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Beitragsservice Beifreiung beantragen welche Übermittlungswege ?

Begonnen von jeschik, 17. November 2021, 12:44:14

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jeschik

Zitat von: Tenner am 18. November 2021, 14:49:11.d.R bekommt man einen Antrag zur Anmeldung
Ja dieser Antrag ist aber nicht nur bei erst beantragung nötig sondern immer wieder erneut, für jeden neuen befreiungszeitraum.

Fettnäpfchen

 :flag:

Bei mir wollten sie immer das Original vom JC und Post hat geklappt
und seit ein paar Jahren geht das über das Bürgerbüro, da dann kostenlos und laut Bürgerbüro nachweislich.
FAX und Mail ist schon mal nicht mit Original daher würde ich es lassen. Das Original aber trotzdem im Computer speichern.
und seit ein paar Jahren habe ich ein längere Befreiung so zwei Jahre glaube ich mit der Begründung >sie gehen davon aus das sich nichts an meiner Lage ändert...<

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lecram

Zitat von: jeschik am 17. November 2021, 12:44:14
Kann man die Befreiung des Jc und den Antrag dazu an den Beitragsservice auch per Email schicken ?

Ne Bekannte schickt die Befreiung seit zwei Jahren an die Impressum hinterlegte E-Mail-Adresse. Wurde bisher immer bearbeitet...

Ich habe im Frühjahr gefaxt (bei "Kontakt" unter "weitere Kontaktmöglichkeiten"), ebenso mit positiver Rückmeldung.

besserwessi

Zitat von: Fettnäpfchen am 18. November 2021, 15:54:45

Bei mir wollten sie immer das Original vom JC und Post hat geklappt


Bist Du sicher, dass sie unbedingt das Original haben wollten? Man kann ja auch den Bewilligungsbescheid als Nachweis vorlegen in Kopie. Mir ist vor ein paar Jahren ein Brief an den Beitragsservice unterwegs verschollen, seitdem gibt es nur eine Kopie der Befreiung, hat bis jetzt immer problemlos funktioniert.

jeschik

Zitat von: lecram am 18. November 2021, 15:57:59Ne Bekannte schickt die Befreiung seit zwei Jahren an die Impressum hinterlegte E-Mail-Adresse. Wurde bisher immer bearbeitet...
Danke Dir für die Info, da die email das wort impressum beinhaltet, dachte ich versuch es erst garnicht darüber. Aber dann geht es ja scheinbar doch per Email.

lecram

Zitat von: jeschik am 18. November 2021, 16:04:11
Danke Dir für die Info, da die email das wort impressum beinhaltet, dachte ich versuch es erst garnicht darüber. Aber dann geht es ja scheinbar doch per Email.

Hätte auch ich gedacht und ist im analogen Steinzeitalter vermutlich auch bevorzugt, dass man die Unterlagen brav per Post verschickt. ;-)

Sie hatte die Adresse damals auch gar nicht selbst aus dem Impressum entnommen, sondern von einem anderen Bekannten, der sie wohl für seine Mandantschaft (irgendein sozialer Verein) häufiger zu diesem Zweck benutzt.

Gast32644

Zitat von: jeschik am 18. November 2021, 14:51:11
Zitat von: Tenner am 18. November 2021, 14:49:11.d.R bekommt man einen Antrag zur Anmeldung
Ja dieser Antrag ist aber nicht nur bei erst beantragung nötig sondern immer wieder erneut, für jeden neuen befreiungszeitraum.

Du brauchst da überhaupt keinen Antrag. Beim Hartz4 Bescheid vom JC ist hinten eine Bestätigung für den Rundfunkservice dabei, da schreibst du nur deine 9-stellige (GEZ)Nummer drauf und schickst den Zettel an die Adresse wo da draufsteht.

Bei jedem WBA bekommst auch wieder diesen Bescheid und den einfach wieder wegschicken, dann ist alles gut.

Ich hab da immer vorher eine Kopie gemacht, aber tatsächlich nie gebraucht.

jeschik

nach meinem bisherigen eindruck von euch, sind wohl viele wege möglich, die aber nicht offen kommuniziert werden.

Zitat von: Gast32644 am 19. November 2021, 22:46:04Du brauchst da überhaupt keinen Antrag. Beim Hartz4 Bescheid vom JC ist hinten eine Bestätigung für den Rundfunkservice dabei
Ich sagte nur das die einen antrag fordern, hab den jetzt noch die tage im briefkasten gehabt. Ich glaub dir wenn du schreibst, du hast nie einen antrag dabei gepackt. Wird wohl auch ohne gehen. Nach meiner Logik werden die einen fordern, weil dies dann automatisiert durch irgendwelche Maschinen läuft und die sich arbeit/zeit sparen, anders kann man es sich nicht erklären.

Kopfbahnhof

Zitat von: Gast32644 am 19. November 2021, 22:46:04Du brauchst da überhaupt keinen Antrag.
Man braucht einen, der kann auf der GEZ Seite auch runter geladen werden.
Zusammen MIT dem Antrag und der Bescheinigung vom JC dann ab in den Briefkasten damit.

Wenn möglich vorher Scannen und speichern, für den Fall es kommt nicht an.
Die Gefahr der verpassten Frist, gibt es ja da eher nicht mehr.