Eingliedrungsvereinbarung nach Telefonischem Gespräch.

Begonnen von Christian007, 18. Dezember 2021, 13:05:58

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Christian007

Hallo zusammen, ich bins mal wieder.

Ich dachte mir ich mache dazu einen neuen Thread auf da der alte ja eigentlich nur über das Telefongespräch geht.

Also.

Wie in diesem Thread hier erwähnt: https://hartz.info/index.php?topic=127411.0 hatte ich am 10.12.2021 einen Telefonischen Beratungstermin mit einem Herrn H vom JC in dessen verlauf er mir sagte das ich eine Eingliedrungsvereinbarung zugeschickt bekommen soll bezüglich des Nachweises von Eigenbemühungen etc.


Diese habe ich nun am gestrigen Freitag den 17.12.2021, also genau eine Woche später, erhalten. (Und das obwohl Herr H so groß betonte das sie noch am selben Tag rausgeht...)
Ich werde die EinV hier im Anhang (in einer Zip) hochladen, natürlich entsprechend Zensiert, damit ihr euch einlesen könnt und genau wisst worum es geht.


Gegen diese Eingliedrungsvereinbarung will ich, wie schon im anderen Thread gesagt, Wiederspruch einlegen aus verschiedenen Gründen die ich nachstehend aufzähle und diesbezüglich Meinungen, Anregungen und auch Hilfe benötige ob die Gründe ausreichen bzw. überhaupt Sinnvoll sind.


Der Wiederspruch gegen die EinV erfolgt aus folgenden Gründen:

1. Die EinV gilt "bis auf weiteres" sprich, hat kein Ende oder Auslaufdatum. Davon wurde am Telefon nichts gesagt. Meiner Meinung nach sollten EinV Spätestens alle 6 Monate auslaufen und neu Ausgehandelt werden. (So wie in Punkt 8 der EinV sogar Schriftlich festgelegt.)


2. Die EinV erwähnt eine "gemeinsam erarbeitete Strategie". Nun, ich hab' zwar mit dem Gesprochen, aber von gemeinsam kann da nicht die Rede sein da Herr H unbedingt SEINE Konditionen durchdrücken wollte und dies immer noch will. Zuhören konnte der mir absolut nicht.


3. Die EinV verlangt das ich jeden Monat mindestens 15-20 Bewerbungen schreibe. Fettnäpfchen erwähnte da etwas dass das SG Berlin da vor Jahren bereits ein maximum von 10 Bewerbungen gesetzt hatte. (10 Bewerbungen würde ich sogar akzeptieren!!!) Sollte es dazu ein gültiges und Rechtskräftiges Urteil geben würde mich da ein genauer Link dazu bzw. das Aktzenzeichen interessieren da ich dieses im Wiederspruch angeben wollte. So was kommt immer gut.

Darüber hinaus werden die "Nachweise" die ich vorlegen soll wie folgt beschrieben: "Eingangsbestätigungen der Bewerbungen". Auch diesbezüglich wurde mit Herrn H nichts besprochen so das ich nicht weiß was dies heißen soll. Soll ich jetzt jede Firma jeden Tag anrufen und frage ob meine Bewerbung angekommen ist oder was?
Ebenfalls wurde mir nicht mitgeteilt in welcher Form ich die Bewerbungen Nachweisen soll. Genaue Liste marke Excel? Einfach ein Handgeschriebener Zettel nur mit Name der Firma? Keine Ahnung.

Auch wird von mir verlangt das ich Befristete Angebote und Zeitarbeitsfirmen berücksichtige, was allerdings schon im Wiederspruch zu den Verlangten Bewerbungen steht da dort ganz klar "VOLLZEIT" verlangt wird. Ebenso hatte ich im Gespräch mit Herrn H ganz klar betont das ich DAUERHAFT in Arbeit will und nicht nur einen Monat weil das nichts bringe.

4. Die EinV droht bei Verstoß oder Nichteinhaltung gleich mit einer Sanktion von 30 Prozent. Klar, damit der Zwang auch richtig reinhaut fangen wir gleich mal mit ner 30 Prozentigen an, anstatt auf Kulanz zu setzen und beim ersten mal nur 10 Prozent zu Sanktionieren.


5. In der EinV steht nirgendwo etwas über die Erstattung von Bewerbungskosten und Herr H ging Fragen dazu auch vehement aus dem Weg. Keine Erstattung, keine Bewerbungen. So einfach ist das.



