Aufforderung Mitwirkung Nachweise Ebay verkäufe etc.

Begonnen von jeschik, 17. Dezember 2021, 19:27:42

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jeschik

Ich lese gerade in den Satzungen der Krankenkasse das Bonuszahlungen für erfolgte Gesundheitsmaßnahmen als Beitragsrückerstattung gelten und deswegen eine meldung ans finanzamt erfolgen müsste. Seit ihr euch sicher das diese trotzdem in jedem fall anrechnungsfrei beim jc bleiben ?

Ottokar

Bonuszahlungen für erfolgte Gesundheitsmaßnahmen sind im SGB II nicht als Einkommen zu berücksichtigen, siehe Weisung Nr. 11.28 der BA zu § 11 SGB II:
ZitatPrämien, die aufgrund einer guten Wirtschaftslage der Kranken-
kasse (siehe § 242 Absatz 2 SGB V) an die Versicherten gezahlt
werden, sind als einmalige Einnahme anzurechnen, da mit dieser
Zahlung die Versicherten ohne weitere Zweckverfolgung an den
Überschüssen der Krankenkasse beteiligt werden.

Anders verhält es sich bei Prämien der privaten Versicherungsun-
ternehmen und der gesetzlichen Krankenkassen (vergleiche § 53
Absatz 2 SGB V) in Form von Beitragsrückerstattungen. Diese Prä-
mienzahlungen sollen ein bestimmtes gesundheitspolitisches Ver-
halten der Versicherten fördern (keine Inanspruchnahme von Leis-
tungen), sind also zweckbestimmte Einnahmen im Sinne des § 11a
Absatz 3 Satz 1. Gleiches gilt auch für Bonuszahlungen nach § 65a
SGB V, die von den Krankenkassen bei gesundheitsbewusstem
Verhalten der Versicherten, z. B. der regelmäßigen Teilnahme an
Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten, gewährt werden
können.
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