Hochrisikiopatient Vermittlungsvorschlag in massiven Kundenkontakt

Begonnen von NurEinNickname, 28. Dezember 2021, 12:54:39

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NurEinNickname

Hallo liebes Forum, wir hätten hier mal eine Verständnisfrage:

Einmal angenommen jemand, der aufgrund multipler Vorerkrankungen zu diversen (Hoch)risikogruppen gehört hatte einen Termin bei seinem neuen Fallmanager.
Dort hätte man sich eigentlich verhältnismäßig entspannt kennengelernt und vor dem Hintergrund eines ärztlichen Gutachtens für Anfang 2022 eine Maßnahme mit Gesundheitscoaching und Überlegung was arbeitstechnisch möglich wäre als Überlegung festgehalten als Option.
Keine Woche später wäre nun ein Vermittlungsangebot gleichen Datums wie der Termin für eine (Vollzeit) Tätigkeit im Verkauf/Dienstleistung eingetrudelt, massiver Kontakt zu Kunden die, sonst
Dies vor dem Hintergrund der von der Politik geforderten Kontaktreduzierungen mal so beiläufig als Brief nach Hause, was soll man davon halten?

Klar steht die Impfung im Raum, auch der Booster, allerdings wissen wir auch alle dass 2022 uns Omrikon als Impfdurchbruch ziemlich sicher näherbringen wird und mit gewissen Vorerkrankungen auf die es Corona abgesehen hat finde ich das schon ein wenig dreist wenn es beim Termin gehießen hätte wir unterhalten usn im neuen Jahr über die Maßnahme bei XY, überlegen sie es sich und selbigen Tags haut man ne Vermittlung raus, direkt mal ein gestörtes Vertrauensverhältnis.

Der Friese

Und was ist nun deine Frage?

Um mal anzufangen: Was für ein Vermittlungsvorschlag ist das denn? Ist der evtl. automatisch verschickt und ohne Belehrung über Rechtsfolgen?

Frogger

War das Angebot mit Rechtsfolgebelehrung oder ohne? Besteht eine aktuelle Eingliederungsvereinbarung?

Yavanna

Hat derjenige es schriftlich, dass er zur Hochrisikogruppe gehört? Oder ist das eine persönliche Einschätzung?

NurEinNickname

Eingliederungsvereinbarung gab es mal eine unter dem alten Fallmanager um im Rahmen der gesundheitlichen Einschränkungen diese wenn möglich zu verbessern um in Arbeit zu gelangen.

Darunter ein Coaching und vor Corona einige Monate eine Anstellung im Rahmen dieses i16 §. Dann ging der FM in Ruhestand, Corona war hochpräsent und nun eben die Anbahnung.

Im Rahmen des Gesprächs wurde nicht auf eine solche eingegangen, das Stellenangebot ist im Briefkopf und im Grußwort mit den Personalien des neuen FM verfasst aber ohne Rechtsbelehrung, eine Seite 3 aber zum Ausfüllen beworben am oder eben nicht weil.

Zum Thema Hochrisikopatient mag ich es mal so beschreiben:
Eine Gerinnungsstörung mit 70fach erhöhtem Thromboserisiko genetisch und Thrombosen in der Vorgeschichte wurden angesprochen, auch nach Impfung erhöhte Gerinnungswerte über Wochen, so dass das bei einem Impfdurchbruch/Infektion sicher nicht besser aussähe.
Der medizinische Dienst eröffnet dem FM wegen der Schweigepflicht ja keine Befunde, angesprochen wurde zudem jedoch ein Aortenaneurysma, dazu kommen Hypertonie, Autoimmunerkrankung und allergisches Asthma unter anderem.
Auf die Frage was möglich wäre mit 30% Schwerbehinderung bzgl. spezieller Förderung/Berücksichtigung hieß es dafür wären 50% von Nöten, allerdings bin ich seitens der BA nach Antrag gleichgestellt, wie sähe es diesbezüglich aus?

Zunächst gehe ich davon aus dass ob des Briefkopfs das Angebot schon explizit von meinem FM angestossen wurde, taggleich mit einem andersplanendem Gespräch.

Da darf man doch zurecht verwundert sein?

Brawndo

Ohne RFB hat es keine negativen Konsequenzen, wenn man sich nicht bewirbt, soweit ich weiß.

Steve79

Wird wohl einer der wenigen ,,Vorteile" von Coronapanik sein, dass man es für alles als Ausrede nehmen kann

Frogger

Die Stellenangebote sind auch nicht in der EinV geregelt?
Ohne Regelung in der EinV und ohne Rechtsfolgebelehrung musst du nicht auf das Vermittlungsangebot reagieren.
Fragt dich der Vermittler danach, kannst du ihm erklären, dass die Stelle für dich nicht geeignet war.