Auch will Herr H die EinV bereits am 20.12.2021 unterschrieben zurückhaben. (Siehe Stempel auf der EinV) Das ist also am kommenden Montag.
Dazu frage ich: Wie stellt sich der Herr H das bitte vor? Wenn ich den Wisch erst am Freitag den 17.12.2021 per Post erhalten habe, (MUSS Freitag gewesen sein, weil Donnerstag Nachmittag war mein Briefkasten noch leer.) wie soll ich den dann bitte bis zum darauf folgenden Montag an den zurücksenden? Soll ich dem ne Briefeule schicken? Oder das Ding mit Pfeil und Bogen durchs Fenster Schießen? So schnell ist keine Post und persönlich abgeben geht ja auch nicht.


Abschließend würde ich gerne noch fragen, wie ich den Wiederspruch am besten mache.
Erst mal die nette Tour und die Wiederspruch so ans JC schicken? Könnte klappen, aber so oft wie beim JC wichtige Post nicht ankommt... Ebenso die Tatsache das es ein Wiederspruch gegen eine EinV ist die Herr H unbedingt nach seinen Vorgaben durchknüppeln wollte, wird der da sicher den Wiederspruch ablehnen und gleich nen Verwaltungsakt draus machen.
Oder gleich volle Breitseite per SG? Ich neige zu letzterem da die Postabteilung des JC ja SEHR unzuverlässig ist und ich das Ding sicher eh per VA kriege.



Anbei muss ich übrigens noch erwähnen, das es Herrn H WIRKLICH egal zu sein scheint ob die Stellen für mich geeignet sind. Denn die Stellen die er mir zusammen mit der EinV schickte sind zur hälfte Unbrauchbar weil ich die Anforderungen nicht erfülle. Der Mann hat mir also GAR nicht zugehört.
Bei der einen Stelle brauche ich z.B. einen Personenbeförderungschein (den ich NICHT habe, und das weiß er.) da Taxi und Behindertenfahrdienst, und bei der anderen Stelle wird ein CE Führerschein zwingend benötigt, und ich habe nur C. (Auch das weiß er.)
Allerdings sind ein paar der Stellen doch brauchbar so das ich mich da tatsächlich auch bewerben werde, muss ich ja zugeben, aber eben nicht ALLE.



Wieder ein mal Danke im Voraus für alle die mit Rat und Tat ihre Unterstützung anbieten.

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Manchmal komme ich mir vor wie in einem Asterix-Comic.
Umzingelt von Denktnix, Machtnix, Weissnix, und Kannnix.
Und das schlimmste ist, ich gehöre auch bald dazu, als Erklärnix weil Bringtnix.

Kopfbahnhof

Erst mal, gegen eine EGV kann man keinen Widerspruch Einlegen.
Max. kannst du Verbesserungsvorschläge machen, VOR deiner Unterschrift und diesen Wisch.

Warum Wisch, weil völligst daneben, so besser nie Unterschreiben!
15-20 Bewerbungen im Monat ist auf jeden Fall zu viel.
Nachweis per Eingangsbestätigung geht das JC gar nichts an, so denn man überhaupt eine von der Firma bekommt.
Abgabe immer bis zum Monatsende ist ebenso nicht richtig.

Das schlimmste ist aber die absolute Einseitigkeit.
Hier werden nur die allein Pflichten auferlegt und das JC hält sich komplett raus.
Nicht ein Wort zur Erstattung von Bewerbungskosten usw.

Ich würde sagen, so kann man das auf keinen Fall akzeptieren, also EGV für den Papierabfall.

Noch zu der ominösen Nachbetreuung, weiß nicht was damit gemeint sein soll, besser auch da keine Zustimmung geben.

BigMama

Zitat von: Christian007 am 18. Dezember 2021, 13:05:584. Die EinV droht bei Verstoß oder Nichteinhaltung gleich mit einer Sanktion von 30 Prozent. Klar, damit der Zwang auch richtig reinhaut fangen wir gleich mal mit ner 30 Prozentigen an, anstatt auf Kulanz zu setzen und beim ersten mal nur 10 Prozent zu Sanktionieren.
Dieser Punkt mit 30 % Sanktion ist tatsächlich korrekt. Das JC hat hier nicht die Möglichkeit nur 10 % zu sanktionieren.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)