefkasten leeren können.
zu bestätigen.
Zu deiner Lektüre > Ratgeber Ortsabwesenheit

Zitat von: freak-tom am 16. November 2021, 16:48:00Ich habe nie Kontoauszüge für meine Kreditkarte eingereicht sondern lediglich mein Girokonto. Allerdings nutze ich ausschliesslich die Kreditkarte für Bezahlungen und Geldabhebungen. Das kostet mich nichts extra und ist so gewollt.
Wie gesagt, ich weiß nicht woher das Amt diese Belege nimmt!
Na sehr wahrscheinlich von den Kontoauszügen Girokonto da werden die Buchungen für die Kreditkarte sicherlich gelistet sein.

Ich habe ausnahmsweise auch mal in deinem ersten Thread nachgelesen da wurde folgendes von dir beschrieben:
ZitatWie sieht es zum Beispiel mit meiner Kreditakrtenabrechnung aus?
Ich bezahle alles mit dieser Karte, fast nie Bar, und überweise daher immer mein Guthaben vom Girokonto auf diese Karte.

Zitat
Nein, da das Kreditkartenkonto mit dem Giro verknüpft ist und ich es nur darüber bedienen kann bzw direkt vom Giro bei Minus abgebucht wird
Ich bezahle alle Waren, nur persönlich, mit dieser Karte.
Geld geht dort keines ein. NUR auf dem Giro
so ist das mit der Kartenzahlung gläserner Kunde für alle die Zugriff auf die Daten haben. Egal was, wo o. wann  alles gut zum Überwachen und auswerten und dann irgendwann vllt. noch das Bargeld abschaffen und behaupten das ist gut.
und wenn dann Auslandsbuchungen über verschiedene Zeiträume offenbart werden muss SB nur noch schauen ob du OA beantragt und bewilligt bekommen hast und schon ist es nicht mehr so gut die Kartenzahlerei.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

freak-tom

Danke.
Würdest du zu anwaltlicher Hilfe raten?

Ich würde sonst die Abwesenheit im Ausland zugeben aber mit dem Hinweis zu einem bestimmten Tag zurück gewesen zu sein. Dennoch weitere tageweise Abwesenheit bei meiner Freundin und Co anlehnen, da ich dort nie lange war. Teilweise nur ein paar Stunden. Auch aus meiner Kreditkarten Abrechnung ist ersichtlich!, dass ich nie mehrere Tage hintereinander dort die Karte benutzt habe so deren auch immer wieder mal an M einem Heimatort wo ich immer wohnte

Kann denn die gesamte Leistung gestrichen werden obwohl ich, nach dem Auslandsaufenthalt, nachweislich wieder in Deutschland gelebt habe?

Danke

Simone-

Zitat von: freak-tom am 16. November 2021, 16:48:00
Meine Parternin wohnt ungefähr 100km von mir entfernt. Besucht habe ich sie an Werkt- und Wochenendtagen.
Naja, das ist in einem Tag zu schaffen, da kannst du hinfahren und wieder zurück fahren. Ich denke nicht, dass das JC ein Recht hat, dir für die Tage, an denen du offensichtlich dort warst (Kartennutzung am Ort), Leistungen wegen Ortsabwesenheit zu streichen.



"Alles was die weise Frau lernte schrieb sie in ihr Buch, und als die Seiten schwarz vor Tinte waren, nahm sie weiße Tinte und begann von vorne."

Fettnäpfchen

freak-tom

Zitat von: freak-tom am 18. November 2021, 19:59:57Würdest du zu anwaltlicher Hilfe raten?
Da es um  unterschiedliche Zeiträume geht und für Zeiten ohne Genehmigung die Leistungen (auch die Beiträge zur KK ) zurückgefordert werden wird sich das fast nicht lohnen.

Zitat von: freak-tom am 18. November 2021, 19:59:57Auch aus meiner Kreditkarten Abrechnung ist ersichtlich!, dass ich nie mehrere Tage hintereinander dort die Karte benutzt habe so deren auch immer wieder mal an M einem Heimatort wo ich immer wohnte
Was Du machen solltest wäre Nachweise beizubringen wann du wieder im ortsnahen Bereich warst. Und für die Zeiten die das JC evtl. ungerechtfertigt zurückverlangt, hier also die Besuche der Freundin, gilt das auch.
Wenn du also am Mo. in A einen Buchungsvorgang hast sollte am Di. einer in M als Widerlegung gelten, oder irgendein Termin etc. irgendwas was das JC anerkennen muss.
Handygespräche (Rufumleitung) gelten z.b. nicht Festnetz wäre etwas anderes.
Zitat von: freak-tom am 18. November 2021, 19:59:57Kann denn die gesamte Leistung gestrichen werden obwohl ich, nach dem Auslandsaufenthalt, nachweislich wieder in Deutschland gelebt habe?
bei Nachweislich nicht denn damit wird der Verdacht ja widerlegt
und nicht in D sondern zu Hause muss nachgewiesen werden!

Wenn das JC blöd kommt kann es noch schlimmer werden daher solltest du auf jeden Fall etwas unternehmen>Folgen bei unrichtigen, unvollständigen oder unterlassenen Angaben

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Jan Mustermann

man o man, ihr quatscht euch immer um Kopf und Kragen.
Das JC fordert etwas zurück.
Alles was das JC meint, muß es auch beweisen. Und zwar das JC nicht das SG !

Kartenzahlungen.
Also ich handhabe das so, eine Karte (ausländische Bank) liegt bei meiner bande im Ausland. Wenn eines der Kinder zb. eine 1 bzw. ein A in einer Arbeit geschrieben hat, sage ich schonmal das es sich meine Karte aus dem Büro nehmen kann um sich etwas zu kaufen. (Belohnungssystem)
Da ich ein richtiger Arsch bin werde ich zur selben Zeit im JC oder sonstwo vorstellig,oder ich hebe mit meiner deutschen Karte hier ab. Da sind dann teilweise 900 km Distance in einer Stunde.

Damit zerlegt sich alles was mit Kartenzahlung und wo es geschehen ist.
Einfach mal einen JC Termin wahrnehmen und zeitgleich einen Freund bitten mit eurer Karte irgendwo an einem Automaten zu bezahlen.
Damit zerlegt ihr so ein System.
Ihr müßt mal einwenig robuster werden.

Reiner1970

Man könnte meinen, dass man sich als ALG2 Empfänger im offenen Strafvollzug befindet