NurEinNickname

Zitat von: Frogger am 28. Dezember 2021, 19:34:07
Die Stellenangebote sind auch nicht in der EinV geregelt?
Ohne Regelung in der EinV und ohne Rechtsfolgebelehrung musst du nicht auf das Vermittlungsangebot reagieren.
Fragt dich der Vermittler danach, kannst du ihm erklären, dass die Stelle für dich nicht geeignet war.

müsste ich mal schauen, die EGV ist open end von mindestens 2019, was da genau drin stand ausser Bemühungen bzgl. gesundheitlichem Zustand und Heranführung an Arbeit in Folge dessen


am Ende hat der FM nach dem Gespräch vor Ort und meiner Signalisierung schon gerne was im Rahmen der Möglichkeiten arbeiten zu wollen es doch einfach nur gut gemeint und es  daher mal parallel ohne Belehrung rausgehauen als Option

Gast32644

Da für 2022 bereits ein sozialmedizinisches Gutachten geplant/beauftragt ist, muss dessen Ergebnis erst mal abgewartet werden.

Hattest du eine Impfpriorisierung?

Ein GdB von 30 bringt dich beim JC nicht wirklich weiter. Das EU Recht kennt zwar keine deutsche Schwerbehinderung, sondern nur den Begriff Behinderung, aber der deutsche Staat kocht da sein eigenes Süppchen. Deshalb konntest du eine Gleichstellung beantragen, weil das im EU Recht so vorgesehen ist, dass du mit dem GdB von 30 als ein Behinderter giltst.

Dummerweise gilt das aber nur für den Kündigungsschutz der Arbeitsstelle und die bevorzugte Bewerbung im öffentlichen Dienst. Ansonsten hast du mit dem GdB von 30 keinerlei Vorteile.

90% der Vermittlungsvorschläge haben mit deinem SB überhaupt nichts zu tun. Du wirst in der Datenbank mit bestimmten Kriterien hinterlegt und sobald eine offene Stelle mit deinen Merkmalen reinkommt, spuckt das System automatisch einen Vermittlungsvorschlag aus. Dein SB steht auf jedem VV als Verantwortlicher drauf.

Ich würde einfach darauf drängen, dass das sozialmedizinische Gutachten schnellstmöglich erstellt wird und dann sieht man weiter.

Fettnäpfchen

NurEinNickname

Zitat von: NurEinNickname am 29. Dezember 2021, 10:22:22
müsste ich mal schauen, die EGV ist open end von mindestens 2019, was da genau drin stand ausser Bemühungen bzgl. gesundheitlichem Zustand und Heranführung an Arbeit in Folge dessen
Da die EinV eh nicht mehr gültig ist musst du auch keine Bewerbungsbemühungen mehr nachweisen. Laut § 2 SGB 2 musst du dich zwar bewerben aber ohne EinV (oder EinV ohne Eigenbemühungsverpflichtung) musst du es nicht nachweisen.

MfG FN
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NurEinNickname

ich dachte open end ist unerwünscht aber trotz allem rechtlich zulässig?

@behindert

das sozialmedizinische gutachten wurde doch eröffnet, das ist doch die "Meinung" die sich der Amtsarzt nach Sichtung der Befunde bildet und die halt sehr wischi waschi ist, wenn man dem Sachbearbeiter gegenüber nicht noch weiter ausholt um welche Erkrankungen es sich handelt halte ich diese "Gutachten" nach drei Schemen, voll, teilweise, gar nicht , da eher nicht aber da evtl. doch für ohnehin nicht aussagekräftig

Hashimoto zum Beispiel tut nix zur Sache, dank Autoimmunerkrankung bei ner Infektion und einem Zytokinsturm ob des nervösen Immunsystems aber schon doch wohl gewaltig

genetische Gerinnungsstörung + Infektion, ich sag nur Studie der Uni Gießen, multiple embolische Komplikationen je nach leicht, mild, schwer im Verlauf auch trotz bereits prophylaktischer Antikoagulation

6 Std täglich stehend möglich, klar, kann man so machen mit nem thorakalen Aneurysma, muss man aber nicht

ich möchte hier keinesfalls weinerlich sein aber so ein "Gutachten" ist in etwa so individuell wie Vorschläge bei Parship....

und da ringsum alle Ärzte sagen dass man sich, ob geimpft oder nicht, geboostert oder nicht, bis März infizieren wird dank Omrikon muss man es trotzdem nicht in der ersten Reihe drauf anlegen

klar kann man dann geboostert noch ne Schippe drauflegen auf die halbtherapeutische Antikoagulation, das daraus resultierende Blutungsrisiko schafft wieder Platz in den Kassen mit nem Leistungsbezieher weniger


Heinz-Otto

Hui, du hast ja einen schwarzen Humor.

Alles Gute und vor allem, dass du nicht noch kränker wirst. Bleib gesund passt ja leider nicht.

NurEinNickname

Ach Heinz Otto, zwei Regeln gelten hier:

Regel 1:
Ein wenig Humor muss man sich behalten.

Regel 2:
Egal welche Päckchen man zu tragen hat, da draussen gibt es immer jemanden, und sicher auch nicht zu wenige, denen es schlechter geht als einem selbst.

Zu guter letzt habe ich nicht ein Kind von Geburt an bis zur Volljährigkeit alleine erzogen um bei Unklarer Entwicklung Infektionsgeschehen mir mal eben paar Monate vor Beginn der hoffentlich epidemischen Lage  in irgend einem Hilfsjob an der Front den Mist einzufangen.

Ich hoffe diese Sichtweise ist Euch nicht zu egoitsich.