Weiterleitung Schlichtung RAK an Schlichtungsstelle

Begonnen von Zauberfee666, 20. Dezember 2021, 16:35:22

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Zauberfee666

Hallo Zusammen,

heute wieder Hiobsbotschaften.

Ich hatte im Sommer diesen Jahres einen Antrag auf Schlichtung und Beschwerde bzgl. eines Anwalts eingereicht.

Im November erhielt ich dann die Frage der Anwaltskammer, ob ich eine Schlichtung oder Beschwerde wünsche, da die sich gegeneinander ausschließen. Auch fragte man, ob ich die Schlichtung bei ihnen oder bei der Schlichtungsstelle in Berlin durchführen lassen wolle.

Ich entschied mich erst für die regionale Anwaltskammer.

Anschließend erhielt ich eine Benachrichtigung und auch die Schlichtungsordnung.
Aus der Schlichtungsordnung entnahm ich dann, dass mein eingereichter Antrag/Schadenhöhe weit über dem Limit liegt, was die Anwaltskammer schlichtet. Mein Anspruch liegt jedoch noch im Rahmen der Schlichtungshöhe der Schlichtungsstelle in Berlin.

Also habe ich am gleichen Tag noch die Anwaltskammer angeschrieben, um zu fragen, was mit meinem Antrag auf Schlichtung nun passiert, ob dieser abgewiesen oder an die Schlichtungsstelle in Berlin weitergebgeben wird.

Ich erhielt keine Antwort.

Ich habe später nochmals dort nachgefragt. Heute erhielt ich die Antwort, dass man nicht auf meine Frage reagiert hätte, da man mich gefragt hätte, wo ich die Schlichtung durchführen lassen wollte. Man könne meinen Antrag nun abweisen, sodass ich eine neue Schlichtung in Berlin beantragen könne.

Dies widerspricht einer Aussage der Schlichtungsstelle von vor einiger Zeit, die mir mitteilten, dass ich jederzeit die Fortführung der Schlichtung in Berlin beantragen könne.

Mir kommt das alles doch sehr auffallend vor. Mir scheint es, dass man mich hier absichtlich in die Falle laufen lassen wollte, in dem man mir die Schlichtungsordnung erst nach einer Entscheidung zusendet. Ich denke, die RAK muss dann wohl auch aufklären, dass die eingereichte Höhe des Schades bei der RAK nicht entschieden werden kann und zu einer Abweisung führt.

Ich hoffe, dass ich dies jetzt keine negativen Konsequenzen für mich und die Chancen auf die Schlichtung bzw. einen Schaden verursacht hat.

Kann man hier irgendwo eine Beschwerde gegen die RAK einreichen?

Heinz-Otto

Was kann man erwarten, wenn die "Kontrollbehörden" der selben Zunft angehören.
Da greift das Krähenprinzip.

Die Polizei kontrolliert Verstöße der Polizei.
Die Kassenärztliche Vereinigung Abrechnungsbetrug.
Ein Richter über eine Gehörsrüge gem. § 321a ZPO gegen ihn selbst.

Das nennt man Rechtsstaat und viele glauben daran.

Zauberfee666

Zitat von: Heinz-Otto am 20. Dezember 2021, 18:26:04
Was kann man erwarten, wenn die "Kontrollbehörden" der selben Zunft angehören.
Da greift das Krähenprinzip.

Die Polizei kontrolliert Verstöße der Polizei.
Die Kassenärztliche Vereinigung Abrechnungsbetrug.
Ein Richter über eine Gehörsrüge gem. § 321a ZPO gegen ihn selbst.

Das nennt man Rechtsstaat und viele glauben daran.

Danke für deine aufmunternden Worte.  :empathy:

Heinz-Otto

So sehe ich die Realität.
Kontrollinstanzen sollten immer neutral sein und Interressenskonflikte oder Vernetzungen ausgeschlossen werden.


Zauberfee666

Zitat von: Heinz-Otto am 20. Dezember 2021, 21:30:07
So sehe ich die Realität.
Kontrollinstanzen sollten immer neutral sein und Interressenskonflikte oder Vernetzungen ausgeschlossen werden.

