WBA ,welche Formulare und Unterlagen?

Begonnen von Terminator62, 14. November 2021, 12:18:10

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Terminator62

Zitat von: Fettnäpfchen am 17. November 2021, 18:23:12
terminator62

Zitat von: terminator62 am 17. November 2021, 18:02:39Wie meinst du das. ??  :scratch:
Positiv weil
Zitat von: Flip am 16. November 2021, 19:21:41
Die Kreditverbindlichkeit muss aber auf dem Auto liegen, wie es der Fall ist, wenn das Auto als Sicherheit gilt. Hier wurde aber nach eigenen Angaben nur ein nicht zweckbestimmter Verbraucherkredit aufgenommen ohne, dass das Auto als Sicherheit eingesetzt wurde. Damit ist der Kredit eine Schuldverbindlichkeit, das Auto Vermögen. Und eine Verrechnung von Vermögen und Schulden ist in dem Fall nicht vorgesehen.


Also trifft dass zu
Zitat von: Sheherazade am 16. November 2021, 16:05:23Zitat

    Die 7.500-Euro-Marke findet sich seit dem BSG-Urteil auch in den Weisungen der Bundesagentur für Arbeit. Dort heißt es: "Ist ein Verkaufserlös abzüglich ggf. noch bestehender Kreditverbindlichkeiten von maximal 7.500,– € erreichbar, ist eine Beurteilung, ob ein Kfz angemessen ist, entbehrlich."
dadurch der anrechenbare Wert des Autos sinkt.

Dachte eigentlich dass das auch ohne Erklärung verständlich ist, hab mich wieder mal getäuscht.

MfG FN

OK Danke für die nochmalige Erklärung. Sitze Mal wieder auf dem Schlauch.Dann bin ich jetzt doch beruhigt.  :schaem:
MfG  MK