Umlagefähige Nebenkosten abgeleht

Begonnen von Michael1990, 11. Dezember 2021, 16:24:06

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Michael1990

Hallo,

In meinem Mietvertrag steht bei den Nebenkosten ein Posten "Streu und Räumdienst"
In meiner Nebenkostenabrechnung wird dieser Punkt auch aufgeführt.
Konkret, muss ich mich weder um die Hausflurreinigung noch um das Schneeschippen bzw Streuen kümmern.

Laut Internet sollten das doch umlagefähige Kosten sein oder irre ich mich da?
Denn sowohl meine Stellungsnahme als auch mein Widerspruch wurde abgelehnt, sodass die Kosten nicht übernommen werden.

Falls doch, wie sollte der Widerspruch bzw die Stellungsnahme geschrieben sein (mit Paragraphen usw vielleicht) damit ich das Jobcenter überzeugen kann?

Fettnäpfchen

Zitat von: Michael1990 am 11. Dezember 2021, 16:24:06Denn sowohl meine Stellungsnahme als auch mein Widerspruch wurde abgelehnt, sodass die Kosten nicht übernommen werden.

Falls doch, wie sollte der Widerspruch bzw die Stellungsnahme geschrieben sein (mit Paragraphen usw vielleicht) damit ich das Jobcenter überzeugen kann?
Nach Ablehnung bleibt nur der Weg über das SG
und
ohne den Inhalt Widersprcuh und Ablehnung kann man eh nichts genaues dazu schreiben.

MfG FN
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Spritzenhalter

Gemäß § 2 Nr. 8 der Betriebskostenverordnung ist der Winterdienst als Nebenkosten umlagefähig.

Flip

Am günstigsten wäre es, den Widerspruchsbescheid mal lesen zu können.