Das war von mir auch sarkastisch gemeint. Alles gut. Und ich denke auch gerade so.

Heinz-Otto

Ah, ok. Es tut mir immer leid, wenn ich Menschen desillusionieren muss und Pessimismus verstreue.
Es ist aber auch eine riesen Sauerei, wie das läuft.

Wenn ich deinen Fall richtig in Erinnerung habe und richtig bewerte, hättest du eigentlich Ansprüche gegen den Anwalt, der die Geltendmachung eurer Kosten (zumindest die angemessene Inkassokosten) versemmelt hat.
Dafür haftet er nämlich und schließt genau für solche Fälle eine Pflichtversicherung ab.

Aber klage mal gegen einen Anwalt :(

Zauberfee666

Zitat von: Heinz-Otto am 21. Dezember 2021, 10:21:48
Ah, ok. Es tut mir immer leid, wenn ich Menschen desillusionieren muss und Pessimismus verstreue.
Es ist aber auch eine riesen Sauerei, wie das läuft.

Wenn ich deinen Fall richtig in Erinnerung habe und richtig bewerte, hättest du eigentlich Ansprüche gegen den Anwalt, der die Geltendmachung eurer Kosten (zumindest die angemessene Inkassokosten) versemmelt hat.
Dafür haftet er nämlich und schließt genau für solche Fälle eine Pflichtversicherung ab.

Aber klage mal gegen einen Anwalt :(

Ne, hier geht es um eine andere Sache. Ich hatte einen Rechtsstreit laufen und ein Anwalt hat auf einmal plötzlich nicht mehr auf meine Schreiben reagiert, hat auch ein durch die Gegenseite übermitteltes Vergleichsangebot nicht an mich weitergeleitet, wodurch später die Richterin angab, dass mir dadurch keine Verzugszinsen zustünden. Insgesamt hat der Anwalt über die Dauer von rund einem halben Jahr die Sache nicht bearbeitet. Der Schaden ist nicht unerheblich.

Heinz-Otto

So oder so, kann sich auch ein Anwalt haftbar machen. Er muss die Angelegenheiten des Mandanten gewissenhaft und zeitnah bearbeiten. Lässt er Fristen verstreichen, oder stellt keine entsprechenden Anträge, kann er schadensersatzpflichtig sein.

Ich habe auch so einen Anwalt, der alles auf den letzten Drücker macht. Ich warte seit Juli 2019 auf Schadensersatz von einem Umzug. Bis jetzt wurde nur um Höhe der PKH gefeilscht und die Klageschrift könne längst raus. Ich werde wieder hingehalten. Es nervt. Die Schrottmöbel muss ich nämlich seither zur Beweissicherung bei mir aufbewahren. Zum Glück habe ich eine sehr große Wohnung.

Zauberfee666

Mich nervt das auch. Ich habe in der gleichen Angelegenheit mittlerweile Probleme mit dem Folgeanwalt. Der hat nämlich dieses Jahr das Geld auf sein Konto erhalten. Hat davon seine Gebühren einbehalten. Und die Rechtsschutzversicherung hält diese Rechnungen für falsch und bittet um Aufklärung. Demnach müsste der Rechtsanwalt Geld wieder zurückbezahlen. Aber er beantwortet einfach die Fragen nicht. Ich laufe seit einem halben Jahr diesem Geld hinterher. Sind halt auch nur knapp 9.000 Euro. Habe ich in der Sache Schlichtung in Berlin beantragt. Aber auch hier beantwortet reagiert er nicht auf Schreiben.

Heinz-Otto

Eine Versicherung beinhaltet normalerweise auch die Abwendung unberechtiger Forderungen.
Daher würde ich meinen, da muss die Versicherung aktiv werden und dir zumindest einen Anwalt nennen, der das regelt.

Ich würde mal Kontakt mit der Versicherung aufnehmen und die Versicherungsbedingungen mal genau lesen.
Zur Not muss man wieder klagen und die Anwälte wissen genau, dass das viele nicht machen.
9.000 ist aber eine Menge Geld, da sollte man sich das echt überlegen.