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Erbe/Freibetrag/Corona-Sonderregellung/Harz4(Nicht)Anspruch/Bürgergeld

Begonnen von Benutzername, 27. Dezember 2021, 10:39:40

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Benutzername

Hallo,
ich lebe in einer Bedarfsgemeinschaft und werde wohl bald Erben, genauer Betrag weiß ich nicht, aber es dürften so 60.000 sein...

Hab jetzt einige Fragen...

1. Wie ist das mit dem "Grundfreibetrag"? Pro Lebensjahr 150€(wäre bei uns "gradmal" 10.500€)?! 

2. Auch wenn nur ICH erbe wird das Erbe beiden angerechnet(richtig)?!

3. Derzeit gibt es ja eine "Corona-Sonderregellung" in der die "Grenze" auf 60.000€ für die erste Person, und 30.000€ für jede weitere gesetzt wurde(nicht verwertbares Vermögen) bis Ende 2022. Gilt das GRUNDSÄTZLICH für jeden Hartz IV Bezieher(Egal ob man schon "50" Jahre, 5 Jahre, oder erst seit 5 Monaten Hartz 4 bekommt), oder nur für Menschen die in diesen Zeitraum ZUM ERSTEN MAL Hartz IV beanspruchen?

4. Wenn der dritte Punkt nicht für mich zutrifft, kann/wird es so kommen, dass wir den Hartz4 Anspruch verlieren, und erstmal das Erbe verbrauchen müssen, hier hab ich gehört dass man 1/2 - 1 Jahr erstmal kein Anspruch hat, wie lange ist es in der Regel, erstmal nur ein halbes Jahr?

4.1 Darf man in diesem (halben) Jahr das Erbe "verpulvern" wie man will, oder muss man später rechtfertigen wofür man z.B 3000€ ausgegeben hat? (Dass ich bei einem erneuten Antrag nicht gerade ein Auto für 50.000€ besitzen darf ist natürlich klar, bzw. Dass ich dies u.U verkaufen müsste, mir geht es nur drum ob ich rechtfertigen/Belegen muss warum plötzlich "nur noch" 10.000 übrig sind)?

5. Für knapp 15.000€ könnten wir gut Verwendung finden, mit Dinge die halt so anstehen(nur als Beispiel, eine neue Einbauküche) darf ich die 15.000€ von dem Betrag/Vermögen/Angaben abziehen, da sie ja praktisch für "notige Dinge" verplant sind, somit ja nicht wirklich als Geld/Vermögen da sind?!

5.1 Wenn die 15.000€ nicht dazuzählen(zum Vermögen) muss ich dann rechenschaft ablegen? Wenn ja, wie genau(langt es grob zu schildern/aufzuzählen Beträge zu überschlagen (natürlich angemessene Beträge), oder brauch ich da dann für alles ein Nachweis/Beleg?

6. Da das Bürgergeld kommen soll/wird, und ich gehört habe dass da Vermögen/Grundfreibetrag erhöht werden soll- weiß man da schon genaue Zahlen, oder ist das alles noch total offen?

Sorry, für die vielen Fragen, aber bin da echt überfordert, von den verschiedenen Ergebnissen auf/über Google! Hab mir eig. nicht viel Gedanken übers Erbe gemacht, wollte eben nötige Dinge besorgen, und den Rest anlegen/sparen für Notfälle/Alter aber 😑 Jetzt muss ich doch drüber nachdenken/planen, als ob man nach dem Tod eines geliebten Menschen nicht schon genug um die Ohren hat/organisieren muss/Sorgen hat! 😒

Sheherazade

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

oldhoefi

@Benutzername,

bei einem Erbe als Geldmittel handelt es sich (zunächst) um Einkommen gem. § 11 SGB II und nicht um Vermögen gem. § 12 SGB II.

Weitere Infos sind im bereits verlinkten Ratgeber zu finden.

MarcAnton

Zitat von: Benutzername am 27. Dezember 2021, 10:39:40

Sorry, für die vielen Fragen,

Den besten Rat, den man dir geben kann ist: Hol dir den Beratungsgutschein für einen Anwalt solange du noch als bedürftig giltst. Das sind sehr komplexe Themen, die man nicht in einem Forum mit den §§ oder den §§ lösen kann. Du brauchst einen richtigen Anwalt, der sich der Sache annimmt und in deinem Sinne lenkt bzw. löst.

Uija2

Zitat von: Benutzername am 27. Dezember 2021, 10:39:40


3. Derzeit gibt es ja eine "Corona-Sonderregellung" in der die "Grenze" auf 60.000€ für die erste Person, und 30.000€ für jede weitere gesetzt wurde(nicht verwertbares Vermögen) bis Ende 2022. Gilt das GRUNDSÄTZLICH für jeden Hartz IV Bezieher(Egal ob man schon "50" Jahre, 5 Jahre, oder erst seit 5 Monaten Hartz 4 bekommt), oder nur für Menschen die in diesen Zeitraum ZUM ERSTEN MAL Hartz IV beanspruchen?



Diese Grenze von 60.000€ gilt denke ich bis Ende 2021. Oder wurde diese Regelung verlängert?

brick

bei eine erstantrag-- das vermoegen bleibt ja erst ungeprueft wenn ich das richtig verstehe. heisst das dass ich keinen zusatzbogen einkommen ausfuellen muss ?

Yavanna

Corona Sonderregelung zur Zeit bis März 2022.

