Schreiben des JC an weitere Hausbewohner aufgrund fehlender Anlage HG - was tun?

Begonnen von nixdamanno, 19. Dezember 2021, 23:11:34

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nixdamanno

Hallo,

Leistungsbezieher (Ü25) wohnt seit mehr als einem Jahr im Haus der Eltern, diese sind Hauseigentümer. Er pflegt derzeit eine Großmutter von ihm, die im gleichen Haus wohnt. Er zahlt Miete laut Mietvertrag für ein Zimmer und lebt wirtschaftlich getrennt.

Bei der Beantragung von ALG 2 wurde keine Anlage HG abgegeben, da seiner Meinung nach keine HG vorliegt.

In den Ausfüllhinweisen der Arbeitsagentur steht online (https://www.arbeitsagentur.de/datei/hinweise-algii-antrag_ba013180.pdf) folgendes unter Punkt 5:

"Die reine Wohngemeinschaft ist weder eine Bedarfsgemeinschaft noch eine Haushaltsgemeinschaft. Das heißt, im
Antrag auf Arbeitslosengeld II müssen Sie keine Angaben über die persönlichen Verhältnisse etwaiger Mitbewohnerinnen und Mitbewohner machen. Es reicht in diesen Fällen aus, wenn Sie in der Anlage KDU unter Punkt 2 die vermietete Wohnfläche der anderen Person/en in der Wohngemeinschaft nennen und die Untermietzahlung in der Anlage EK
unter Punkt 3 als Einkommen angeben."


Es ist also keine Haushaltsgemeinschaft, sondern eine Wohngemeinschaft und der Leistungsbezieher müsste keine Angaben über die persönlichen Verhältnisse etwaiger Mitbewohner machen.
Warum sollte der Leistungsbezieher eine Untermietzahlung in Anlage EK unter Punkt 3 als Einkommen angeben? Seit wann ist die Miete ein Einkommen des Leistungsbeziehers? Ist damit ein Leistungsbezieher gemeint, der gleichzeitig Vermieter ist? Wenn das so wäre, würde dieser Satz ja nicht für den Leistungsbezieher in unserem Beispiel gelten, oder?

Unter Punkt 6 "Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft" steht folgendes:
"Zudem muss zwischen der bzw. dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und der Partnerin bzw.
dem Partner die grundsätzliche rechtlich zulässige Möglichkeit der Heirat bestehen."


Allein deswegen fällt doch Punkt 6 in meinem Fall weg, denn laut § 1307 Verwandtschaft Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gilt doch:

"Eine Ehe darf nicht geschlossen werden zwischen Verwandten in gerader Linie sowie zwischen vollbürtigen und halbbürtigen Geschwistern. Dies gilt auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch Annahme als Kind erloschen ist."

Oder wie seht ihr das?


Nun erhalten alle Mitbewohner der Wohngemeinschaft ein Schreiben, in dem steht:

"Bitte geben Sie mir Auskunft über Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse.
Bitte übersenden Sie mir hierfür
-vollständig ausgefüllte Anlage EK nebst Nachweisen wie z.B. Rentenbescheid o.ä.
-vollständig ausgefüllte Anlage VM nebst Nachweisen

Begründung:
*Leistungsbezieher* hat bei mir Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) beantragt.

*Leistungsbezieher* hat angegeben, dass er mit Ihnen in einem Haushalt wohnhaft ist.

Leben Hilfsbedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann (§ 9 Absatz 5 SGB II).

Die vom Gesetz vermutete Tatsache besteht darin, dass Verwandte und Verschwägerte, die in einer Haushaltsgemeinschaft leben, sich gegenseitig im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten unterstützen, auch wenn nach dem BGB keine Unterhaltspflicht besteht.

Es wird davon ausgegangen, dass innerhalb einer HG eine sittliche Pflicht entsprechend dem Gedanken der Familiennotgemeinschaft zur gegenseitigen Unterstützung besteht.

Damit ich prüfen kann, ob beziehungsweise in welchem Umfang die gesetzliche Unterhaltsvermutung zutrifft, bitte ich Sie, Nachweise über Ihr Einkommen und Vermögen vorzulegen.

Ein Auskunftsersuchen unmittelbar bei dem Betroffenen blieb erfolglos. Um über den tatsächlichen Leistungsanspruch von "Leistungsbezieher* entscheiden zu können, benötige ich daher die genannten Informationen von Ihnen. Ich bitte Sie daher, mir diese bis *** zukommen zu lassen. Ihre Auskunftspflicht ergibt sich aus §60 SGB II)


Der Leistungsbezieher hat nirgendswo angegeben, dass er mit diesen Personen in einem Haushalt wohnhaft ist.

Im Anhang befinden sich die Schreiben des JC direkt an den Leistungsbezieher.

Im Mietvertrag steht:
Mietvertrag für ein Zimmer,
vermietet wird in der Wohnung ... ein Zimmer mit einer Fläche von ... zu Wohnzwecken. Mieter ist berechtigt Bad und Küche mitzubenutzen, Mieter erhält 1 Wohnungsschlüssel...
Pauschalisierte Miete inkl. Betriebskosten...


Wie sollte jetzt am besten gehandelt werden? Überlegt wird, https://hartz.info/index.php?topic=17640.0 von allen Bewohnern unterschreiben und abgeben zu lassen, da es den Tatsachen entspricht. Was haltet ihr davon?

Vielen Dank!

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

crazy

Anlage HG ausfüllen, da keine abgeschlossene Wohnung.
Gut ist.

unter 1 Du
unter 2 deine Eltern
unter 3 leibliche Eltern
unter 4 ankreuzen keine Unterstützung

unterschreiben, fertig