Kinderfreizeitbonus

Begonnen von Else Kling, 01. Dezember 2021, 10:55:30

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Else Kling

Eine neue Weisung der Bundesagentur für Arbeit besagt, dass Kinder, die im August 2021 keinen Anspruch auf ALG II hatten, denen aber Leistungen für Bildung und Teilhabe zugestanden haben, doch Anspruch auf den Kinderfreizeitbonus haben.

https://www.arbeitsagentur.de/datei/weisung-202111013_ba147204.pdf