Neue Wohnung groß und teuer - Zuzahlung durch Verwandtschaft möglich?

Begonnen von ibaya, 26. November 2021, 12:58:15

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

ibaya

Hallo.

Ich habe endlich eine neue Wohnung gefunden; es ist überaus schwierig, in meinem Ort eine angemessene Wohnung zu finden. Der Wohnraum ist extrem knapp und teuer.

Die Wohnungsgröße der neuen Wohnung beträgt 60 qm und ich muss ca. 100,00 € mehr bezahlen, als ich vom Jobcenter für eine 50 qm-Wohnung bekäme.
Nun ist ein Verwandter bereit, mir diese Differenz monatlich zu schenken, da ich vor einigen Jahren bei der Pflege seines Vaters behilflich war.

Ist das problemlos möglich? Wie wird dieser Betrag gewertet?
Und wie werden die Heiz- und Nebenkosten durch das Jobcenter abgerechnet für die zusätzlichen Quadratmeter?

Danke.
Ibaya

Sheherazade

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

ibaya

Danke für die Antwort.

Gibt es Tipps, wie man das umgehen kann?

Mein Verwandter möchte mich auch ab und zu besuchen kommen (er wohnt weiter weg und würde über Nacht bleiben). Könnte ich da vielleicht soetwas wie einen Untermietvertrag mit ihm schließen? Oder wird dann die Hälfte der Wohnungskosten vom JC abgezogen?

Sheherazade

Wenn es die Raumaufteilung hergibt, dass du ihm ein Zimmer vermieten kannst, wäre ein Untermietvertrag die eleganteste Lösung.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

LostInTheJungle

Miete komplett selbst bezahlen und das Geld auf die Hand bekommen wäre eine Lösung.

Fettnäpfchen

ibaya

Zitat von: ibaya am 26. November 2021, 13:11:30Könnte ich da vielleicht soetwas wie einen Untermietvertrag mit ihm schließen? Oder wird dann die Hälfte der Wohnungskosten vom JC abgezogen?

Wie von
Zitat von: Sheherazade am 26. November 2021, 13:27:10
Wenn es die Raumaufteilung hergibt, dass du ihm ein Zimmer vermieten kannst, wäre ein Untermietvertrag die eleganteste Lösung.
erwähnt ist das eine Möglichkeit.
Ein Zimmer untervermieten dann wäre die Whg angemessen. Da er nur ab und zu dieses Zimmer braucht und sicherlich woanders wohnt kommt er da billiger weg als im Hotel zu übernachten.

Ist das deine erste Whg. seit Leistungsbezug? seit wann beziehst du ALG 2?
Momentan gilt ja für die neuen Antragsteller das jede Whg. angemessen ist seit die
Änderungen des SGB II durch das Sozialschutz-Paket in Kraft getreten sind. Deswegen meine Nachfrage.
Gibt/Gab es eine Kostensenkungsaufforderung. wäre auch noch so etwas was man mitteilen sollte.
Nach Beantwortung kann man dann schauen was zu machen wäre.

MfG FN
Zitat von: LostInTheJungle am 26. November 2021, 14:54:01Miete komplett selbst bezahlen und das Geld auf die Hand bekommen wäre eine Lösung.
Bitte unterlasse so Ratschläge, dass ist a nicht so möglich und b fast schon eine Aufforderung zum Betrug.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Der Friese

Sicher kannst du die Wohnung anmieten. Die übersteigende Miete musst du dann aus deinem Regelsatz zahlen. Nachzahlungen liegen dann jedoch komplett bei dir. Also macht hier Sparsamkeit von Anfang an noch mehr Sinn. Rückzahlungen sind dann aber auch deins und gehen nicht ans JC, solange die nicht deine eigene Zahlung übersteigen. Da muss es also schon Einiges zurück geben.

Und ansonsten: Nur Bares ist Wahres. Egal wie und wobei dir jemand im Bezug gerne helfen oder dir auch einfach mal etwas nettes tun möchte. Alls andere macht nur Pferde scheu und bringt idR viel Ärger und Papierkram mit sich. :smile:
So wie auch die Idee mit dem "Hotelersatz". Ich würde darauf Wetten, dass das unter Garantie ausarten wird. Auch wenn es rechtlich sauber sein kann. Da ist Theater vorprogrammiert.

