Man darf mit dem ALG 2 Geld anscheinend nicht alles machen?

Begonnen von Taxima, 02. Dezember 2021, 20:25:41

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Taxima

Hallo,

es wird ja häufig gesagt, mit dem Geld was man bekommt kann man kaufen was man will. Aber dem ist nicht so.
Wenn man unabhängiger werden möchte und sich beispielsweise Aktien kaufen will (wenn man Geld übrig hat), kann das zu Problemen führen, da man ja das Geld "für wichtigere Dinge" ausgeben soll. Was denn? Ein Kinobesuch? Der wäre ja erlaubt. Aber sich unabhängiger zu machen, da könnte es dann Ärger geben.  :wand: 
Da fragt man sich was ist noch alles nicht erlaubt?
Denn dürfte man sich ja auch keinen neuen Fernseher oder Möbel kaufen, weil man das Geld ja für den alltäglichen Bedarf auszugeben hat.

Ernst gemeinte Frage: Muss man Käufe über 100€ dem Jobcenter mitunter erklären?


crazy

Nein!
Und klar darfst Du auch sparen und auch Aktien erwerben.
Die Zinsen und Dividenden musst Du angeben. Das wars.
Du sollst sogar sparrn, denn iwann brauchts mal ein neues Küchengerät, Wama oder Möbel.
Aber: Alg2 ist ursprünglich nicht dafür vorgesehen über Jahrzehnte zu gehen, sondern soll den Notfall überbrücken. Fortführung des damaligen Alg1 nach Ende des Alg1 Bezuges und dazu eben die arbeitsfähigen die noch länger arbeitsuchend waren
aber in der Sozialhilfe nur noch Akten waren ohne Hilfe zur Arbeitsuche
Leider dauern bei manchen Menschen diese Notfälle bis zur Rente an.

bebe82

Zitat von: Taxima am 02. Dezember 2021, 20:25:41
Hallo,

es wird ja häufig gesagt, mit dem Geld was man bekommt kann man kaufen was man will. Aber dem ist nicht so.
Wenn man unabhängiger werden möchte und sich beispielsweise Aktien kaufen will (wenn man Geld übrig hat), kann das zu Problemen führen, da man ja das Geld "für wichtigere Dinge" ausgeben soll. Was denn? Ein Kinobesuch? Der wäre ja erlaubt. Aber sich unabhängiger zu machen, da könnte es dann Ärger geben.  :wand: 
Da fragt man sich was ist noch alles nicht erlaubt?
Denn dürfte man sich ja auch keinen neuen Fernseher oder Möbel kaufen, weil man das Geld ja für den alltäglichen Bedarf auszugeben hat.

Ernst gemeinte Frage: Muss man Käufe über 100€ dem Jobcenter mitunter erklären?



Wie kommst du darauf??

Reiner1970

ALG2 ist nicht zweckgebunden. Man darf mit dem Geld machen was man will

Taxima

Zitat von: crazy am 02. Dezember 2021, 21:41:17
Nein!
Und klar darfst Du auch sparen und auch Aktien erwerben.

Meinte die eine Mitarbeiterin vom Jobcenter am Telefon, dass man das Geld für "wichtigeres ausgeben soll" und dass Aktienkäufe zu Problemen führen kann.


crazy

Das war nur ihre Meinung. Die darfst Du ignorieren. Zu Aktien hat jeder eine Meinung, die Wenigsten kennen sich damit so aus, dass sie damit auch Geld machen.
Das Problem bei Aktien= das ist langfristige Anlage. Du musst also Geld über haben, dass Du mindestens die nächsten 10 Jahre und länger nicht brauchst.Oder Du zockst 24 Stunden täglich als Glücksspiel

DerSofti

#6
Hallo Taxima,
klar kannst du vom Regelsatz Aktien kaufen. Wenn du, wie oben von dir angegeben, für 100,- EUR monatlich eine BMW - Aktie kaufst, kommst du am Jahresende auf 12x 5,72 EUR Dividende, denn eine BMW - Aktie kostet mit 84,48 EUR fast 100,- EUR. Du hast dann also einen Jahresgewinn von 68,64 EUR. Die Einkommen werden im Halbjahrestakt verrechnet in der Anlage EKS. Im zweiten Halbjahr fallen dann also 68,64 EUR an und die fallen "noch" unter die 100,- EUR - Grenze für das maximale Einkommen monatlich. Du hast also Luft nach oben, bis du 600,- EUR bei der zweiten Anlage EKS überschritten hast, da werden dann 80% abgezogen.
Übrigens eine gute Sache zu sparen und dann auch noch Aktien, denn gerade Aktionäre sind es ja, die bislang von uns profitiert haben, weil wir ja als Leiharbeiter in deren Fabriken für deren Profit schuften mußten. Im Prinzip stellt man sich so ein "bischen" auf deren Augenhöhe, nur das die halt Millionen von Aktien haben und Millionen x 5,72 EUR pro Jahr Einkommen haben, die im übrigen auch nur mit 20% versteuert werden (Kapitalertragssteuer), sind dann schon eine andere Hausnummer.

