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Sanktionsmoratorium im neuen Bürgergeld!

Begonnen von Torsten37, 25. November 2021, 09:41:32

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BigMama

Kannst du deine Bedenken näher erläutern? Ich verstehe deinen letzten Beitrag nicht
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

hotwert

Zitat von: Beaaate am 26. November 2021, 21:10:22
Leute wie hockwert machen den eindruck als ob sie spione vom Jobcenter wären. bei solchen beiträgen wird es einem übel

Warum? Ich Interesse mich halt für die Rechtslage, ich hab doch nie gesagt dass ich das schlecht finde oder damit nicht einverstanden bin.

Ich freu mich ja selber wenn ich erstmal meine Ruhe hab.
Ich denke nur man sollte es nicht zu leicht sehen. Ich war schonmal vor dem Landessozialgericht wegen dem JC, ich weiß aus eigener Erfahrung wie die einen verarschen können...

Yavanna

Zitat von: Beaaate am 26. November 2021, 21:10:22
Leute wie hockwert machen den eindruck als ob sie spione vom Jobcenter wären. bei solchen beiträgen wird es einem übel

Zitat von: Beaaate am 26. November 2021, 21:23:30
so tun, als ob ...

Dafür,  dass du erst 6 Tage dabei bist, eine ziemlich schnell  festgefahrene Meinung.

jens123

Zitat von: CCR am 26. November 2021, 17:58:54
Zitat von: götzb am 26. November 2021, 17:38:49Weil über 70 Prozent der Sanktionen auf nicht wargenommene Vorladungen beruhte.
so ist es, Big Brother möchte dich sehen, Vermittlungsvorschläge können sie auch gleich zuschicken.
Als Kunde des Jobcenters komme ich schon freiwillig, wenn ich dringende fragen habe.
Gerade der ganze Einladungsterrorismus, welcher zu mindestens 98% überflüssig sein dürfte (weil kein Jobcenter einen Job oder persönlich brauchbare Hilfestellungen hat), dient fast ausschließlich der Existenzsicherung von eigenem JC-Personal. Ich weiß, dass dort sehr viel mit Statistiken im Hintergrund regiert wird. Wenn die z. B. weniger einladen, könnte man die auch einfach abschaffen. Würde kein Mensch merken! Fast alleinige Außnahme sind die Leistungsabteilungen. Die Mitarbeiter wissen das!

Geldbürger

Sanktionen bzw. das Märchen des Sanktionsmoratoriums
In verschiedenen Veröffentlichungen wird nun von einem "Sanktionsmoratorium" gesprochen, so im Tagesspiegel (https://t1p.de/sz4kd), der Artikel basiert auf einem Papier von Sven Lehmann: https://t1p.de/wc3x

Sven Lehmann schreibt: ,,Bis zur gesetzlichen Neuregelung keine Sanktionen. Bis Ende 2022 wollen wir die Mitwirkungspflichten der Bürgergeldbeziehenden neu regeln. Bis dahin gilt ein Sanktionsmoratorium: Es werden keine Sanktionen unter das Existenzminimum mehr verhängt" [....] ,,Kosten der Unterkunft und Heizung werden grundsätzlich von Sanktionen ausgenommen und Unter-25-Jährige nicht mehr verschärft sanktioniert" (Das neue Bürgergeld, Sven Lehmann MdB, 24.11.2021).

Zunächst sind erstmal die Begriffe zu klären: ein "Sanktionsmoratorium" bedeutet ein komplettes Aussetzen der Sanktionen.
In dem Lehmann- Papier und medial wird aber nur dargestellt, es gäbe keine ,,Sanktionen unter das Existenzminimum" und keine Sanktionen der ,,Kosten der Unterkunft und Heizung" sowie ,,Unter-25-Jährige [werden] nicht mehr verschärft sanktioniert".
Im Klartext bedeutet dies, dass weiter sanktioniert werden wird, nur nicht ,,unter das Existenzminimum". Im Ergebnis ist das aber der derzeitige Zustand. Sanktionen nur bis 30 % des Regelsatzes, keine Sanktionierung der KdU und keine verschärften Sanktionen für U-25'er. Das ist das, was das BVerfG in seinem Sanktionsurteil bereits vorgegeben hatte und wo Tacheles nach dem Urteil des BVerfG die Begrenzung der Sanktionen auf 30 % in den Weisungen festklopfen konnte
Auch möchte ich anmerken: es bedarf zu einem Sanktionsmoratorium eine gesetzliche Regelung, das diese gewollt ist, ist auch nicht im Koalitionsvertrag enthalten.
https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2861/

