im ALG II Bezug - jetzt hohe Nachzahlung ans Finanzamt aus 2019

Begonnen von Schneeglöckchen, 09. Dezember 2021, 22:40:09

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Schneeglöckchen

Hallo Zusammen,

Heute habe ich eine Frage für eine Bekannte, welche nicht selber hier im Forum angemeldet ist. Hoffentlich kann mir jemand von euch weiterhelfen.

Sie (und ihre Familie) bekommt aktuell ALG II. Sie musste jetzt vor kurzem gerade die Steuererklärung für 2018, 2019 und 2020 noch machen. In 2018 und 2019 hat sie Elterngeld erhalten (wegen Schwangerschaft) und zu dieser Zeit noch ALG I. Jetzt soll sie über 4.000 EUR ans Finanzamt nachzahlen (hat wohl mit dem Elterngeld zu tun) und Frist ist der 20.12.
Aber wie bitte soll sie mit ALG II diese Summe aufbringen? Fristverlängerung wurde seitens des Finanzamtes bereits abgelehnt. Sie will noch einmal mit denen telefonieren wegen einer möglichen Ratenzahlung!?

Frage: kann sie dieses Schreiben wegen der Nachzahlung ans Jobcenter weiterleiten? Würden die sich um diese "Schulden" kümmern? Oder besteht da keinerlei Chance auf Hilfe?
Danke für eure Antworten.

Flip

Zitat von: Schneeglöckchen am 09. Dezember 2021, 22:40:09kann sie dieses Schreiben wegen der Nachzahlung ans Jobcenter weiterleiten? Würden die sich um diese "Schulden" kümmern? Oder besteht da keinerlei Chance auf Hilfe?

Naja, das Schreiben hinschicken geht sicher. Aber bringen wird das nichts, weil das Jobcenter Schulden nicht interessieren.

Whoops

Hallo Schneeglöckchen,

Es kann sein das ich mich irre oder sich die Gesetzgebung die letzten Jahre über geändert hat, soweit mir bekannt ist handelt es sich hierbei um Steuer"schulden" (da es ja eine Steuernachzahlung ist), somit würde das JC hier auch sagen "Schulden interessieren uns nicht". Warum die Rückzahlung im umgekehrten Fall nicht als Vermögen sondern als Einnahme gehandhabt kann ich dir aber nicht verraten.

Deine Bekannte kann letztendlich nur versuchen eine Ratenzahlung oder eine Stundung herauszuhandeln, mehr fällt mir gerade auch nicht ein, evtl. könnte Sie auch Kontakt mit einem Schuldnerberater aufnehmen, vielleicht hat der noch ne Idee oder Möglichkeiten.

Grüße

Heinz-Otto

Darlehen für Schulden fällt nach meinem Verständnis aus.
https://www.arbeitsagentur.de/datei/FW-SGB-II-42a_ba015877.pdf

Eventuell abwegig?
Ich denke als letzter Notnagel kann man es spätestens, wenn man wegen der Steuerschuld die Wohnung nicht mehr bezahlen kann,
über § 22 Abs. 8 versuchen.
Zitat(8) 1Sofern Arbeitslosengeld II für den Bedarf für Unterkunft und Heizung erbracht wird, können auch Schulden übernommen werden, soweit dies zur Sicherung der Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage gerechtfertigt ist. 2Sie sollen übernommen werden, wenn dies gerechtfertigt und notwendig ist und sonst Wohnungslosigkeit einzutreten droht. 3Vermögen nach § 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 ist vorrangig einzusetzen. 4Geldleistungen sollen als Darlehen erbracht werden.

Vorher würde ich aber mit dem Vermieter reden, dass es nur über diesen Weg geht, weil man mit Hartz 4 sonst keine Hilfe bekommt. (Wenn das so ist, mir fällt leider nichts ein, wo und wie man vom JC ein Darlehen zur Schuldentilgung bekommt.)

§ 73 SGB XII Hilfe in sonstigen Lebenslagen iVm § 67 SGB XII gilt wohl leider nicht für Alg2 Berechtigte?



Flip

Warum soll man die Wohnung nicht zahlen können? ALG2 gibt's weiter inclusive Miete. Pfänden kann das Finanzamt davon nichts. Es droht keine Obdachlosigkeit. Und das ALG2 für die Miete ans FA zu zahlen anstatt an den Vermieter, das kann auch arg nach hinten losgehen.

mousekiller

Zitat von: Flip am 10. Dezember 2021, 13:42:39
Warum soll man die Wohnung nicht zahlen können? ALG2 gibt's weiter inclusive Miete. Pfänden kann das Finanzamt davon nichts. Es droht keine Obdachlosigkeit. Und das ALG2 für die Miete ans FA zu zahlen anstatt an den Vermieter, das kann auch arg nach hinten losgehen.