Fettnäpfchen

Zitat von: Der Friese am 26. November 2021, 15:10:19Und ansonsten: Nur Bares ist Wahres. Egal wie und wobei dir jemand im Bezug gerne helfen oder dir auch einfach mal etwas nettes tun möchte. Alls andere macht nur Pferde scheu und bringt idR viel Ärger und Papierkram mit sich.
Weil das ja so ein toller Tipp ist :wand:
Da steht das JC bei der nächsten
Zitat von: Der Friese am 26. November 2021, 15:10:19Die übersteigende Miete musst du dann aus deinem Regelsatz zahlen. Nachzahlungen liegen dann jedoch komplett bei dir.
NK Abrechnung von egal 500 o. mehr Euro und fragt wie sie das bezahlt hat wenn kein o. zu wenig Schonvermögen vorhanden ist.
und gespart bei 100.- mtl. weniger zur Verfügung glaubt niemand.

Dafür ist aber bei Untervermietung die Whg im Angemessenheitskriterium und auch fällige NK werden übernommen. Untervermietung ist eines der wenigen Sachen die sogar vom JC vorgeschlagen werden.

Der Friese
ein bißerl vorsichtig formuliert sonst hättest du dieselbe Bitte erhalten wie LostInTheJungle...... Bist du auch so ein Troll wie der letzte Troll der gleich mehrere Usernamen hatte und seine Falschaussagen selber bestätigt hat um "glaubhafter" zu wirken?

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

LostInTheJungle

Der Friese und ich sind nicht dieselbe Person und wir sind auch keine Trolle sondern Menschen. Danke

Der Friese

Zitat von: Fettnäpfchen am 26. November 2021, 15:56:04
Zitat von: Der Friese am 26. November 2021, 15:10:19Und ansonsten: Nur Bares ist Wahres. Egal wie und wobei dir jemand im Bezug gerne helfen oder dir auch einfach mal etwas nettes tun möchte. Alls andere macht nur Pferde scheu und bringt idR viel Ärger und Papierkram mit sich.
Weil das ja so ein toller Tipp ist :wand:
Da steht das JC bei der nächsten
Zitat von: Der Friese am 26. November 2021, 15:10:19Die übersteigende Miete musst du dann aus deinem Regelsatz zahlen. Nachzahlungen liegen dann jedoch komplett bei dir.
NK Abrechnung von egal 500 o. mehr Euro und fragt wie sie das bezahlt hat wenn kein o. zu wenig Schonvermögen vorhanden ist.
und gespart bei 100.- mtl. weniger zur Verfügung glaubt niemand.

Dafür ist aber bei Untervermietung die Whg im Angemessenheitskriterium und auch fällige NK werden übernommen. Untervermietung ist eines der wenigen Sachen die sogar vom JC vorgeschlagen werden.

Der Friese
ein bißerl vorsichtig formuliert sonst hättest du dieselbe Bitte erhalten wie LostInTheJungle...... Bist du auch so ein Troll wie der letzte Troll der gleich mehrere Usernamen hatte und seine Falschaussagen selber bestätigt hat um "glaubhafter" zu wirken?

MfG FN

War die Schaukel etwas zu nah an der Wand? Nur weil nicht alle auf deinem Trip sind, brauchst du hier keine Hirngespinste ausdenken. Es wird noch etliche mehr geben, die es genau so raten und handhaben. Auch wenn das der Gesetzgeber nicht wünscht. Aber weißt du was, so wie sich Politiker nicht mehr an  Geldkoffer oder der neue Kanzler an Millionenschenkungen an Großbanken, CumEx etc. erinnern kann und jeder gewiefte Steuerbetrüger mit Samthandschuhen angefasst wird, solange empfehle ich jedem AlG2 Empfänger: Nur Bares ist Wahres.