Heinz-Otto

@Geldbürger

Würdest du freundlicher Weise nur komplette Links posten, statt die gekürzten?
Ich möchte vorher gerne sehen, was ich anklicke.
Schon klar, ich muss die ja nicht anklicken, aber das ist ja nicht Sinn von einer Diskussion, das Verlinke nicht zu lesen.
Wenn ich die Forenregeln richtig verstehe, ist das auch unerwünscht.

PiiEyy

Also Fakt ist:

Sanktionen unter das Existenzminimum werden bis Ende 2022 ausgesetzt.
Das Existenzminimum wurde mithilfe des
sozialhilferechtlichen Mindestbedarfs gemäß den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts festgelegt.

Woher du diesen Mindestbedarf beziehst ist nicht relevant.

Wenn Vorgaben für den Bezug von Leistungen über SGB II bestehen dann werden diese damit aufgehoben.

Wenn zum Bezug der SGB II Leistungen der ,,Existenzminimum" vom Bundesverfassungsgericht auf 30% weniger als der berechnete mindestbedarf vom gleichen Bundesverfassungsgericht als legitim angesehen wurde, wird dieser damit aufgehoben da der Mindestbedarf ein allgemein berechneter bedarf ist, und für diesen ein ,,Sanktionsmoratorium" bis Ende 2022 ausgesprochen wurde.

Danke. 🤝📈🥸

Geldbürger

Sanktionsmoratorium is ein märchen
unter 30 Prozac darf seit nov 2019 nicht gekürzt werden

Heinz-Otto

Zitat von: Geldbürger am 22. Dezember 2021, 19:16:40
Sanktionsmoratorium is ein märchen
unter 30 Prozac darf seit nov 2019 nicht gekürzt werden

Du weißt aber schon, dass das BVerfG - mit dem Vorsitzenden Harbarth, der als CDUler für H4 und Sanktionen gestimmt hat -  sich mal wieder extrem widerspricht, fast schon lächerlich macht - und kennst Rz 209 des Skandalurteils, wonach sogar Totalsanktionen möglich sind? Leistungen also komplett versagt werden können.
Unglaublich, dass keine Partei - nicht mal die Linke, aus Angst, die nicht vorhandene Wählergunst zu verlieren -, nicht mal Thomé so viel Arsch in der Hose hatten, dieses Sanktionsurteil zu kritisieren und es als gut befanden.
Haben die sich das auch ganz durchgelesen und die vielen Widersprüche bemerkt? Anscheinend nicht.
Ich könnte nur noch  :kotz:

Nax

Alles Quatsch, habe vor kurzem eine Sanktion in höhe von 10% erhalten, also richtig offiziell ausgesprochene Sanktion. Widerspruch werde ich noch einreichen, da ich einen Krankenschein hatte. Auch habe ich vor kurzem eine Maßnahme erhalten, mit Sanktionsandrohungen, sowie sehr sehr viele Vermittlungsvorschläge, ebenfalls mit Sanktionsandrohungen.

Also nix mit Sanktionfrei, Angstmacherei geht weiter.

Heinz-Otto

Zitat von: Nax am 23. Dezember 2021, 02:38:04
Alles Quatsch,
Alles quatsch? Du machst dir nicht einmal die Mühe meine "Behauptung" zu prüfen.

Es sagt ja keiner, dass das an der Tagesordnung ist, aber Totalsanktionen wurden explizit offen gehalten.
Für Totalverweigerer z. B., oder Leute die ihre "Weigerung" nicht stichhaltig begründen, oder begründen können. Bis zur Feststellung ob die Begründung objektiv akzeptiert wird, kann voll sanktioniert werden.

