JC Mitarbeiterin fordert ohne mein Wissen Kontoauszüge von meiner Bank an.

Begonnen von Begleiter21, 09. Dezember 2021, 17:50:33

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Begleiter21

Moin zusammen

Wieder mal etwas neues von meiner "Lieblings SB". Nun kam der abschließende Bescheid für den BWZ 2/2021- 7/2021.
Das ganze geht jetzt eh ins Widerspruchsverfahren, das vorneweg.

1. Es wurde keinerlei Betriebskosten anerkannt(bin Honorarkraft also selbstständiger Aufstocker), kein Verpflegungsmehraufwand, keine Fahrtkosten etc. nichts.
2. Sie forderte bei meiner Bank Kontoauszüge an. Ohne mein Wissen, ohne dass ich davon etwas mitbekam. Ist das überhaupt rechtens?

Sie behauptet ja immer steif und fest das ich ihr die Kontoauszüge nicht vorlegen wollte. Stimmt nicht. Mein Standardsatz in jedem Schreiben:
"Natürlich werde ich Ihnen die Kontoauszüge gerne vorlegen.
Zur persönlichen Vorlage der Kontoauszüge sowie der Belege der Ausgaben meiner Honorartätigkeit, vereinbaren sie bitte mit mir schriftlich einen Termin.
Ich bitte zu berücksichtigen, im Hinblick auf die Hygienevorschriften, das XXXX von Arbeitsloseninitative XXX als mein Beistand mit anwesend ist."


3. Sämtliche Gutschriften wurden als Einkommen gewertet. Unter anderem eine Rückerstattung von einem Hotel was nicht in Anspruch genommen werden konnte(Corona). Überwiesen wurde im Voraus.

Hier noch mal der entsprechende Anhang:






[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

AlterGaul

"The tree of liberty must be refreshed from time to time with the blood of patriots and tyrants."
Thomas Jefferson


Nirvana

Zitat von: Begleiter21 am 09. Dezember 2021, 17:50:33
2. Sie forderte bei meiner Bank Kontoauszüge an. Ohne mein Wissen, ohne dass ich davon etwas mitbekam. Ist das überhaupt rechtens?
Die Anforderung durch das Jobcenter oder die Übersendung durch das Finanzamt?

jeschik

Zitat von: AlterGaul am 09. Dezember 2021, 18:03:31Hat die Bank die Kontoauszüge an die SB übermittelt?
Zitat von: Begleiter21 am 09. Dezember 2021, 18:26:37Ja
Und das soll seitens der Bank rechtens sein ?  :schock:

Meph1977

Wäre mir auch neu das die Bank Kontoauszüge an das Jobcenter geben darf.
Seid vorsichtig was ihr dem JC erzählt. Die machen aus nem französischen Rotwein eine rothaarige Französin und drehen euch noch eine BG mit der Französin an.

Nirvana

Zitat von: jeschik am 09. Dezember 2021, 19:30:38
Zitat von: AlterGaul am 09. Dezember 2021, 18:03:31Hat die Bank die Kontoauszüge an die SB übermittelt?
Zitat von: Begleiter21 am 09. Dezember 2021, 18:26:37Ja
Und das soll seitens der Bank rechtens sein ?  :schock:
§ 21 Abs. 4 SGB X könnte das durchaus hergeben.

Meph1977

Seid vorsichtig was ihr dem JC erzählt. Die machen aus nem französischen Rotwein eine rothaarige Französin und drehen euch noch eine BG mit der Französin an.

Nirvana


blaumeise

Ich würde erstmal von der Bank nachweislich schriftlich Auskunft verlangen, welche Rechtsgrundlage das JC genannt hat, um deine Kontoauszüge - und anderes? - von der Bank zu erhalten.

Begleiter21


blaumeise

Ja, aber ich meine, was sie an die Bank geschrieben hat. Welchen Grund hat sie der Bank genannt. Einfach so darf keine Bank Kontoauszüge an JC herausgeben. Auch dafür braucht es eine Rechtsgrundlage. Das soll die Bank dir nennen.

Begleiter21

Das weiß ich nicht, was sie der Bank geschrieben hat. Meines Wissens darf die Bank da nur tätig werden bei einem Verdacht auf Geldwäsche oder Schwarzarbeit. Was ja in meinem Fall nachweislich vollkommen absurd ist.

Ob die Bank mir eine Antwort gibt, ist eine andere Frage. Ich glaube nicht.

AlterGaul

Ich hab keine Quelle zur Hand, jedoch lässt sich da bestimmt was mit der DSGVO machen. Ich vermute mal das darin ein Auskunftsanspruch vorhanden ist, was und welche Art von Daten an Dritte weiter gegeben wurden. Da kennen sich einige im Forum bestimmt besser mit aus.
"The tree of liberty must be refreshed from time to time with the blood of patriots and tyrants."
Thomas Jefferson

Flip

Die Rechtsgrundlage ist § 60 Absatz 2 SGB II, da die Bank Guthaben führt. Wobei Kontoauszüge etwas übers Ziel hinaus geschossen ist, da sich das Auskunftsrecht auf Guthaben, Einkommen und Vermögen bezieht, nicht auf Ausgaben.