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ALG 2 und Selbstständig + abschließende EKS

Begonnen von hache43, 11. Januar 2022, 18:44:38

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hache43

Hallo hier im Forum,
ich hätte da mal eine Frage. Ich beziehe momentan ALG2 und bin nebenbei selbstständig. War ich vor Bezug natürlich auch schon. Mein derzeitiger Bewilligungszeitraum ist von November 2021 bis April 2022. Ich habe natürlich eine vorläufige EKS gemacht und ca. 250 EUR Gewinn angegeben. Dafür bekommt man natürlich nicht den vollen Leisungssatz. Nun beabsichtige ich ab Februar für die letzten 3 Monate freiwillig auf Leistungen zu verzichten (muß ich der nächsten Tage dem JC mitteilen, da sonst Ende Januar für Februar im Voraus bezahlt wird.) Ich habe meine Sachbearbeiterin gefragt und diese hat mir mündlich am Telefon mitgeteilt, ich müsse dann eine abschließende EKS nur für Nov-Jan machen. Was ich ab 1.2.2022 einnehme spielt keine Rolle, auch wenn das Tausende sind.
Ist denn die Aussage korrekt? In einem anderen Forum schrieb jemand, das auf jeden Fall der gesamte Bewilligungszeitraum als abschließende EKS beim JC abgegeben werden muß. Gibt es denn einen Paragrafen wo ich das nachlesen kann?

Danke für die Info

Depri2022

Eigentlich nicht, denn genau derartiges soll ja nicht sein- Geld vom JC bekommen und dann wenn Einkommen fließt dieses quasi hinterziehen durch Verkürzung der Bewilligung- bei Selbständigen wird ja der Durchschnitt von 6 Monaten genommen- vorläufig und auch endgültig

Ausnahme vielleicht-
Aufgabe der selbständigen Tätigkeit und Aufnahme eine sozialversicherungspflichtigen Arbeitsstelle die die Hilfebedürftigkeit beendet.
Heirat- der Ehepartner hat dann genug Einkommen für beide
Wegzug aus dem Zuständigkeitsbereich

Fiele mir so ein....