Neuigkeiten:



Das Forum Team wünscht allen Mitgliedern
und Besuchern eine schöne Adventszeit.

Hauptmenü

Erstantrag Corona Alg2,das WEP Formular, Merkblatt/Niederschrift,was machen?

Begonnen von Rockingchair, 03. Dezember 2021, 13:21:46

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Heinz-Otto

Auch wenn es immer wieder bestritten wird, eine Kopie MV ist nur in bestimmten Fällen nötig!
Es gibt auch mündl. MV, da kann man keine Kopie einreichen.
Ein Kontoauszug reicht als Nachweis, dass Miete bezahlt wird.

Das können die SB auf Seite 14 in der Arbeitshilfe SGB II Hinweise zum Aufbau und Führen einer Leistungsakte nachlesen.
Mietvertrag
ZitatNur leistungsrelevante Teile, sofern die dort gemachten Angaben nicht in der Anlage KDU enthalten sind. Dies kön-
nen sein:
• Angaben zur Kautionszahlung
• Abweichende Mietzahlungen bei Einzugsrenovierung,
• Kosten für Möblierung u. ä. Die Erforderlichkeit ist zu prüfen, das ausgeübte Ermessen
ist zu dokumentieren.
BfDI: Eine Rechtsgrundlage für die Erhebung des Namens der Vermieterin/des Vermieters besteht nicht, da dieser für
die Leistungsbewilligung nicht erforderlich ist.
Etwas anderes gilt nur, wenn die Direktzahlung der Miete an die Vermieterin/den Vermieter erfolgen soll (§ 22 Abs.
7 SGB II). Das Jobcenter muss in entsprechenden Fällen der Vermieterin/dem Vermieter eine Datenschutzerklärung
gemäß Artikel 14 DSGVO zukommen lassen, mit der diese/dieser über die Verarbeitung ihrer/seiner Daten in
Kenntnis gesetzt wird. 2

Ich kenne nicht alle Ratgeber und lese die auch nicht alle durch.
Es wäre gut, wenn @Ottokar - falls noch nicht geschehen - mit dieser sich hartnäckig haltenden falschen Behauptung mal aufräumt und das irgendwo im Forum kund tut.
Ich bin es leid, diesbezüglich mit Usern und SB  zu diskutieren.

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

Fettnäpfchen

Rockingchair

Zitat von: Rockingchair am 04. Januar 2022, 14:11:31Habe grade noch mal eine Mail gesendet..:
:mocking:

Heinz-Otto

Zitat von: Heinz-Otto am 04. Januar 2022, 15:20:40Es wäre gut, wenn @Ottokar - falls noch nicht geschehen - mit dieser sich hartnäckig haltenden falschen Behauptung mal aufräumt und das irgendwo im Forum kund tut.
Ich bin es leid, diesbezüglich mit Usern und SB  zu diskutieren.
Die Diskussion wird nie aufhören so wie z.b. Fahrt.- u.Bewerbungskostenerstattung
und
aktualisieren ist nicht nötig da es im unteren Ratgeber eindeutig steht (weiterführende Links); auch das "vorlegen" eines MV (und nicht kopieren).
Welche Dokumente & Nachweise darf das JobCenter fordern?

Alternativ gibt es ja die in Vergessenheit geratene Hamburger Liste die zwar von 2012 ist aber meiner Meinung nach immer noch aktuell ist.
Hamburger Liste

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Heinz-Otto

Zitat von: Fettnäpfchen am 04. Januar 2022, 15:40:13
Welche Dokumente & Nachweise darf das JobCenter fordern?

Finde ich aber auch falsch dargestellt. Dort wird als Alternative zum MV eine Mietbescheinigung genannt.
Fakt ist aber, dass weder noch vorgelegt werden muss.
und wenn, wie gesagt nur die erforderlichen Passagen, die nicht im Antrag KDU stehen.
Das ist durchaus ein Unterschied.


Flip

Zitat von: Heinz-Otto am 04. Januar 2022, 15:20:40Ein Kontoauszug reicht als Nachweis, dass Miete bezahlt wird.

Ein Kontoauszug ist niemals ein Nachweis über eine tatsächliche Mietzinsforderung. Der dortige Betrag kann höher (freiwillige Zahlung zur Abwehr einer BK Nachzahlung), niedriger (Mietminderung oder nicht genug Geld) oder tatsächlich gleich der Mietzinsforderung sein. Nicht mehr. So, wie ein Kontoauszug auch keine Einkommensbescheinigung ersetzt.

Zitat von: Heinz-Otto am 04. Januar 2022, 15:20:40Ich bin es leid, diesbezüglich mit Usern und SB  zu diskutieren.


Mein Mitleid hält sich angesichts deiner dürftigen rechtlichen Meinung arg in Grenzen.

Rockingchair

Hallo Leute,
ich habe euch nicht vergessen...war Krank und der PC ist über den Jordan gegangen  :schock:

Kurzes Update:
Mein Antrag ist im Januar bewilligt worden und das für ein ganzes Jahr, dachte nur für ein Halbes, darüberhinaus sind die von mir angegebenen Geldgeschenke nicht berücksichtigt worden und ich habe den vollen Satz für Nov+Dez bekommen.Das finde ich super,hätte ich nicht mit gerechnet :smile:

Bin jetzt dabei meine Selbstständigkeit aufzubauen bzw. zu planen...schätze so zum April hin.

Ich habe mich ja bereits schon des öfteren bedankt aber ich denke, man kann es nicht oft genug sagen wie dankbar ich bin, dass es euch gibt...Danke nochmals für die tolle Hilfe. :bye:

Lieben Gruss, Rocking Chair

Fettnäpfchen

Rockingchair

Auch ein Danke für die Rückmeldung!

Ein schönes WE
FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Rockingchair