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Abschaffung Steuerklasse 3 und 5

Begonnen von Pusteblume, 15. Dezember 2021, 15:35:42

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Pusteblume

Hallo ab wann bzw welches Jahr qird die Steuerklasse 3 und 5 abgeschafft?

crazy

Dann, wenn der Schutz der Ehe aus dem Grundgesetz gestrichen wird

Heinz-Otto

Zitat von: crazy am 15. Dezember 2021, 17:01:52
Dann, wenn der Schutz der Ehe aus dem Grundgesetz gestrichen wird

Was im 21. Jhd. längst überfällig ist. Das machen die nur, weil in "wilder Ehe" Lebende sonst nur schwerlich zur Unterhaltspflicht herangezogen werden könnten.
Ich habe noch nie verstanden, wie sich die Religionsfreiheit und Trennung von Kirche und Staat mit dem GG, bzw. der Präambel vereinbaren lässt.

Dazu kommt, das nach meiner Kenntnis Umfragen ergeben haben, dass die Mehrzahl der Bürger für die Einführung eines "Familiensplittings" ist.
Dass Verheiratete ohne Kind steuerlich entlastet werden, ist nicht nachvollziehbar.

Nirvana

Zitat von: Heinz-Otto am 15. Dezember 2021, 17:11:20
Was im 21. Jhd. längst überfällig ist.
Warum?

Zitat von: Heinz-Otto am 15. Dezember 2021, 17:11:20
Ich habe noch nie verstanden, wie sich die Religionsfreiheit und Trennung von Kirche und Staat mit dem GG, bzw. der Präambel vereinbaren lässt.
Was gibt es daran nicht zu verstehen?

Zitat von: Heinz-Otto am 15. Dezember 2021, 17:11:20
Dazu kommt, das nach meiner Kenntnis Umfragen ergeben haben, dass die Mehrzahl der Bürger für die Einführung eines "Familiensplittings" ist.
Dass Verheiratete ohne Kind steuerlich entlastet werden, ist nicht nachvollziehbar.
Der Kernbereich von individuellen Freiheitsrechten steht nicht zur Disposition der Mehrheit des Pöbels.

Heinz-Otto

Zitat von: Nirvana am 15. Dezember 2021, 17:24:43
Zitat von: Heinz-Otto am 15. Dezember 2021, 17:11:20
Was im 21. Jhd. längst überfällig ist.
Warum?

Weil sich die Gesellschaft immer im Fluss ist und es eine gesellschaftliche Akzeptanz von Unverheirateten gibt.

Zitat von: Nirvana am 15. Dezember 2021, 17:24:43
Zitat von: Heinz-Otto am 15. Dezember 2021, 17:11:20
Ich habe noch nie verstanden, wie sich die Religionsfreiheit und Trennung von Kirche und Staat mit dem GG, bzw. der Präambel vereinbaren lässt.
Was gibt es daran nicht zu verstehen?

Wenn du einfältigen Menschen wohlgesonnen bist, kannst du es mir ja erklären, damit ich es verstehe.

Zitat von: Nirvana am 15. Dezember 2021, 17:24:43
Zitat von: Heinz-Otto am 15. Dezember 2021, 17:11:20
Dazu kommt, das nach meiner Kenntnis Umfragen ergeben haben, dass die Mehrzahl der Bürger für die Einführung eines "Familiensplittings" ist.
Dass Verheiratete ohne Kind steuerlich entlastet werden, ist nicht nachvollziehbar.
Der Kernbereich von individuellen Freiheitsrechten steht nicht zur Disposition der Mehrheit des Pöbels.

Da Pöbel ein abschätziges polemisches Schmähwort ist nehme ich an, du zählst dich nicht zum Pöbel.
Was haben Freiheitsrechte mit geltendem Steuerrecht zu tun?
Oder anders gefragt.
Warum sind Freiheitsrechte eingeschränkt, wenn das Ehegattensplitting abgeschafft wird?

Mal nebenbei:
Parteien ändern und richten ihre Wahlversprechen und Wahlprogramme vornehmlich kurz vor anstehenden Neuwahlen tendenziell am "Volkeswille" und ziehen hierbei auch Umfragen mit ein. Zumindest sofern die Lobby der Wirtschaftsverbände ausnahmsweise mal nicht die Oberhand gewinnen.
(2) Der Bundeskanzler und die Bundesminister leisten bei der Amtsübernahme vor dem Bundestage den in Artikel 56 vorgesehenen Eid.
"Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe."
Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden.