Um ganz aus Hartz4 zu kommen, würde es wohl eine ganze Generation dauern, die Aktien müßten also vererbt werden. Im Leben fallen ja schließlich auch noch andere unerwartete Kosten an, wie z.B. wenn mal die Waschmaschine kaputt geht, dann noch ein Ersatzteil für das Rad, ein neuer Drucker usw. usw.
Quellen:
1. https://www.finanzen.net/dividende/bmw

2. https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/mittelschicht-das-gebrochene-versprechen-der-sozialen-marktwirtschaft-a-db79897f-331c-4358-9fa1-cf7cdb2fbb0e?utm_source=pocket-newtab-global-de-DE
Was arbeitet er denn? Hmm... irgendwas mit Computer.

BigMama

Zitat von: Taxima am 02. Dezember 2021, 22:44:20Meinte die eine Mitarbeiterin vom Jobcenter am Telefon, dass man das Geld für "wichtigeres ausgeben soll" und dass Aktienkäufe zu Problemen führen kann.
Ich kenne den Inhalt und die Fragestellung des Telefonats nicht.
In einem anderen Faden von dir schreibst du von knapp den Höchstbetrag übersteigendem Schonvermögen. Könnte es sein, dass es um den Kauf größerer Aktienpakete geht von mehreren tausend Euro mit hoher Verlustgefahr? Wurde ggfls. davor gewarnt, das ganze Geld in Aktien zu investieren?
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

111929

Mensch darf über den Regelsatz frei verfügen.

Meine Erfahrung-ich habe bar angespartes aus den Regelsatz für den Kauf von Gold verwendet. Das lief über mein Konto + es wurde versucht dies mir leistungsmindernd als Einkommen anzurechnen. Ich musste bis zum SG gehen. Letztlich hat das JC die Anrechnung zurückgezogen+als 'Schonvermögen' deklariert. Die Schlüsse aus meiner Erfahrung mag jeder selber ziehen.

Kopfbahnhof

Zitat von: 111929 am 03. Dezember 2021, 13:59:54es wurde versucht dies mir leistungsmindernd als Einkommen anzurechnen
Völliger Quatsch
Zitat von: 111929 am 03. Dezember 2021, 13:59:54Das lief über mein Konto
So etwas kauft man Anonym (wenn die Grenze nicht erreicht wird)
Selbst bei der Bank kauft man das mit Bargeld und nicht über das Konto.

Und Bar angespartes läuft wohl auch kaum über dein Konto.

Zitat von: 111929 am 03. Dezember 2021, 13:59:54Die Schlüsse aus meiner Erfahrung mag jeder selber ziehen
Ja ist besser

111929

Mein 'Fehler' bar angespartes aufs Konto um dieÜberweisung auszuführen. Mache ich aber nicht wieder-nur noch Tafelgeschäfte-die sind nicht zu kontrollieren.

Kopfbahnhof

Geht das JC trotzdem nichts an, wenn du dafür einen Goldbarren gekauft hast, wird ja kein Kilo gewesen sein ;-)

Hier verkauft die Bank auch Gold usw., aber nur gegen Bargeld und Anonym.
Klingt seltsam, aber man muss vor dem Kauf zu deren Geldautomat (in der Filiale) und das da Abheben, oder hat es eben gleich dabei.

Eben wegen der Anonymität, läuft das nicht übers Konto.

Taxima

Erst Mal gut zu lesen, dass es da keine Vorschriften gibt, was man sich damit kauft. Und dementsprechend keine Probleme auftreten können. Dennoch glaube ich, dass wenn man einen höheren Betrag ausgibt, dass das Jobcenter da mal nachhakt.

Leider zählen Aktiengewinne nicht als Einkommen. Das heißt die Gewinne werden ohne Freibetrag gleich mit dem ALG 2 Geld verrechnet.


Fettnäpfchen

Taxima

Zitat von: Taxima am 05. Dezember 2021, 19:31:41Dennoch glaube ich, dass wenn man einen höheren Betrag ausgibt, dass das Jobcenter da mal nachhakt.
aber nur wenn es mehr ist als du insgesamt besitzt, natürlich abzüglich der zu deckenden laufenden Kosten 
und es dem JC auffällt.

MfG FN
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Kopfbahnhof

Und wenn du 3000 € vom Konto holst, es geht das JC schlicht nichts an, was du damit gemacht hast oder machst.

Gold z.b. gibt es eh an jeder Ecke, Bank, Goldschmied, Münzhändler usw. überall Anonym.
Was meinst du warum dieser Staat Bargeld am liebsten Abschaffen möchte?
(bei Gold wurde die Grenze ja schon kürzlich auf 2000€ fest gelegt, darüber wird der Kauf registriert)