Pfänden nein, selbst bei einem P-Konto nicht. Allerdings kann es eine Sperrung verhängen, das heißt das Geld liegt auf dem Konto, kann aber nicht genutzt werden. Im Zweifel, falls das Finanzamt eine Stundung oder Ratenzahlung ablehnt, muss man diese Entscheidung vom örtlichen Verwaltungsgericht prüfen lassen.
Alle verrückt hier! Komm, Einhorn, wir gehen...

Meph1977

Ein P-Konto kann auch nicht vom Finanzamt gesperrt werden. Der Einzig zulässige Grund der mir bekannt ist ist wenn eine Person mehrere P-Konten hat.
Seid vorsichtig was ihr dem JC erzählt. Die machen aus nem französischen Rotwein eine rothaarige Französin und drehen euch noch eine BG mit der Französin an.

Kopfbahnhof

Zitat von: Schneeglöckchen am 09. Dezember 2021, 22:40:09Oder besteht da keinerlei Chance auf Hilfe?
Also vom JC definitiv nicht, da brauchst du gar nicht erst Anzufragen.

Das Finanzämter bei den "kleinen" oft Gnadenlos sind, ist bekannt.
Wenn die hart bleiben, musst du das dann auch, so lange im Hartz IV Bezug darf keine Zahlung durchgesetzt werden.
Da dir das Existenzminimum bleiben muss.
Max. können sie es vom Konto eintreiben, wenn da etwas zu viel da sein sollte.

Erst  mal sollte man aber versuchen mit dem Finanzamt eine Einigung zu erzielen.
Helfen könnte evtl. der Scholz, der hat da Erfahrung mit dem Finanzamt im Hamburg, wie man Forderungen verhindern kann.

Maunzi

Kleine Frage zwischenrein: bist du sicher, dass die Bekannte von dir da nichts durcheinander gebracht hat? ALG1 ist doch steuerfrei und Elterngeld ebenso... zwar muss man die Steuererklärung machen, jedoch dürfte dadurch keine derartige Rückzahlung entstehen.

Bevor jetzt der Bescheid rechtskräftig wird ggf mal prüfen und Widerspruch einlegen wenn etwas fehlerhaft war? Wäre mein Anhaltspunkt. Anwalt für Steuerrecht wäre eventuell sinnvoll - 15€ Beratungsschein bei ALG2 auch möglich.
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

crazy

Elterngeld ist zwar Steuerfrei unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Dadurch erhöht sich die Steuerlast auf das übrige Einkommen.
Gilt auch z.B. für Krankengeld, Kinderkrankengeld, Alg1 ...

Ist natürlich blöd, wenn man das so lange schleifen lassen hat, da kommt dann ein ordentliches Sümmchen auf einmal raus

Schneeglöckchen

Danke erst einmal für eure ganzen Antworten.  :ok:

Sie war mit den Unterlagen bei einem Steuerberater, der die Steuererklärung für sie gemacht hat. Und der meinte das käme von dem Elterngeld, mehr weiß ich leider auch nicht.  :weisnich:
Das sie die Erklärung für 2018, 2019 und 2020 halt erst jetzt gemacht hat, war/ist natürlich dumm, aber das ist halt ihr Fehler gewesen. Dann muss sie zunächst versuchen eine Ratenzahlung zu vereinbaren und dann weitersehen.

Sheherazade

Zitat von: Schneeglöckchen am 13. Dezember 2021, 13:19:32
Sie war mit den Unterlagen bei einem Steuerberater, der die Steuererklärung für sie gemacht hat. Und der meinte das käme von dem Elterngeld

Das passiert meistens, wenn man pfiffig sein möchte und kurz vor ALGI, Kranken- oder Elterngeldbezug die Steuerklasse wechselt. Da hat sie sich mit ihrem Mann offenbar verkalkuliert.

Zitat von: Schneeglöckchen am 13. Dezember 2021, 13:19:32Dann muss sie zunächst versuchen eine Ratenzahlung zu vereinbaren
Da führt kein Weg dran vorbei. Aber bitte schriftlich.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"