Warum muss der AfA "Probearbeiten" gemeldet werden?

Begonnen von justine1992, 19. November 2021, 19:07:21

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justine1992

Hallo.
Ich hatte heute Vorstellungsgespräche und will am Mittwoch probe-arbeiten gehen. Oder ein weiteres Gespräch führen, während dem ich auch schon Sachen gezeigt kriege. Ich gehe halt noch mal hin...
Warum muss ich das der AfA (vorher) mitteilen (war kein VV)? Das jedenfalls sagte mir der AfA-Mensch beim ersten Gespräch.)
Ich möchte ihm weder sagen, dass ich mich beworben habe, geschweige denn wo. Ich möchte da einfach gerne ein paar Tage "rum hängen" und mich dann hoffentlich bei der AfA abmelden.

Also:
1. Muss ich der AfA vorher was darüber sagen?
2. Was, wenn ich das "vergesse"?
a) Konsequenz für (gegen...) mich?
b) Konsequenz für die (potenzielle) Arbeitgeberin?

Zusatz, eigentlich leider nicht wirklich eine Frage...
Ein Probearbeiten am Mittwoch - wenn ich es denn melden würde - würde sicherlich nicht die Maßnahmezuweisung für ab Montag aufheben?
(Habe vor, mich nicht über meinen Impfstatus zu äußern und so...)
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Flip

1. Weil du nur Anspruch auf Alg1 hast, wenn du verfügbar bist. Das ist beim Probearbeiten aber nicht der Fall.

2.a) Aufhebung und Erstattung des gesamten Arbeitslosengeldes ab Beginn der Probearbeit und zwar nicht nur bis zu deren Ende, sondern bis zu dem Zeitpunkt, an dem du dich persönlich wieder arbeitslos gemeldet hast.

Lies mal hier, 5000 Euro Rückforderung für eine Woche Probearbeit!
https://openjur.de/u/2320707.html

2.b) Keine.

Gast32644

Du könntest auch gleich fragen, "was passiert, wenn ich eine Woche schwarzarbeiten will und das der AfA natürlich nicht mitteilen möchte?"  :grins:

Yavanna

Hat auch versicherungstechnische Gründe. Stell dir mal vor, dir passiert ein Arbeitsunfall. Wenn die Afa nichts von der Probearbeit weiß, bist du nicht über die Berufsgenossenschaft (BG) versichert. Die normale KK würde aber dann Probleme machen.

justine1992

Danke schon mal.
Und wenn das Probearbeiten nicht "Probearbeiten" heißt sondern nur "Kennenlernen" oder so?
Muss ich die Arbeitgeberin nennen?
Darf/wird die AfA die AG kontaktieren?
Ich fange am Montag eine Bewerbungs-/Integrierungsmaßnahme an. Kriegen die irgendwas dafür? Hat das überhaupt irgendwas mit denen zu tun?
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Sheherazade

Zitat von: justine1992 am 20. November 2021, 07:08:01
Und wenn das Probearbeiten nicht "Probearbeiten" heißt sondern nur "Kennenlernen" oder so?

Für das Kennenlernen reicht eine ausführliche Betriebsbesichtigung von bis zu mehreren Stunden, da braucht es keine 8 Stunden oder gar 5 Werktage a 8 Stunden für.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

justine1992

war nur von einem Nachmittag die Rede
fühlte sich allerdings nicht so an, als würden sie das bezahlen wollen
Ich kann aber null helfen am Anfang, ich koste also wirklich nur Zeit.
Überlege auch schon, mich ab Montag abzumelden. Aber bei einer Sperre kriege ich ja wenigstens die Krankenversicherung bezahlt.
Also werde ich wohl zu der Maßnahme gehen. Da bestimmt 2G ist - weiß noch nicht...
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Sheherazade

Zitat von: justine1992 am 20. November 2021, 10:59:13
war nur von einem Nachmittag die Rede
fühlte sich allerdings nicht so an, als würden sie das bezahlen wollen
Ich kann aber null helfen am Anfang, ich koste also wirklich nur Zeit.

Warum sollte der AG einen Kennenlernnachmittag bezahlen sollen? Kein Arbeitgeber erwartet Hilfe von einem Bewerber für 2-3 Stunden. Das werden die sich auch aus versicherungstechnischen Gründen schön verkneifen, einen Bewerber auf einen Arbeitsplatz zu setzen für diese Zeit.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

justine1992

Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Sheherazade

Wenn es sich tatsächlich nicht um "Probearbeit" oder "Praktikum" handelt, muss nichts gemeldet werden für die paar Stunden. Dann ist das einfach nur ein Besuch bei einem potentiellen Arbeitgeber.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

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justine1992

Danke. Glaube wirklich, ist nur der Nachmittag.
Vielleicht wird ja was draus...
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BigMama

Zitat von: justine1992 am 19. November 2021, 19:07:21Ich hatte heute Vorstellungsgespräche und will am Mittwoch probe-arbeiten gehen. Oder ein weiteres Gespräch führen, während dem ich auch schon Sachen gezeigt kriege. Ich gehe halt noch mal hin...
Solltest du dort ein paar Kisten von links nach rechts räumen oder ein paar Dinge auszuprobieren und das Hauptzollamt steht just in dem Moment vor der Tür, haben sowohl du als auch der Arbeitgeber ein Problem. In der Praxis wird noch vor Ort das zuständige JC telefonisch kontaktiert und nachgefragt ob die Tätigkeit, ein Probearbeiten oder ein Praktikum vereinbart wurden. Wird das verneint kommen du und der AG in Erklärungsnot.
Ein Gespräch führen und eine Besichtigung des Betriebes sind kein Problem. Das Ganze nennt sich dann erweitertes Vorstellungsgespräch. Aber hierbei machst du keinen einzigen Handschlag für des AG.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Fettnäpfchen

justine1992

Zitat von: BigMama am 20. November 2021, 15:19:54Das Ganze nennt sich dann erweitertes Vorstellungsgespräch.
oder Einfühlverhältnis!

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

justine1992

Danke. Bin vielleicht bald nicht mehr arbeitslos...
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Fettnäpfchen

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