Nirvana

Zitat von: Heinz-Otto am 15. Dezember 2021, 18:05:36
Zitat von: Nirvana am 15. Dezember 2021, 17:24:43
Zitat von: Heinz-Otto am 15. Dezember 2021, 17:11:20
Was im 21. Jhd. längst überfällig ist.
Warum?

Weil sich die Gesellschaft immer im Fluss ist und es eine gesellschaftliche Akzeptanz von Unverheirateten gibt.
Warum führt die "gesellschaftliche Akzeptanz von Unverheirateten" dazu, dass der besonderes Schutz der Ehe abgeschafft werden muss?

Zitat von: Heinz-Otto am 15. Dezember 2021, 18:05:36
Wenn du einfältigen Menschen wohlgesonnen bist, kannst du es mir ja erklären, damit ich es verstehe.
Dazu müsste ich zunächst wissen, an welcher Stelle es bei Dir aussetzt.

Zitat von: Heinz-Otto am 15. Dezember 2021, 18:05:36
Da Pöbel ein abschätziges polemisches Schmähwort ist nehme ich an, du zählst dich nicht zum Pöbel.
Deine Annahme ist falsch.

Zitat von: Heinz-Otto am 15. Dezember 2021, 18:05:36
Was haben Freiheitsrechte mit geltendem Steuerrecht zu tun?
Oder anders gefragt.
Warum sind Freiheitsrechte eingeschränkt, wenn das Ehegattensplitting abgeschafft wird?
Freiheitsrechte haben viel mit Steuerrecht zu tun. Jegliche steuerliche Belastung ist ein Eingriff in grundrechtliche Positionen. Mindestens in die allgemeine Handlungsfreiheit; das gilt übrigens nicht nur für Steuern, sondern auch für andere staatliche auferlegte Zahlungspflichten wie etwa Unterhalt. Die Abschaffung einer steuerlichen Privilegierung führt zu einer Intensivierung des Eingriffs in grundrechtlich geschützte Positionen.

Zitat von: Heinz-Otto am 15. Dezember 2021, 18:05:36
Mal nebenbei:
Parteien ändern und richten ihre Wahlversprechen und Wahlprogramme vornehmlich kurz vor anstehenden Neuwahlen tendenziell am "Volkeswille" und ziehen hierbei auch Umfragen mit ein. Zumindest sofern die Lobby der Wirtschaftsverbände ausnahmsweise mal nicht die Oberhand gewinnen.
(2) Der Bundeskanzler und die Bundesminister leisten bei der Amtsübernahme vor dem Bundestage den in Artikel 56 vorgesehenen Eid.
"Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe."
Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden.

Captain?

Sheherazade

Zitat von: Pusteblume am 15. Dezember 2021, 15:35:42
Hallo ab wann bzw welches Jahr qird die Steuerklasse 3 und 5 abgeschafft?

Wo hast du denn das nun wieder ausgegraben?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Heinz-Otto

Zitat von: Nirvana am 15. Dezember 2021, 18:22:34
Dazu müsste ich zunächst wissen, an welcher Stelle es bei Dir aussetzt.

So wie es da steht:
Zitatwie sich die Religionsfreiheit und Trennung von Kirche und Staat mit dem GG, bzw. der Präambel vereinbaren lässt



Zitat
Zitat von: Heinz-Otto am 15. Dezember 2021, 18:05:36
Da Pöbel ein abschätziges polemisches Schmähwort ist nehme ich an, du zählst dich nicht zum Pöbel.
Deine Annahme ist falsch.

Gut.
Zitat
Freiheitsrechte haben viel mit Steuerrecht zu tun. Jegliche steuerliche Belastung ist ein Eingriff in grundrechtliche Positionen.
Welche z. B.?

Was gehört für dich denn alles zu den Freiheitsrechten?
Art. 2
Zitat(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
Umfang der Freiheitrsrechte

ZitatMindestens in die allgemeine Handlungsfreiheit; das gilt übrigens nicht nur für Steuern, sondern auch für andere staatliche auferlegte Zahlungspflichten wie etwa Unterhalt.
Du kannst deine Persönlichkeit nicht entfalten, weil du Steuern und Unterhalt zahlen musst?

