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Verbleib Eigentumswohnung und Mietzahlungen

Begonnen von Bagira, 10. Dezember 2021, 13:41:44

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Bagira

Hallo,

ich würde gerne wissen wollen, ob das Jobcenter in meinem Fall zu viele Fragen stellt bzw. ob diese Fragen überhaupt rechtens sind.

Zu meinem Fall: Ich war bis Anfang 2019 beim Jobcenter gemeldet, danach habe ich mich abgemeldet da ich eine Eigentumswohnung geerbt habe. Die Wohnung habe ich verkauft und lebte von dem Geld. Nun habe ich im November einen neuen Antrag beim Jobcenter gestellt. Jetzt werde ich ausgefragt was mit der Wohnung ist und wie ich die letzte Zeit Miete gezahlt habe da auf den Kontoauszügen der letzten drei Monate keine Mietüberweisungen ersichtlich sind.
Die Eigentumswohnung habe ich auf dem Vermögensblatt nicht angegeben weil sie natürlich schon lange nicht mehr in meinem Besitz ist und Miete habe ich damals im Voraus gezahlt indem ich eine grössere Summe vom Konto abgehoben habe und sie Bar an meine Vermieterin gegeben habe.
Ich fühle mich ehrlich gesagt vom Jobcenter beschuldigt, das ich versuchen würde Geld zu bekommen obwohl ich es scheinbar ihrer Meinung nach nicht nötig habe. So nach dem Motto "Sie hat ja eine Eigentumswohnung und sie muss ja auch keine Miete zahlen und verlangt jetzt von uns Geld für den Lebensunterhalt und die Miete".

Ich wurde aufgefordert zu erklären und nachzuweise wie bzw. ob ich die letzten Jahre Miete gezahlt habe und ich soll nachweisen für wie viel Geld ich die Eigentumswohnung verkauft habe. Muss ich darüber Auskunft geben oder will da das Jobcenter Dinge wissen die sie eigentlich gar nichts angehen?

Liebe Grüsse

Flip

Wieviel ist denn die größere Summe, die ohne rechtliche Grundlage (Miete für die Zukunft ist ja noch nicht fällig) an die Vermieterin ging?

crazy

Ja, den Verkaufserlös solltest Du nachweisen und auch iwie erläutern, was mit dem Geld passiert ist.
Da Du wohl ohne weiteres Einkommen gelebt hast durftest Du natürlich Geld ausgeben aber eben nicht verjubeln oder gar verschenken.
Dass Du deine Miete bezahlt hast bis zum Oktober 2021 wird deine Vermieterin Dir doch bestätigen können?

Reiner1970

"nicht verjubeln oder gar verschenken"

Warum nicht? Was hat es das JC zu interessieren was jemand VOR dem Leistungsbezug mit SEINEM Geld gemacht hat?

Bagira

Zitat von: Flip am 10. Dezember 2021, 13:49:04
Wieviel ist denn die größere Summe, die ohne rechtliche Grundlage (Miete für die Zukunft ist ja noch nicht fällig) an die Vermieterin ging?

Ein Mal habe ich Miete für ein ganzes Jahr bezahlt und das andere Mal müsste ich nach schauen.

Aber ich verstehe nicht, was das für eine Rolle spielt? Es ist doch eigentlich mein Bier welche Abkommen ich mit meiner Vermieterin habe und erst Recht da es sich um meine Mutter handelt. Wir bezahlen alle in diesem Haus eine festgelegte Pauschalmiete.

Whoops

Zitat von: Reiner1970 am 10. Dezember 2021, 14:23:31
"nicht verjubeln oder gar verschenken"

Warum nicht? Was hat es das JC zu interessieren was jemand VOR dem Leistungsbezug mit SEINEM Geld gemacht hat?

Weil das im SGB II § 31 2.1 so drinsteht. Um zu prüfen ob das bei dir so ist wird eben nachgefragt. Auch kann u.U. evtl. eine BG mit deiner Vermieterin angenommen werden, da keine regelmäßigen Mietzahlungen getätigt wurden. Daher die kritischen Nachfragen.

