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Neuantrag unter coronaregeln (einkommen, kduh)

Begonnen von brick, 28. Dezember 2021, 03:57:09

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brick

Anträge
Anträge, dazu gehören sowohl Erstanträge als auch Anträge auf Weiterbewilligung, werden zunächst ohne Vermögensprüfung und Prüfung der Angemessenheit der KdUH bewilligt (§ 67 Abs. 2 und 3 SGB II).
Diese Prüfungen erfolgen erstmalig nach Ablauf von 6 Monaten, jedoch nicht rückwirkend, sondern mit Wirkung ab dem 7. Bewilligungsmonat.


Was heisst das Konkret , heisst das ich muss keine angaben zum einkommen machen oder heisst das ich muss keine Nachweise bringen ueber das angegebene Einkommen?
ebenso fuer KDUH und Vermoegen.

BigMama

Einkommen muss immer in voller Höhe angegeben werden.
Hier ist die Rede von Vermögen. Vermögen ist alles was du schon vor der Antragstellung hattest.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

brick

ok also muss man vermoegen angeben oder muss man vernoegen angeben aber nicht beweisen.

Heinz-Otto

Erst reicht es anzugeben, dass man nicht über Vermögen oberhalb der Grenze (60.000 €) verfügt.
Danach kann eine Vermögensprüfung erfolgen. Aber auf die Zukunft gerichtet, ab dem 7. Bewilligungsmonat.
Was davor war wird nicht geprüft.

Grob gesagt würden - nach meinem Verständnis - dann falsche Angaben wohl nicht auffallen.
Ich habe mal gelesen, es soll einige eine Promis gegeben haben, die da geschummelt hatten. Ob und welche Konsequenzen das hatte und ob da was dran war, weiß ich nicht.

brick

Falsche Angaben wollte ich sowieso nicht machen aber mir wurde der grosse batzen Anhangsboegen geschickt inkl  Vermoegen und wohnkosten und so.

Heinz-Otto

Zitat von: brick am 28. Dezember 2021, 16:13:18
Falsche Angaben wollte ich sowieso nicht machen

Das kam deutlich rüber.

Zitataber mir wurde der grosse batzen Anhangsboegen geschickt inkl  Vermoegen und wohnkosten und so.
Das ist normal.
Willkommen im "Hartz4 Alltag"  :sad:

Du hast aber eine andere Baustelle.
Du musst jetzt nachweisen, dass deine Eltern entweder nicht in der Lage sind dich zu unterstützen (Renteneinkommen), bzw. eine Unterstützung ablehnen und auch nicht stattfindet.

Das wird geprüft. Und das kann zäh und nervenaufreibend werden. Man muss dann sehr gut aufpassen, dass man nicht übervorteilt wird und weniger Leistungen bekommt, als einem zusteht.

Letztlich wird es immer daraus hinauslaufen alles vorzulegen, was angefordert wird.
Sonst bekommt man einfach kein Geld.

brick

Oh meine Baustelle ist nehme ich an wesentlich komplizierter (Es gibt eine Sozialberatung um die Ecke die ich denke ich mal zu Rate nehmen muss dafuer. )
Meine Situation konkret ist : Mann arbeitslos seit 2 Jahren daher wenn er nicht bald eingestellt wird (gut qualifiziert aber nahe Rentenalter) rutscht er ins ALG2. Ich bin 36 studiere und wir haben ein 9 Jahre altes Kind . Er ist Auslaender mit Niederlassungserlaubnis , hat 15 Jahre in D gearbeitet. Hat zuvor einen Privaten Rentenfond gehabt dessen fonds aber nicht austraeglich waren und daher ausgezahlt um Mutter im Pflegeheim im Ausland zu helfen und um ueber die Zeit des Arbeitsrechtsstreit mit dem letzten Arbeitgeber zu kommen.
Bafoeg habe ich in einem abgebrochenem Studium bezogen (2007)welches abbezahlt wird.