ZitatDie Abschaffung einer steuerlichen Privilegierung führt zu einer Intensivierung des Eingriffs in grundrechtlich geschützte Positionen.
Nach deiner "Argumentation" sind die ja auch beim Ehegattensplitting eingeschränkt.

Bevor man solche Behauptungen oder Theorien raus haut, sollte man vielleicht erst mal die Fakten abchecken?

Werden nur Familien steuerlich begünstigt, reduziert sich die Intensivierung sogar ;)
https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Haushalte-Familien/Tabellen/2-1-familien.html
Familien 11653
https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Haushalte-Familien/Tabellen/3-1-paare.html
Paare ohne Kinder 11988

Staatsformen in denen keine Steuern gezahlt werden müssen sind in sesshaften, bevölkerungsreichen Gesellschaften nicht funktionsfähig.
Dass Sozialismus/Kommunismus zumindest im Kleinen funktioniert, beweist nur Marinaleda.
https://de.wikipedia.org/wiki/Marinaleda
https://unsere-natur.net/in-diesem-dorf-gibt-es-keine-armut-die-miete-kostet-15e-und-jeder-verdient-das-gleiche-1200e/






Nirvana

Zitat von: Heinz-Otto am 15. Dezember 2021, 19:56:26
Zitat von: Nirvana am 15. Dezember 2021, 18:22:34
Dazu müsste ich zunächst wissen, an welcher Stelle es bei Dir aussetzt.

So wie es da steht:
Zitatwie sich die Religionsfreiheit und Trennung von Kirche und Staat mit dem GG, bzw. der Präambel vereinbaren lässt
Damit lässt sich nichts anfangen. Individuelle Freiheitsrechte wie die Religionsfreiheit sowie das Fehlen einer Staatskirche lässt sich ohne Probleme mit einer Bezugnahme auf heiligem Bimbam in der Präambel verbinden.

Zitat von: Heinz-Otto am 15. Dezember 2021, 19:56:26
Welche z. B.?
Habe ich bereits genannt. Du musst es nur lesen.

Zitat von: Heinz-Otto am 15. Dezember 2021, 19:56:26
Was gehört für dich denn alles zu den Freiheitsrechten?
Jegliche in den Art. 1 bis 19 GG wiedergegebenen Rechte, die auf ein Unterlassen des Staates abzielen.

Zitat von: Heinz-Otto am 15. Dezember 2021, 19:56:26
Du kannst deine Persönlichkeit nicht entfalten, weil du Steuern und Unterhalt zahlen musst?
Diese Mittel stehen mir dafür nicht zur Verfügung, ja. Ständige Rechtsprechung insbesondere des Bundesverfassungsgerichts.

Zitat von: Heinz-Otto am 15. Dezember 2021, 19:56:26
Nach deiner "Argumentation" sind die ja auch beim Ehegattensplitting eingeschränkt.
Sind sie auch. Nur weniger als ohne.

Zitat von: Heinz-Otto am 15. Dezember 2021, 19:56:26
Bevor man solche Behauptungen oder Theorien raus haut, sollte man vielleicht erst mal die Fakten abchecken?
Ja, bitte tu das künftig. Danke.

Zitat von: Heinz-Otto am 15. Dezember 2021, 19:56:26
Werden nur Familien steuerlich begünstigt, reduziert sich die Intensivierung sogar ;)
Nein. Das kinderlose Ehepaar müsste bei einer Substitution des Ehegatten- durch ein Familiensplitting höhere Steuern zahlen, womit sich der Eingriff intensiviert.

Zitat von: Heinz-Otto am 15. Dezember 2021, 19:56:26
Staatsformen in denen keine Steuern gezahlt werden müssen sind in sesshaften, bevölkerungsreichen Gesellschaften nicht funktionsfähig.
Klassischer Strohmann. Niemand hat davon gesprochen, sämtliche Steuern abzuschaffen. Im Übrigen ist die Zwangskollektivierung zur "Gesellschaft" ja gerade das Problem.

Zitat von: Heinz-Otto am 15. Dezember 2021, 19:56:26
Dass Sozialismus/Kommunismus zumindest im Kleinen funktioniert, beweist nur Marinaleda.
Marinaleda beweist vor allem, dass Kommunismus nicht einmal in Kleingemeinden funktioniert. Auch Marinaleda hängt am finanziellen Tropf von außerhalb.