Fettnäpfchen

Bagira

Zitat von: Bagira am 10. Dezember 2021, 13:41:44danach habe ich mich abgemeldet da ich eine Eigentumswohnung geerbt habe.
Hast du während dem Bewilligungszeitraum einen Verzicht nach http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/46.html gemacht oder warst du nicht mehr im Leistungsbezug und du hast keinen neuen Antrag also WBA gestellt.

Je nach deiner Antwort kann man dann weiterhelfen.

MfG FN
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Bagira

Zitat von: Fettnäpfchen am 10. Dezember 2021, 16:06:41
Bagira

Zitat von: Bagira am 10. Dezember 2021, 13:41:44danach habe ich mich abgemeldet da ich eine Eigentumswohnung geerbt habe.
Hast du während dem Bewilligungszeitraum einen Verzicht nach http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/46.html gemacht oder warst du nicht mehr im Leistungsbezug und du hast keinen neuen Antrag also WBA gestellt.

Je nach deiner Antwort kann man dann weiterhelfen.

MfG FN

Nein ich habe dem Jobcenter mitgeteilt das bald ein Erbe ansteht und als es soweit war haben sie mir mitgeteilt das sie die Zahlungen einstellen da ich nicht mehr hilfebedürftig bin.

crazy

...Nase zieh...
und welche Höhe hatte das Erbe, hat man Dir noch irgendetwas dazu geschrieben?
Wegen 3000 ist man weiter Hilfebedürftig. Mit 100.000 dauert es eine ganze Weile bis man wieder Hilfe benötigt.
In der Regel, bei größerer Bargrldsumme gibt es entsprechende Antwort. Bei ETW oder auch Gundstück mit Haus drauf bekommt man Darlehen bis das zu Geld gemacht wurde

Bagira

Zitat von: crazy am 10. Dezember 2021, 16:58:48
...Nase zieh...
und welche Höhe hatte das Erbe, hat man Dir noch irgendetwas dazu geschrieben?
Wegen 3000 ist man weiter Hilfebedürftig. Mit 100.000 dauert es eine ganze Weile bis man wieder Hilfe benötigt.
In der Regel, bei größerer Bargrldsumme gibt es entsprechende Antwort. Bei ETW oder auch Gundstück mit Haus drauf bekommt man Darlehen bis das zu Geld gemacht wurde

Nein man hat mir nix weiter dazu geschrieben. Es wurde nur in einem vorherigen Gespräch gesagt ich solle die Eigentumswohnung verkaufen und davon Leben. Es hat fast noch ein ganzes Jahr gedauert ab Beendung der Hilfebedürftigkeit bis die Wohnung verkauft war. Zu dem Zeitpunkt als mein Vater starb, hinterließ er mir ca. 10.000 Euro auf seinem Konto. Also von Vermögend so wie das Amt damals sagte war nicht die Reden und schon gar nicht weil noch über 45.000 Euro für die Wohnung an die Bank abzubezahlen war..

crazy

Dann hast Du Dich verar...lassen?
Wenn alles da ist ist doch gut.
Verkaufserlös Wohnung abzüglich Ablösung Darlehen ergibt xy und gut ist.
Da Dir noch Vermögen verbleibt bei Antrag gemäß Freibeträge Vermögen wirds ja nicht so schwer sein.
KV war auch zu zahlen...
Mit hab meiner Mutter Geld gegeben, geht euch nix an, kommst Du  nicht weiter. Was Du an Miete zu zahlen hattest ist ja bekannt...


Bagira

Zitat von: crazy am 10. Dezember 2021, 17:58:39
Dann hast Du Dich verar...lassen?
Wenn alles da ist ist doch gut.
Verkaufserlös Wohnung abzüglich Ablösung Darlehen ergibt xy und gut ist.
Da Dir noch Vermögen verbleibt bei Antrag gemäß Freibeträge Vermögen wirds ja nicht so schwer sein.
KV war auch zu zahlen...
Mit hab meiner Mutter Geld gegeben, geht euch nix an, kommst Du  nicht weiter. Was Du an Miete zu zahlen hattest ist ja bekannt...




