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Zu wenig Gehalt angerechnet, trotz vorliegender Verdienstbescheinigung?

Begonnen von harry4, 19. November 2021, 09:12:10

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harry4

Hallo, ihr Lieben,

Sachverhalt: Abschließende Festsetzung April - September 2021 erhalten. Erhebliche Nachzahlung. Angerechnetes Einkommen im vorläufigen Bescheid vom Februar 2021 niedriger, als durch Verdienstbescheinigung nachgewiesen. Im April eine weitere Verdienstveränderung (meine Frau) mitgeteilt und nachgewiesen. Änderungsbescheid im Juli wegen Heizkosten erhalten, noch immer zu niedrige Einkommen berechnet.
Das habe ich aber erst bemerkt, nachdem ich die Erstattungsbescheide, die Festsetzung, den vorläufigen Bescheid und den Änderungsbescheid jetzt verglichen habe....

Meine Fragen dazu:
1. Bin ich dafür verantwortlich, die Bewilligungsbescheide auf Korrektheit zu überprüfen?
2. Muss ein SB für die Berechnung des Einkommens die angeforderten und vorliegenden Verdienstbescheinigungen verwenden, um Nachzahlungen zu vermeiden?
3. Kann man sich über einen SB beschweren, wenn 2. zutrifft?
4. Kann man auf eine monatliche Rückzahlung drängen?

Mich ärgert, dass ich die Bewilligungsbescheide nicht kontrolliert habe, (falls ich das hätte tun müssen), Unterlagen angefordert wurden, die dann offensichtlich nicht gelesen werden und diese Nachzahlung absolut vermeidbar gewesen wäre, wenn man sich die Verdienstbescheinigung angeschaut und berücksichtigt hätte....

crazy

Da Du wusstest, dass ihr mehr verdient habt, ja Du hättest das Geld an die Seite legen müssen.
Ja, Überzahlungen können auch in Raten abgestottert werden. Sonst käme es schlimmstenfalls zur Unterdeckung, das geht ja auch nicht

harry4

Danke für deine Antwort.
ZitatDa Du wusstest, dass ihr mehr verdient habt, ja Du hättest das Geld an die Seite legen müssen.
Wäre vielleicht klüger gewesen, aber da ich die Verdienstnachweise eingereicht hatte, bin ich davon ausgegangen, dass diese auch entsprechend berücksichtigt werden. Durch die unterschiedlichen Auszahlungsbeträge in den Monaten war nicht klar ersichtlich, dass dies nicht erfolgt ist.

Sheherazade

Logisch, ihr hattet ja auch erst einen vorläufigen Bescheid. Das wird fast immer erst nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes mit dem tatsächlichen Einkommen nachgerechnet.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

crazy

Da bei Schwankungen immer vorläufig gerechnet wird, müsste man jedes mal eine Neuberechnung monatlich einfordern. Das ist bischen viel Papierkram...
Klar, dass man manchmal irritiert ist. Andersherum, als Du die Veränderungsmitteilung über das Einkommen deiner Frau eingereicht hast, hättest Du bemerken müssen, dass es keine neue Berechnung gab und nachfassen können. Natürlich nur, wenn es eine erhebliche Veränderung gab. Mehr Brutto heißt ja auch höherer Freibetrag...
Meist wird sich eher darüber beschwert, dass der SB zu hohes Einkommen annimmt :weisnich: