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Wiederspruch Aufhebungs/Erstattungsbescheid?

Begonnen von myveci, 18. November 2021, 19:13:36

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myveci

Huhu,
Ich habe folgendes Anliegen :

Ich (21J, psychisch erkrankt) beziehe seit meinem 18. Lebensjahr ALG 2.

Am 28.11.2020 ist mein arbeitstätiger Freund zu mir in die Wohnung gezogen (die Miete wird/wurde vom Jobcenter übernommen.) Dies teilten wir natürlich mit -  nach langem Hin und Her mit der Bearbeiterin vom Jobcenter (sie meinte, mir würde garnichts mehr ab sofort zustehen, also wirklich seit dem Tag an, an dem mein Freund zu mir gezogen ist. Weder der Grundsatz, noch die Kosten der Miete). Nachdem mein Freund mit dem Anwalt gedroht hatte, wurde sie ganz kleinlaut und fragte nochmal nach, ob wir denn ein Gemeinschaftskonto besitzen würden. Nein, tun wir nicht... und plötzlich meinte sie : Achja, dann würden mir doch noch Bezüge zustehen, und zwar die Hälfte vom Grundsatz und die Hälfte von der Miete würde übernommen werden, bis das eine Jahr rum ist und wir dann als Bedarfsgemeinschaft durchgehen. Dann steht mir natürlich nichts mehr zu.

Jetzt ist das Jahr rum und wir zählen als Bedarfsgemeinschaft. Jetzt im Nachhinein allerdings finden wir es fraglich, war es überhaupt rechtens vom Jobcenter mir nur die Hälfte der Leistungen auszubezahlen? Also Grundsatz und Miete? Wie rechnet sich das denn? Normalerweise ändert sich doch nichts am ALG 2, solange man in der "Probe-Bedarfsgemeinschaft" lebt? Wir haben weder Kinder, noch Verträge zusammen, noch haben wir ein Gemeinschaftskonto oder teilen irgendwelche Kosten! Wir haben das Gefühl, das ich hier nicht die Leistung bekommen habe, die mir eigentlich zugestanden hätte! Ich würde mich freuen, wenn mich jemand aufklären/bestätigen könnte.

Vielen Dank.

crazy

Du hast halbe Miete plus 446 Euro plus KV bekommen? Das ist im ersten Jahr richtig.
Jetzt nach dem Jahr:
Als BG/VuE habt ihr beide den verringerten Regelsatz und volle Miete plus deine KV.
Reicht das Einkommen deines Lebensgefährten dafür nicht aus, bekommt ihr noch einen Zuschuss.
Vom Einkommen hat dein Lebensgefährte bis zu 300 Euro frei, nur der Rest ist anrechenbares Einkommen

myveci

Huhu, danke für die schnelle Antwort.

Nein, eben nicht. KV und halbe Miete habe ich bekommen, dafür aber nur den HALBEN (!) Grundsatz. Also um die 220 Euro.
Das ist doch sicher nicht korrekt, oder?

Liebe Grüße.

myveci

Hat noch jemand eine Antwort auf die Frage? :)
Würde mir wirklich sehr weiterhelfen, vielen Dank! :)

crazy

Nee, wie sind die da drauf gekommen?
Bekommst Du noch Kindergeld?
(wegen Krank kann das sein)
Hast Du eine Ausbildung, hast Du Behinderungsgrad?

myveci

Das würde ich auch zu gerne wissen, wie die darauf gekommen sind.  :wand:
Wir hatten es so hingenommen, weil uninformiert und dachten, es hätte so seine Richtigkeit.
Heute ins Thema eingelesen, wir verstehen es einfach nicht.

Kindergeld bekomme ich, habe ich zuvor aber auch schon bekommen und den Regelsatz von 446 Euro bekommen. Wie gesagt, mein Regelsatz wurde erst um die Hälfte gekürzt, als mein Freund mit eingezogen ist. Behindertengrad habe ich auch, 80 %.
Ausbildung habe ich keine, da ich schwer psychisch erkrankt bin.

Habe ich da besondere Ansprüche?

Liebe Grüße

crazy

Also 220 plus 216= 446 Euro= voller Regelsatz.
Halbe Gesamtmiete passt.

Einzig noch mal drüberschauen ob man Dir, da volljährig, die Versicherungspauschale gewährt hat


Bei Schwerbehinderung kannst Du besondere Unterstützung bekommen.
Da "nur"Psyche fällt Mehrbedarf eher aus.

Fettnäpfchen

myveci

Das mit dem halben RL ist falsch!
Hier solltest du sofort einen Ü_ Antrag stellen, wenn du das bis Ende dieses Jahres nicht machst gilt ab Jan nur rückwirkend bis Jan dieses Jahres. Also schnellstmöglich. s. dazu in den Anhang!
Ratgeber Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X

Zitat von: crazy am 18. November 2021, 19:25:16Du hast halbe Miete plus 446 Euro plus KV bekommen? Das ist im ersten Jahr richtig.
Jetzt nach dem Jahr:
Liest du überhaupt noch was vom TE gefragt wird?
Zitat von: myveci am 18. November 2021, 19:13:36und zwar die Hälfte vom Grundsatz und die Hälfte von der Miete würde übernommen werden,

Zitat von: crazy am 18. November 2021, 21:31:53Also 220 plus 216= 446 Euro= voller Regelsatz.
Wie kommst du da drauf?
Halber RL ist halber RL! Wie kommst du auf die Zahlen da oben?
und nebenbei ergibt das 436.- Euronen.
Wenn dass das KG ist dann okay, da weiß ich nicht so gut Bescheid. Aber selbst dann würden mtl. 10 Euro fehlen, Grund genug für den empfohlenen Ü-Antrag.
und wenn es stimmt wie kann es dann sein dass das JC :
Zitat von: myveci am 18. November 2021, 21:14:18

Kindergeld bekomme ich, habe ich zuvor aber auch schon bekommen und den Regelsatz von 446 Euro bekommen.
trotzdem den vollen RL geleistet hat? bis das "Probejahr" vorbei war.

MfG FN

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
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Flip

Zitat von: Fettnäpfchen am 19. November 2021, 15:06:25Halber RL ist halber RL!

Naja, viele verstehen aber die Einkommensanrechnung nicht und meinen, dass sie zu wenig Regelleistungen erhalten.

Von daher wäre es doch angebracht, mal nachzufragen, ob die TE nicht mal einen Berechnungsbogen vom Jobcenter hochladen kann, ehe man die Pferde scheu macht.

crazy





Exakt Flip, Missverständnisse wegen Anrechnungen sind oftmals das Problem.

Zumal TE "um 220" genannt hat und nicht den exakten Betrag.