Wieso verar.. lassen? Von wem?
Nein, ich habe eben keinerlei Vermögen mehr, das haben sie anhand meiner Kontoauszüge gesehen.
Ja, das habe ich doch gezahlt, nur eben im voraus. Was ist denn daran das Problem? Das war doch zu einer Zeit wo ich niemandem Rechenschaft schuldig war, ich verstehe wirklich das Problem nicht.

crazy

Leider doch.
Du hast Vermögen in Höhe xy gehabt.
Verprassen,verschenken war nicht.
Was daran ist nicht zu verstehen?

Verar..deswegen. weil Du eigentlich bis zur Veräußerung noch Darlehrnsweise hättest Alg2 bekommen müssen.
So eine Eigentumswohnung verkauft sich ggf schnell aber auch nicht innerhalb von 2 Wochen..
Mal grob erklärt gibt man vielleicht 2000 Euro aus/Monat. Das ist schon viel. In zwei Jahren also 48.000 ,vielleicht auch 50.000 in 2 Jahren.
Ergo, entweder hast Du nur so viel für die Wohnung über gehabt oder das JC darf vermuten, dass Du Geld beiseite geschafft hast.
Das JC darf zu Recht nachhaken! Ist gesetzlich geregelt.
Auch, dass Du Miete bei deiner Mutter zahlen musst. Dazu gibt es ja noch eine entsprechende Vereinbarung?
Hast Du vor dem Erbfall.auch bei Mama gewohnt? Dann hat sich ja nichts geändert

Bagira

Zitat von: crazy am 10. Dezember 2021, 19:13:44
Leider doch.
Du hast Vermögen in Höhe xy gehabt.
Verprassen,verschenken war nicht.
Was daran ist nicht zu verstehen?

Verar..deswegen. weil Du eigentlich bis zur Veräußerung noch Darlehrnsweise hättest Alg2 bekommen müssen.
So eine Eigentumswohnung verkauft sich ggf schnell aber auch nicht innerhalb von 2 Wochen

Daran ist nicht zu verstehen was es sie angeht wie ich meine Miete bisher bezahlt habe als ich nicht im Leistungsbezug war und mir jetzt scheinbar indirekt unterstellt wird das ich bis jetzt keine Miete bezahlen musste aber jetzt wo ich einen Antrag auf Alg 2 stelle auf ein Mal Miete zahlen muss.

Ja, super. Da sieht man mal. Ich werde von denen verarscht aber ich bin es jetzt die unter Generalverdacht steht...

Flip

Gibt es denn jetzt mal genaue Zahlen? Wieviel Euro brachte der Verkauf und wieviel Euro gingen an die Mutter?

Zitat von: Bagira am 10. Dezember 2021, 14:30:32Es ist doch eigentlich mein Bier welche Abkommen ich mit meiner Vermieterin habe und erst Recht da es sich um meine Mutter handelt.

Das JC muss aber nunmal ermitteln, ob es sich nicht um eine versteckte Schenkung handelt. Miete zahlt man nunmal gemeinhin bei Fälligkeit. Bei der zweiten Zahlung weißt du ja noch nichtmal, wieviel es war. Aber du weißt, dass justament mit Antragstellung die vorzeitige Mietzahlung verbraucht ist. Das widerspricht sich...

Aber ohne konkrete Zahlen kann man die Sachlage eh nicht beurteilen.

Zitat von: crazy am 10. Dezember 2021, 17:58:39Dann hast Du Dich verar...lassen?

Wo soll die Verarsche sein bei 10.000 Euro Einkommen aus Nachlass in Geld:

Zitat von: Bagira am 10. Dezember 2021, 17:47:12Zu dem Zeitpunkt als mein Vater starb, hinterließ er mir ca. 10.000 Euro auf seinem Konto.

Das ist Einkommen. Aufgrund der Höhe auf 6 Monate zu verteilen. Natürlich hatte er da keinen Anspruch.