Zitat von: brick am 28. Dezember 2021, 03:10:11
bei eine erstantrag-- das vermoegen bleibt ja erst ungeprueft wenn ich das richtig verstehe. heisst das dass ich keinen zusatzbogen einkommen ausfuellen muss ?
Einkommen musst du ausfüllen,  Vermögen nicht. Ist ja nicht dasselbe.  Für Vermögen nur im VA das Kreuzchen bei Nein machen.

Fettnäpfchen

Benutzername

Zitat von: Benutzername am 27. Dezember 2021, 10:39:401. Wie ist das mit dem "Grundfreibetrag"? Pro Lebensjahr 150€(wäre bei uns "gradmal" 10.500€)?!
Ja allerdings hat das nichts mit dem Erbe zu tun, siehe oldhoefi ihren Beitrag
2. Auch wenn nur ICH erbe wird das Erbe beiden angerechnet(richtig)?!
Wenn deine BG in Verb. mit einem/r Lebensabschnittsgefährten/in ist dann habt Ihr den doppelten Betrag an Schonvermögen.
Das kommt erst nach Zufluß und tatsächlicher Höhe zur Berechnung wie lange das "Einkommen" reichen soll, bzw ab wann wieder ALG 2 beantragt werden kann.
Zur Zeit, also bis März 22, gilt dann 60 000 + 30 000 .- Euro

3. Derzeit gibt es ja eine "Corona-Sonderregellung" in der die "Grenze" auf 60.000€ für die erste Person, und 30.000€ für jede weitere gesetzt wurde(nicht verwertbares Vermögen) bis Ende 2022. Gilt das GRUNDSÄTZLICH für jeden Hartz IV Bezieher(Egal ob man schon "50" Jahre, 5 Jahre, oder erst seit 5 Monaten Hartz 4 bekommt), oder nur für Menschen die in diesen Zeitraum ZUM ERSTEN MAL Hartz IV beanspruchen?
Nein das gilt auch bei WBA
4. Wenn der dritte Punkt nicht für mich zutrifft, kann/wird es so kommen, dass wir den Hartz4 Anspruch verlieren, und erstmal das Erbe verbrauchen müssen, hier hab ich gehört dass man 1/2 - 1 Jahr erstmal kein Anspruch hat, wie lange ist es in der Regel, erstmal nur ein halbes Jahr?
siehe oberhalb und den Link "Erben..."
4.1 Darf man in diesem (halben) Jahr das Erbe "verpulvern" wie man will, oder muss man später rechtfertigen wofür man z.B 3000€ ausgegeben hat? (Dass ich bei einem erneuten Antrag nicht gerade ein Auto für 50.000€ besitzen darf ist natürlich klar, bzw. Dass ich dies u.U verkaufen müsste, mir geht es nur drum ob ich rechtfertigen/Belegen muss warum plötzlich "nur noch" 10.000 übrig sind)?
Verpulvern ist nicht nennt sich mutwilliges herbeiführen von Hilfebedürftigkeit. Allerdings musst du nicht auf ALG 2 Niveau leben. Empfehlenswert ist sämtliche Kaufbelege und Quittungen/Rechnungen aufzuheben und mtl. abzuheften.
5. Für knapp 15.000€ könnten wir gut Verwendung finden, mit Dinge die halt so anstehen(nur als Beispiel, eine neue Einbauküche) darf ich die 15.000€ von dem Betrag/Vermögen/Angaben abziehen, da sie ja praktisch für "notige Dinge" verplant sind, somit ja nicht wirklich als Geld/Vermögen da sind?!
Wenn Ihr eine EBKüche braucht dann braucht ihr die und 15 000 ist nicht wirklich viel für eine Küche. Allerdings wird der Kauf vom Einkommen Erbe getätigt, also in der Zeit in der Ihr keinen Anspruch auf ALG 2 habt.
5.1 Wenn die 15.000€ nicht dazuzählen(zum Vermögen) muss ich dann rechenschaft ablegen? Wenn ja, wie genau(langt es grob zu schildern/aufzuzählen Beträge zu überschlagen (natürlich angemessene Beträge), oder brauch ich da dann für alles ein Nachweis/Beleg?
s. oberhalb
6. Da das Bürgergeld kommen soll/wird, und ich gehört habe dass da Vermögen/Grundfreibetrag erhöht werden soll- weiß man da schon genaue Zahlen, oder ist das alles noch total offen? Das Politikergeblubbere kannst du vergessen bis es zum Gesetz wird hat man ja an den 3.- Euro gesehen.
Und die Umbennenung ist reine Makulatur den Hartz 4 heisst es nur im Volksmund und das wird bleiben. (So wie viele noch ARGE anstelle Jobcenter sagen.) Das soll wohl den Eindruck erwecken das die Politiker tatsächlich was unternehmen


MfG FN
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brick

Zitat von: Yavanna am 28. Dezember 2021, 06:41:05
Corona Sonderregelung zur Zeit bis März 2022.

Zitat von: brick am 28. Dezember 2021, 03:10:11
bei eine erstantrag-- das vermoegen bleibt ja erst ungeprueft wenn ich das richtig verstehe. heisst das dass ich keinen zusatzbogen einkommen ausfuellen muss ?
Einkommen musst du ausfüllen,  Vermögen nicht. Ist ja nicht dasselbe.  Für Vermögen nur im VA das Kreuzchen bei Nein machen.
Dankeschoen.