Konto im laufenden Bezug melden?

Begonnen von Maunzi, 27. Dezember 2021, 12:31:02

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Maunzi

Muss man im laufenden Bezug (SGB12) die Eröffnung eines zweiten Konto dem Amt aktiv mitteilen? Ggf auch Kontoauszüge vorzeigen obwohl der Zeitraum nicht in den üblichen Zeitraum fällt, der beim WBA abgefragt wird?
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

Sheherazade

Das musst du nur sofort angeben, wenn die Leistungen auf das neue Konto überwiesen werden sollen, wenn nicht, dann reicht die Angabe auch beim WBA.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Maunzi

Danke, nee die sollen fein aufs alte gehen. Wechsel ist nicht geplant, nur sind beim alten einige Bedingungen deutlich schlechter geworden, daher das zweite bei dem eben diese Bedingungen passen und so ergänzen sich die beiden in den benötigten Bereichen prima.

Muss ich dann ggf vom neuen Konto alle Auszüge seit Eröffnung vorlegen? Oder auch nur die üblichen x Monate?
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

Sheherazade

Keine Ahnung, warte ab, was dann verlangt wird. Ich weiß ja auch nicht, wann euer WBA fällig ist.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Maunzi

Es wären knapp 2 zusätzliche Monate die ich dann mit abgeben müsste, daher die Frage ob das notwendig ist oder nicht.
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

Sheherazade

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Yavanna

Halte die Auszüge fest und warte, was verlangt wird. Je nachdem, welche Abbuchungen über das neue Konto laufen, z.b Miete

Frogger

Die Eröffnung ist eines Kontos stellt keine leistungserhebliche Tatsache da und muss natürlich nicht mitgeteilt werden. Fordert der Sozialhilfeträger im Rahmen der Weiterbewilligung Kontoauszüge aller Konten an, dann, aber auch erst dann muss dem Sozialhilfeträger das Konto offenbart werden. Dies dann aber natürlich nur für die üblichen letzten 3 Monate.

Unwissender

Wenn Geld auf dem Konto ist, gibtst du es beim nächsten WBW an!
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

Frogger

Werden Kontoauszüge aller Konten verlangt, muss auch der Kontoauszug für Konten abgegeben werden, wo kein Geld darauf ist.

Maunzi

Dass wir auch bei einem leeren Konto die Auszüge vorlegen ist klar, wobei es nicht leer ist :)
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

Unwissender

Zitat von: Frogger am 30. Dezember 2021, 17:30:44
Werden Kontoauszüge aller Konten verlangt, muss auch der Kontoauszug für Konten abgegeben werden, wo kein Geld darauf ist.

Was, wenn es bei "leerem" Konto keinen Auszug gibt und man den Kontostand nur per App abrufen kann?
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

Frogger

Zitat von: Unwissender am 01. Januar 2022, 10:22:37Was, wenn es bei "leerem" Konto keinen Auszug gibt und man den Kontostand nur per App abrufen kann?
So etwas ist faktisch nicht möglich.

Unwissender

Doch! Gibt es! Bei einem freund, der bei einer Samrtphonebank ist ist faktisch kein Auszug erhältlich, wenn kein Umsatz erfolgt ist bzw. das Konto "leer" ist! Dann ist auf dem Phone nur der Kontostand zu sehen! Bei den Auszügen kann man nur den mit den letzten mit Kontobewegungen zeigen!  :yes:
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

Sheherazade

Dann druckt man sich eine Umsatzanzeige für den entsprechenden Zeitraum aus.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"