Ich habe das schon bewusst so formuliert, wie es jeder verstehen kann. Klar kann die Tante das Geld zum Geburtstag den Kindern überweisen. Nur dann spart es halt nur dem Verwaltungsmoloch JC ein paar Euros ein. Das Kind ist genauso Arm wie zuvor.

Und das man durchaus 100€ monatlich aus dem RS für Wohnraum zahlen kann - viel schlimmer muss - ist hier schon oft genug zu lesen gewesen und auch leicht in der Presse zu finden. Also bleib du bei deinen sicher rechtlich korrekten Ratschlägen, die ohne Frage sinnvoll sind. Aber überlasse das menschliche dann vielleicht lieber anderen.

PS: Und dann hast du sicher auch in deinem breiten Fundus von Urteilen, Weisungen etc. auch einen Fall, in dem das JC dieses so einfach mal hinnimmt und den LE das Konstrukt abkauft. "Ich miete eine zu teure Wohnung und lasse mir den Höchstsatz (400€) vom JC erstatten. Die restlichen 100€ zahlt Herr/Frau XY, die gelegentlich gerne mal ein Zimmer in der Stadt hätte. Wo macht die das dann überall? in HH, M, K, HB... Wo ist die Grenze? Das wäre aber wahrscheinlich ein Traum für die ganzen Großfamilien. Gerade aus Osteuropa. Die brauchen ja auch manchmal ein Zimmer, um für die Familien "zu Hause" Kindergeld zu beantragen.  :wand: Oder nur mal so für Besuch. Eigentlich ein tolles Modell für airbnb. Das JC zahlt die Wohnung und das Zimmer bringt locker mehr als den Hunderter ein. Langsam wird das interessant. Also bitte her mit dem Urteil. Jetzt habe ich ne tolle Geschäftsidee  :clever: und mir fällt sicher noch mehr ein.

hotwert

Zitat von: Der Friese am 27. November 2021, 02:06:39
.... empfehle ich jedem AlG2 Empfänger: Nur Bares ist Wahres.

Als ich damals meinen Erstantrag abgegeben habe, war das erste was der damals zuständige SB zu mir sagte:

"Wenn sie Geldgeschenke bekommen, dann immer Bar. Alles andere müssen wir ihnen leider anrechnen und sie müssen sich unnötig rechtfertigen"

DerSofti

Also bei der Miete besteht ja auch die Möglichkeit, daß die direkt an den Vermieter überwiesen wird vom Jobcenter aus. Warum nicht auch von deinen Helfer, der die Differenz von 100,- EUR ausgleicht? Das taucht genausowenig auf wie eine Barzahlung. Die Kontoauszüge vom Vermieter sieht das Jobcenter ja nicht.
Nebenbei bemerkt macht mir das Jobcenter zuviel Wind um die 60 qm, soviel Fläche ist das ja nicht 50 qm oder 60 qm macht den Kohl nicht fett. Die sollten sich mal locker machen, Wohnungen wachsen ja momentan nicht auf den Bäumen...
Was arbeitet er denn? Hmm... irgendwas mit Computer.

Sheherazade

Zitat von: DerSofti am 27. November 2021, 09:46:16
Die Kontoauszüge vom Vermieter sieht das Jobcenter ja nicht.

Nee, aber die vom LE. Und da taucht dann jeden Monat eine um 100€ niedrigere Mietzahlung auf als in dem Mietvertrag festgelegt wurde. Das wirft Fragen auf, sei dir sicher.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

DerSofti

Dann stellt sich noch die Frage, ob das Jobcenter es zuläßt nur wegen 10 qm obdachlos zu werden und wie würde da ein Sozialrichter wohl urteilen?
Solche Fälle mit Bagatellgrenzen gab es doch bestimmt schon.
Was arbeitet er denn? Hmm... irgendwas mit Computer.

BigMama

Zitat von: DerSofti am 27. November 2021, 10:05:31Solche Fälle mit Bagatellgrenzen gab es doch bestimmt schon.
100 Euro über Höchstsatz Bruttokalt ist weit entfernt von einer Bagatellgrenze. Und es kommt einzig auf die Bruttokaltmiete und nicht auf die Quadratmeter an.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)