wieviel Vermittlungsvorschläge?

Begonnen von Gummibärchen, 20. November 2021, 20:57:31

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Gummibärchen

Zitat von: BigMama am 23. November 2021, 18:59:39
Vielen Dank für die Rückmeldung zum Gespräch mit dem RA.

Ich freue mich, dass die Sichtweisen deines RA und mir hinsichtlich der Zumutbarkeit übereinstimmen. Und natürlich freue ich mich mit dir, dass du nun einen kompetenten Partner an deiner Seite hast, der dir Hilft deine Vermittlerin in ihre Schranken zu weisen.

Schreib hier gerne wie es weitergeht. Ich interessiere mich sehr dafür.

Danke schön! Ich bin wirklich für die kompetente Hilfe hier sehr dankbar. Den RA hätte ich eigentlich nicht angerufen, denn man muss den Menschen nicht mit jedem "Mist" auf die Nerven gehen, aber hier hat es mich doch sehr gewurmt.

Ich bin gespannt, wie es weiter geht.

Schöne Grüße und vielen Dank nochmal für die Hilfe!

Bärchen

Fettnäpfchen

Zitat von: Gummibärchen am 23. November 2021, 18:52:53Das wäre nur dann der Fall, wenn die "Stellenvorschläge" zumutbar wären bzw. vorher auf Zumutbarkeit von ihr überhaupt geprüft worden wären. Zweitens enthält kein einziger
dieser "Vorschläge" Angaben, welche für die Prüfung der Zumutbarkeit unentbehrlich wären. Bei der Zumutbarkeitsprüfung hat die SB die Voraussetzungen des Leistungsempfängers zu überprüfen, das hat sie ganz offensichtlich nicht getan.
Der RA hat also das Blatt komplett gewendet.
Nichts anderes war zu erwarten.
Was die Prüfung der Zumutbarkeitskriterien nach § 10 SGB II bei Jobs und Maßnahmen zur Eingliederung angeht kommt es natürlich auf deine gesundheitliche Situation und weiteres an und da wolltest du dich nicht nackig machen obwohl es für Hilfe wie du sie jetzt vom RA bekommen hast absolut sicher wein muss um die Zumutbarkeit festzustellen.

Zitat von: Gummibärchen am 23. November 2021, 18:52:53Wenn Du gern Näheres erfahren magst, können wir uns gern per PN austauschen.
Das ist nicht erlaubt der PM Bereich ist für private Sachen die nichts mit Hartz Problemen zu tun haben.
Nutzungsbedingungen
Zitat3) Der Service "Private Mitteilungen" (PM) darf, mit Ausnahme von Abs. 1 S. 3, nicht dazu verwendet werden, individuelle Rechtsfragen und Rechtsfälle zu erörtern. PMs unterliegen dem rechtlichen Schutz der Privatsphäre. Besteht der begründete Verdacht, dass der Inhalt einer PM gegen die Nutzungsbedingungen verstößt, hat der Empfänger das Recht, dem Forum-Betreiber diese zur Prüfung und zu Beweiszwecken zu übersenden (Funktion "Diese Nachricht einem Administrator melden").

Zitat von: BigMama am 23. November 2021, 18:59:39Schreib hier gerne wie es weitergeht. Ich interessiere mich sehr dafür.
Dito

MfG FN
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