Sheherazade

Zitat von: Sheherazade am 15. Dezember 2021, 18:40:16
Zitat von: Pusteblume am 15. Dezember 2021, 15:35:42
Hallo ab wann bzw welches Jahr qird die Steuerklasse 3 und 5 abgeschafft?

Wo hast du denn das nun wieder ausgegraben?

Schon gut, habe es selbst gefunden bei RTL und T-Online. Das sind nur Pläne der Ampelkoalition aus November, alles nicht spruchreif.

Und meiner Meinung nach auch hirnrissig, denn was bringt es schon bei einem Ehepartner die Steuerlast zu mindern und bei dem anderen im gleichen Maße zu erhöhen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

crazy

Für den mit 5 eine Menge...
In der Regel ist die Frau die gelackmeierte. Teilzeit mit Steuerklasse 5.
Bedeutet für sie bei Arbeitslosigkeit entsprechend wenig Alg1.
Noch schlimmet. Durch diesen Unsinn arbeiten viele gar nicht sozialversicherungspflichtig. Es macht nämlich erstmal wirtschaftlich betrachtet keinen Sinn. Sollte die neue Regierung auch noch den Plan in die Tat umsetzen, dass die Freigrenze auf 560 Euro steigt, wirds für viele noch unattkraktiver.
Das Ergebnis ist großes Wehgeschrei im Alter oder bei Scheidung.

Der Ehevorteil muss komplett gestrichen werden. Einzig richtige Lösung.

Sheherazade

Zitat von: crazy am 16. Dezember 2021, 08:57:26
In der Regel ist die Frau die gelackmeierte. Teilzeit mit Steuerklasse 5.
Bedeutet für sie bei Arbeitslosigkeit entsprechend wenig Alg1.

Verstehe ich nicht. Weniger als Vollzeit arbeiten bedeutet IMMER weniger ALGI. Steuerlich betrachtet wird erst mit der Steuererklärung festsetzend abgerechnet. Am Bruttolohn ändert sich doch nichts mit der Abschaffung des Ehegattenspittings. Und die Sozialversicherungsbeiträge sind in Steuerklasse 3 und 5 gleich hoch. Demnach kann das auch nichts mit der Rente zu tun haben.

Zitat
Der Ehevorteil muss komplett gestrichen werden. Einzig richtige Lösung.

Nein, die Minijobs gehören abgeschafft, weil
Zitat von: crazy am 16. Dezember 2021, 08:57:26Durch diesen Unsinn arbeiten viele gar nicht sozialversicherungspflichtig.

Das hat mit dem Ehegattensplitting mal so gar nichts zu tun, sondern entspringt nur den zu kurz gefassten Gedankengängen der mitarbeitenden Ehepartner.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Heinz-Otto

#12
Zitat von: Nirvana am 16. Dezember 2021, 07:43:44
Nein. Das kinderlose Ehepaar müsste bei einer Substitution des Ehegatten- durch ein Familiensplitting höhere Steuern zahlen, womit sich der Eingriff intensiviert.

Du stellst eine Kausalität her, die so nicht zwingend ist. Statt der Alleinstehenden könnte auch für die höheren Einkommensgruppen die Steuer erhöht werden  :zwinker: Auch das ist ein Punkt, wo die Bevölkerung ein starkes Ungleichgewicht sieht und ablehnt.
Und nicht nur die Bevölkerung, auch seriöse Daten und Fakten.

crazy

https://www.steuertipps.de/service/rechner/arbeitslosengeld-rechner/

Kannst Du selbet mal.ausprobieren...

Ich habs mal mit Brutto Teilzeit 1350 Euro gemacht.
Mit Kl 5 hat man 100 Euro weniger als mit 3 !!


Sheherazade

Zitat von: crazy am 16. Dezember 2021, 09:20:19
Kannst Du selbet mal.ausprobieren...

Habe ich, aber mit einem anderen Rechner.

Zitat von: crazy am 16. Dezember 2021, 09:20:19Mit Kl 5 hat man 100 Euro weniger als mit 3 !!

Ja, ausschließlich wegen der Steuern, die Sozialversicherungsbeiträge sind gleich hoch wie in Steuerklasse 3. Die Steuerklassen 3 und 5 geben dem einen nur, was sie dem anderen nehmen.

Wie schon geschrieben, die schlussendliche Steuerlast der Ehegatten errechnet sich erst mit der verpflichtenden Steuererklärung für das jeweilige Steuerjahr.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"