Heinz-Otto

Oops, ich hatte dich verwechselt mit einen anderen Fall.  :schaem:

Trotzdem Autsch.  :schock:
Da ist eine Vorort Beratung wirklich das Beste.
Möglich evtl. auch über Beratungshilfe einen Anwalt zu befragen.
Die Rechtsantragsstelle beim Amtsgericht kann dir da helfen mit der Formulierung des Antrages und des richtigen Grundes.
Gute Sozialrechtsanwälte sind leider rar. Aber bei so komplexen Fällen evtl. kompetenter, als eine Beratungsstelle.

Flip

Zitat von: brick am 29. Dezember 2021, 17:01:15Oh meine Baustelle ist nehme ich an wesentlich komplizierter


Nein, nicht sonderlich kompliziert. Er und das Kind bekommen dann ALG2 (Regelsätze + 2/3 Miete abzüglich Kindergeld) und du leider nichts, da du Studentin bist. Falls du selbst Einkommen hast, wird das zuerst auf deinen Bedarf angerechnet und wird dann, falls das Einkommen darüber hinaus geht, bei Mann und Kind berücksichtigt.

brick

gaebe es dazu die moeglichkeit zu wohngeld?
ZitatVermeidung oder Beseitigung der Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II bzw. SGB XII durch Wohngeld bei gemischten Bedarfsgemeinschaften

(1) Verfügt eine vom Alg II ausgeschlossene Person nicht über Einkommen und Vermögen, um den eigenen Bedarf zu decken, kann aber durch Wohngeld ihre Hilfebedürftigkeit vermieden oder beseitigt werden, ist sie nicht vom Wohngeld ausgeschlossen, auch wenn sie im Berechnungsbogen mit ,,null" Einkommen aufgeführt ist (vgl. Vorrang-Nachrang-Verhältnis, § 9 Absatz 1 SGB II).

(2) Führt gerade das Wohngeld für die vom Alg II ausgeschlossene Person dazu, dass ihr eigener Bedarf gedeckt und in bedarfsübersteigender Höhe zur Bedarfsdeckung der anderen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft herangezogen wird, ist – zur Vermeidung eines Antragskreislaufs – die vom Alg II ausgeschlossene Person dennoch nicht vom Wohngeld ausgeschlossen; der Wohngeldbewilligungsbescheid wird nicht nach § 28 Absatz 3 WoGG unwirksam.

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend für Personen, die mit Empfängern von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zusammenleben und eine Einsatzgemeinschaft bilden. Hinsichtlich des Vorrang-Nachrang-Verhältnisses findet § 2 SGB XII Anwendung.

Flip

Bei Wohngeld braucht man ein Mindesteinkommen, damit man die sogenannte "Plausibilitätsprüfung" schafft. Die Faustformel dafür ist 80% des Alg 2 Bedarfs. Also dein  Regelsatz  + 1/3 Miete, davon 80%. Hast du denn soviel Einkommen? Dazu schreibst du ja nichts, obwohl du doch erkannt haben musst, dass das wichtig ist, ob und was du für Einkommen hast.

brick

Wird das so gesehen? Nein ich selber habe kein Einkommen. fuer Wohngeld braucht man also Einkommen das ist auch git zu wissen.

Flip

Dann musst du schleunigst zusehen, dir einen Studentenjob zu ergattern, sonst wird es echt eng. Oder nur noch in Teilzeit studieren.

Fettnäpfchen

brick

Irgendwie bekomme ich die Überschrift und den Inhalt nicht zusammen um was geht es denn genau?

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Flip

Ursprünglich wollte die TE wissen, ob sie trotz Coronaregeln dem Jobcenter Nachweise über Einkommen und Miete erbringen muss.

Zitat von: brick am 28. Dezember 2021, 03:57:09heisst das ich muss keine angaben zum einkommen machen oder heisst das ich muss keine Nachweise bringen ueber das angegebene Einkommen?
ebenso fuer KDUH und Vermoegen.

Inzwischen geht es eher darum, dass nur Mann und Kind Anspruch auf ALG2 haben und sie als Studentin nicht und ob sie stattdessen Wohngeld bekommen könnte.