Wird Grundrente komplett angerechnet?

Begonnen von Helfer2021, 17. November 2021, 11:43:55

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Helfer2021

Hallo alle zusammen! Ich versuche hier einer Familie zu helfen und bräuchte Hilfe.
Ehefrau bekam von Januar bis September ALG2, den kompletten Satz
Ehemann bekam Rente und Wohngeld
Nun ist der Rentenbescheid gekommen und die Rente ist monatlich um ca. 200 Euro gestiegen seit Januar 2021. Der Ehemann bekommt auch eine Nachzahlung wegen der Neuberechnung der Grundrente. Der neue Rentenbescheid wird schon vom Jobcenter erwartet, haben mehrmals die Eheleute angeschrieben. Das ALG 2 wird ja dann wohl für die Ehefrau rückwirkend neu berechnet oder? Würde es dann auch bedeuten, dass die komplette Nachzahlung mit Hartz 4 verrechnet wird und die Eheleute keinen Euro gewonnen haben durch die Rentenerhöhung? Muss dann evtl. auch das Wohngeld zurückbezahlt werden?

crazy

Das Geld kann nur angerechnet werden wenn es da ist.
War der Leistungsbescheid vorläufig?

Letztendlich bedeutet mehr Rente einfach weniger vom Jobcenter etc.
Ehefrau kann noch nicht Rente bekommen?

cherrylady18

Bei Leistungsempfängern wird die Rentenerhöhung grundsätzlich gegengerechnet. Ist bei meinem Sohn schon seit Jahren so. Er freut sich über die Rentenerhöhung und dann ist er traurig, weil es von der Erhöhung nicht mehr Geld in der Tasche hat. Bei Weihnachtsgeld ist es auch so. Die Werkstatt zahlt ihm Weihnachtsgeld und das Amt zieht ihm davon die Hälfte wieder ab. Gab auch mal Gutschein für Thalia Buchhandlung für jeden Mitarbeiter (20,00 Euro ) . Nachdem die Werkstatt erfahren hat das die Gutscheine vom Amt gegengerechnet wurden hat man die Gutscheine umgehend wieder eingesammelt. Dafür gehen sie jetzt mit den Mitarbeitern zu Weihnachten immer essen. Da kann das Amt nichts egegenrechnen.

Sheherazade

Zitat von: Helfer2021 am 17. November 2021, 11:43:55
Muss dann evtl. auch das Wohngeld zurückbezahlt werden?

Was und wann bei Einkommenserhöhungen der Wohngeldstelle gemeldet werden muss, kann man dem Wohngeldbescheid entnehmen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

JensM1

#4
Wenn die Rentenerhöhung auf dem seit 01.01.21 geltendem Gesetz zur Einführung der Grundrente für langjährige Versicherte (=>33 Jahre Versicherungszeiten) beruht, sind auf den resultierenden Zuschlag höhere Freibeträge (Grundfreibetrag auf Erhöhungsbetrag 100,00 + 30 % von allem was darüber liegt, aber max. 50 % Regelbedarf) zu gewähren. Ob es sich hier um einen solchen Fall handelt, kann ich nicht beurteilen, aber die Erhöhung ab dem 01.01.2021 spricht dafür. Das Ganze würde sich noch um den bereits gewährten Freibetrag i. H. v. 30,00 Euro reduzieren.

Sollte es sich um die o. a. angegebene Rentenerhöhung handeln, ergäbe sich ein Freibetrag wie folgt:

200,00 Euro Grundrentenzuschlag (Brutto, falls mehr ergeben sich andere Freibeträge)
- Freibetrag 100,00 Euro
- 30 % von den übersteigenden 100,00
= 70,00 Euro zu berücksichtigende Rentenerhöhung

Da bei der bisherigen Rente bereits ein Freibetrag i. H. v. 30,00 Euro (hoffentlich) berücksichtigt wurde, würde sich der monatliche Freibetrag bei dem Beispiel exakt um 100,00 Euro erhöhen (vorher 30,00 Euro, jetzt 130,00 Euro).