Lies mal das Urteil, da entdeckst du massenhaft widersprüchliches. Die Arbeit macht sich halt kaum einer.

ZitatAnders liegt dies folglich, wenn und solange Leistungsberechtigte es selbst in der
Hand haben, durch Aufnahme einer ihnen angebotenen zumutbaren Arbeit (§ 31
Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB II) ihre menschenwürdige Existenz tatsächlich und unmittel-
bar durch die Erzielung von Einkommen selbst zu sichern. Ihre Situation ist dann im
Ausgangspunkt derjenigen vergleichbar, in der keine Bedürftigkeit vorliegt, weil Ein-
kommen oder Vermögen aktuell verfügbar und zumutbar einsetzbar sind. Wird eine
solche tatsächlich existenzsichernde und im Sinne des § 10 SGB II zumutbare Er-
werbstätigkeit ohne wichtigen Grund im Sinne des § 31 Abs. 1 Satz 2 SGB II willent-
lich verweigert,
obwohl im Verfahren die Möglichkeit bestand, dazu auch etwaige Be-
sonderheiten der persönlichen Situation vorzubringen, die einer Arbeitsaufnahme bei
objektiver Betrachtung entgegenstehen könnten, ist daher ein vollständiger Leis-
tungsentzug zu rechtfertigen
.

Nax

Zitat von: Heinz-Otto am 23. Dezember 2021, 08:22:40
Alles quatsch? Du machst dir nicht einmal die Mühe meine "Behauptung" zu prüfen.

Ja, was muss ich denn von dir prüfen? Ich habe doch eine Sanktion erhalten ab Januar für 3 Monat, in höhe von 10%.
Somit habe ich bewiesen, auch für 2022 wird es Sanktionen geben und sie fallen nicht aus. Es wird nach wie vor gleich bleiben und manche Medien betreiben damit halt fake news. Ich finde es nur merkwürdig, wie diese ganzen Faktenchecker darauf nie anspringen, denn dies kann durchaus zu Verwirrungen führen und zu Sanktionen, weil Leute denken sie bekommen keine Sanktion, wenn sie dann z.b. eine Maßnahme mal einfach ablehnen, weil sie eben gelesen haben es gibt keine Sanktionen für 2022.

Heinz-Otto

Ah, ok, dann hatte ich dich wohl missverstanden. Sorry.

Trotzdem wichtig zu wissen, dass nach wie vor in Extremfällen 100% Leistungsentzug möglich ist.
Ich wette, dass Sanktionen niemals abgeschafft werden. Das ist politisch nicht durchsetzbar.
Nur, wenn ein bedingungsloses Grundeinkommen eingeführt werden würde. Aber auch das sehe ich nichtmal langfristig.

Nax

Zitat von: Heinz-Otto am 23. Dezember 2021, 09:21:56
Ah, ok, dann hatte ich dich wohl missverstanden. Sorry.

Trotzdem wichtig zu wissen, dass nach wie vor in Extremfällen 100% Leistungsentzug möglich ist.
Ich wette, dass Sanktionen niemals abgeschafft werden. Das ist politisch nicht durchsetzbar.
Nur, wenn ein bedingungsloses Grundeinkommen eingeführt werden würde. Aber auch das sehe ich nichtmal langfristig.

Das habe ich mir schon gedacht. Ja, ich bin mir auch ziemlich sicher es geht mehr als 30% und das auch relativ einfach, die finden immer einen weg. Ein BGE oder auch Sanktionsfreies Arbeitslosengeld wird es niemals geben, es ist reine Fantasie. In den nächsten 100 Jahren wird davon sicherlich nichts geschehen, da bin ich mir sicher.

BigMama

Ihr solltet die beiden Sachverhalte Sanktionen und Leistungsentzug nicht miteinander verwechseln. Das sind grundlegend andere Ausgangslagen und auch gesetzliche Grundlagen.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)