Neue Wohnung groß und teuer - Zuzahlung durch Verwandtschaft möglich?

Begonnen von ibaya, 26. November 2021, 12:58:15

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Unwissender

Zahl doch die Miete komplett und lass dir von deinem Verwandten die 100 € in bar geben! Dann geht die Miete (das sieht dann auch das JC) von deinem Konto weg und die sind zufrieden! Dann hast du zwar eventuelle Nachzahlungen zu leisten, kannst aber auch Guthaben behalten!

Wie ist das bei euch mit den Angemessenheitskriterien? Sind die überhaupt korrekt festgelegt worden? Wenn du schreibst, das es keinen geeignete Wohnraum für die angemessene Miete bekommst, kann das ja nicht stimmen. Kreise bzw. JC legen die Kriterien oft bewusst so, obwohl sie wissen, das es für den Preis keinen Wohnraum gibt!
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

Fettnäpfchen

Der Friese

Das Geschäftsmodell gibt es schon so lange das es sogar im TV in Sendungen wie Frontal zu finden ist..... suchen musst du selber.
Dann schaust das du irgendwo einen Häuserblock herbekommst vermietest jede 45 qm Whg an zwei/drei Pers. und die größeren mit 60mq an vier Personen und verlangst pro Pers./MV die angemessene Höchstgrenze und investierst nichts und innerhalb von Ruckzuck gehörst du zu den Millionären.
Wie jetzt halt stellenweise mit den Asylanten,
(oder Arbeitern aus dem ehem. Ostblock die hier arbeiten dürfen die werden sogar von den eigenen Chefs auf die Methode abgezockt in dem Fall halt ohne JC, )
wenn man da die Berichte sieht in was für verfallenen und verwahrlosten Unterkünften die eingepfercht werden.... und die Vermieter abkassieren.

Ich kenne jemand der hat dass mit einem ausrangierten Hotel in bester Alpenlage gemacht. Vorher hatte er ein relativ gut gehendes Lokal aber da war nichts mit Freizeit, da hatte er dann delegiert und war absolut entspannt.
Zwei Jahre später war er schuldenfrei(in dem Sinne) und hat sich das nächste Hotel geholt. Damals waren es halt die Russen heutzutage sind es halt die Syrer nur um ein Beispiel zu geben.

da kannst dann gleich noch nach älteren Berichte  suchen wo gezeigt wird dass das JC Leipzig sich mtl. (glaube 5) Millionen einspart weil KdU nicht richtig bearbeitet wird......

Zitat von: Der Friese am 27. November 2021, 02:06:39Also bitte her mit dem Urteil.
Unterkunftskosten und Urteile
Zitat
- Urteil vom 18.06.2008, Az. B 14/11b AS 61/06 R:
Bewohnern in Wohngemeinschaften stehen die vollen angemessenen Unterkunftskosten zu.
Eine Person hat Anspruch auf die vollen Unterkunftskosten für eine Person, Abzüge sind unzulässig.

Zitat von: Der Friese am 27. November 2021, 02:06:39Großbanken, CumEx etc. erinnern kann und jeder gewiefte Steuerbetrüger mit Samthandschuhen angefasst wird, solange empfehle ich jedem AlG2 Empfänger: Nur Bares ist Wahres.
Nur dass denen in der Regel nichts oder nur wenig passiert, beim eLB kriegst du noch ein Strafverfahren angehängt zu dem dass alles komplett zurückbezahlt werden muss. Bevor du nachfragst > Folgen bei unrichtigen, unvollständigen oder unterlassenen Angaben

Zitat von: Der Friese am 27. November 2021, 02:06:39Die restlichen 100€ zahlt Herr/Frau XY, die gelegentlich gerne mal ein Zimmer in der Stadt hätte.
Warum nicht wenn das für denjenigen bezahlbar ist dann halt so dass das vom JC nicht angerechnet werden kann, als Schenkung wäre es sinnfrei und das JC interessiert sich nicht warum jemand ein Zimmer anmietet und es geht das JC auch nichts an.
Zitat von: ibaya am 26. November 2021, 13:11:30
Mein Verwandter möchte mich auch ab und zu besuchen kommen (er wohnt weiter weg und würde über Nacht bleiben). Könnte ich da vielleicht soetwas wie einen Untermietvertrag mit ihm schließen?
Durchaus nachvollziehbar!

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

ibaya

Hallo und danke an alle, die geantwortet haben.

Ich werde am Montag nachfragen, ob die Wohnungskosten evtl. doch übernommen werden. Dann werde ich weiterschauen. Die Idee mit dem Zimmer zur Untervermietung gefällt mir noch am besten. Die Vermieterin hat auch nichts dagegen. Das ist - glaube ich - die "sauberste" Lösung.

:smile:

P.S.: Ich bin Anfang Oktober 2021 in einen anderen Landkreis / Zuständigkeitsbereich gezogen und habe einen Neuantrag gestellt. Sind die Vorgaben für Wohnungen dann anders?

Sheherazade

Zitat von: ibaya am 27. November 2021, 12:25:31
Das ist - glaube ich - die "sauberste" Lösung.

Ganz meine Meinung.

Zitat von: ibaya am 27. November 2021, 12:25:31Ich bin Anfang Oktober 2021 in einen anderen Landkreis / Zuständigkeitsbereich gezogen und habe einen Neuantrag gestellt. Sind die Vorgaben für Wohnungen dann anders?
Hast du noch keinen Bewilligungsbescheid?

Grundsätzlich hat jeder Landkreis eigene Richtlinien zu den angemessenen Kosten der Unterkunft.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Fettnäpfchen

Zitat von: ibaya am 27. November 2021, 12:25:31P.S.: Ich bin Anfang Oktober 2021 in einen anderen Landkreis / Zuständigkeitsbereich gezogen und habe einen Neuantrag gestellt. Sind die Vorgaben für Wohnungen dann anders?
Kommt durchaus darauf an die Fragen
Zitat von: Fettnäpfchen am 26. November 2021, 15:09:11Ist das deine erste Whg. seit Leistungsbezug? seit wann beziehst du ALG 2?
Momentan gilt ja für die neuen Antragsteller das jede Whg. angemessen ist seit die
Änderungen des SGB II durch das Sozialschutz-Paket in Kraft getreten sind. Deswegen meine Nachfrage.
zu beantworten.

MfG FN
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