Else Kling

Auch beim Wohngeld gibt es einen Freibetrag bei der Grundrente. Je nachdem, um wieviel sich die Rente durch die Grundrente erhöht, gibt es (automatisch und rückwirkend) meist sogar mehr Wohngeld - WoGG Paragraph  17a.

cherrylady18

Aufgrund einer Behinderung (70%) bekommt mein Sohn eine EU Rente und keine Grundrente. Und da wird die Rentenerhöhung seit Jahren gegengerechnet.
Außerdem Verdient er in der Werkstatt auch noch so um die ca. 200,00 €. Davon wird ihm ja auch noch etwas abgezogen. Und das Mittagessen, das ja vor einigen Jahren noch kostenlos war muss auch noch bezahlt werden. Dabei ist es egal ob man in Urlaub oder krank ist. Will man aber nicht mitessen geht das nur mit einem ärztlichen Attest. Du kannst also nicht sagen das Essen schmeckt mir nicht, darum will ich es nicht essen. Um die Zuzahlung kommst Du also nicht herum.
Für das Essen muss er 38,00€ bezahlen, das Amt zahlt allerdings auch 38,00€ dazu. Also kostet ein miserables Essen in der Werkstatt 76,00€.
Er hat mir mal ein Foto von dem Essen geschickt. Die Pampe hat wirklich ecklig ausgesehen. Alle denen ich das Bild gezeigt habe waren entsetzt. Keiner würde so etwas essen.
Fazit unserer Politiker meiner Meinung nach: Wir müssen das ja nicht essen, aber für die Behinderten in den Werksätten ist es ausreichend. Sind in den Augen der Politiker ja nur Menschen 3. Klasse. :teuflisch:

crazy

Die Sache mit dem Essen ist Sache des Trägers. Hier werden vermutlich auch Menschen nit Handicap eingesetzt? Ist so das Erste was angeleiert wird. Haushaltshilfe/Küche egal ob Mann oder Frau, egal welche Interessen ...
Das Selbe Essen geht auch gerne an Kitas und Schulen...
Die EU Rente ist nunmal Einkommen. Bestenfalls hat man so viel, dass man gar keine zusätzliche finanzielle Hilfe benötigt. Daher logisch, dass diese Einkommen auf Hilfen angerechnet wird, genau so wie noch mögliche Hinzuverdienste.
Was Rente generell betrifft. Auch andere Gruppen haben nichts von Erhöhungen. Sobald die eigene Rente steigt, gibt es z.B. weniger Witwen/Witwerrente.

ella

Sobald die eigene Rente steigt, gibt es z.B. weniger Witwen/Witwerrente. Crazy gibt es für die Aussage auch eine Quelle?

crazy

Ja, meine eigene Mutter. Darfst Du auch gerne bei der DRV nachlesen.
Warst Du(betrifft ja meist Frauen) als Frau so doof und hast neben Kindern und Haushalt auch noch sozialversicherungspflichtig gearbeitet, so wird Dir im Rentenbezug ab einer fixen eigenen Rente die Witwenrente gekürzt. Du brauchst sie ja nicht...Nuja, wenn meine Ma nicht das Glück hätte, dass ihr verstorbener Mann noch eine nicht berücksichtigungsfähige Ärzteversorgung  hatte, so müsste sie jetzt mit sehr wenig auskommen. Von den 350 Euro Witwenrente der DRV bekommt sie nur ein paar Euro, sie hat doch genug eigene Rente aus der DRV :weisnich:
Und jede Erhöhung heißt ja auch höhere KV Beiträge. Es gibt ja brutto 5% mehr im Juli 2022, bei 1000 Euro bruttorente dann also 50 Euro mehr. Naja und dann wird eben KV abgezogen etc...

Helfer2021

Vielen Dank für eure Antworten! So langsam bekomme ich einen Durchblick.