Übernahme NK-Nachzahlung ?

Begonnen von jeschik, 28. Dezember 2021, 16:26:56

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Kopfbahnhof

Wenn der WAB korrekt ist, was willst du damit erreichen?

Die BK Abrechnung läuft hier nun mal Eigenständig mit eigenem Bescheid.
Frage doch einfach im Januar noch einmal dort nach.

Um welche Summe geht es denn bei der Nachzahlung überhaupt?

jeschik

Zitat von: vanessa am 30. Dezember 2021, 15:36:57Die BK Abrechnung läuft hier nun mal Eigenständig mit eigenem Bescheid.
Sagte schon das bei mir nie die sache eigentändig lief, scheint dann unterschiedlich abzulaufen.

Zitat von: vanessa am 30. Dezember 2021, 15:36:57Frage doch einfach im Januar noch einmal dort nach.
werde ich machen.

Zitat von: vanessa am 30. Dezember 2021, 15:36:57Um welche Summe geht es denn bei der Nachzahlung überhaupt?
Ich kann die schon vorstrecken, trotzdem blöd.

Kopfbahnhof

Zitat von: jeschik am 30. Dezember 2021, 15:46:34das bei mir nie die sache eigentändig lief
Nun bist du schlauer und bei den meisten, treffen BK Abrechnung und WBA auch selten zeitlich zusammen.

Heinz-Otto

Zitat von: vanessa am 30. Dezember 2021, 15:50:58
Zitat von: jeschik am 30. Dezember 2021, 15:46:34das bei mir nie die sache eigentändig lief
Nun bist du schlauer und bei den meisten, treffen BK Abrechnung und WBA auch selten zeitlich zusammen.

Das ist der Punkt!
Das kann man künftig aber ein bisschen steuern, indem man das zeitlich versetz einreicht.
Welche Reihenfolge kann man überlegen.

Im WBA müssen halt Änderungen der Vorauszahlungen angegeben werden.
Liegt die Abrechnung noch nicht vor, müsste es das JC bemerken und die Abrechnung anfordern.
Zu lange darf die Abrechnung dann also noch nicht her sein.

Daher ist es evtl. besser man reicht erst die Abrechnung ein und 1 Woche später den WBA.
Hinterher ist man immer schlauer :(
Leider muss man immer mit der Unfähigkeit der SB rechnen und das einkalkulieren.

jeschik

Zitat von: Heinz-Otto am 30. Dezember 2021, 16:10:17
Im WBA müssen halt Änderungen der Vorauszahlungen angegeben werden.
Ich habe im Wba angegeben das ein Nachzahlungsbetrag als änderung eingetreten ist, also hätte diese doch im neuen Bescheid berücksichtigt werden können ?

Sheherazade

An der Höhe der Vorauszahlugen hat sich nichts geändert trotz Nachzahlung?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

jeschik


Kopfbahnhof

Zitat von: Heinz-Otto am 30. Dezember 2021, 16:10:17mit der Unfähigkeit der SB rechnen und das einkalkulieren.
Genau darum hatte ich @Jeschik schon dazu geraten, aber er wollte es unbedingt zusammen beim JC einreichen.
(war mal ein anderes Thema von ihm)
Aber nun ist er sicher schlauer, beim nächsten mal ;-)

Zitat von: jeschik am 30. Dezember 2021, 16:13:18das ein Nachzahlungsbetrag als änderung eingetreten ist
Aber bei den KdU selbst ist ja keine Änderung eingetreten.

Darum wird die Nachzahlung evtl. ja auch gar nicht so hoch sein.

Heinz-Otto

Zitat von: vanessa am 30. Dezember 2021, 16:34:01
Zitat von: Heinz-Otto am 30. Dezember 2021, 16:10:17mit der Unfähigkeit der SB rechnen und das einkalkulieren.
Genau darum hatte ich @Jeschik schon dazu geraten,
:ok:

Zitat
Zitat von: jeschik am 30. Dezember 2021, 16:13:18das ein Nachzahlungsbetrag als änderung eingetreten ist
Aber bei den KdU selbst ist ja keine Änderung eingetreten.

@jeschik
Im WBA gibt man nur an, wenn sich die Vorauszahlungen verändert haben.
Nicht die Nachzahlung selbst.
Das solltes du trennen.

ZitatDarum wird die Nachzahlung evtl. ja auch gar nicht so hoch sein.

Richtig, denn sonst hätten sich die Vorauszahlungen auch erhöht.


jeschik

Zitat von: Yavanna am 28. Dezember 2021, 17:08:01
Solange nichts beschieden ist, kannst du keinen Widerspruch einlegen. Erinnere das Jc mal an die Bearbeitung, danach könnte das SG eingeschaltet werden.
Also wenn die nicht auf die erinnerung der bearbeitung reagieren werden, kann direkt das Sozialgericht eingeschaltet werden, ohne vorherig Wiederspruch beim Jc einzulegen? Wie genau sollte dann das Sg angeschrieben werden ?
Wie lange würdet ihr noch warten, ob sich das Jc in der Sache melden wird ?


Flip

Wie hoch ist die Nachzahlung? Wie willst du die Eilbedürftigkeit begründen? Droht Obdachlosigkeit?

jeschik

Nein es droht keine Obdachlosigkeit, hab die nachzahlung vorerst selbst getragen. Ich fragte nur wie ich vorgehen sollte, wenn man vom jc nichts in der sache hören sollte.
Frogger meinte Wiederspruch gegen den Jc Bescheid einlegen, Vanessa meinte, das dies quatsch wäre, weil der Bescheid nichts zur nachzahlung aufzeigt.

Flip

Wenn die Fälligkeit tatsächlich im aktuellen Bewilligungszeitraum ist, kannst du sehr wohl in Widerspruch gehen. Die Nachzahlung ist schlicht ein Bedarf nach § 22 Absatz 1 SGB II im Monat der Fälligkeit wie die ganz normale Miete. Du kannst daher einen Widerspruch gegen den Bewilligungsbescheid auch explizit auf z. B. Januar 2022 beschränken, wenn die restlichen Monate stimmen.

jeschik

Danke Dir Flip, dann werd ich das als Option so im Hinterkopf behalten, falls das jc nicht reagieren sollte.

jeschik

Eine ablehnung zur übernahme der nachzahlung wäre in meinem fall nichts rechtens nehme ich an ?
Das heißt es könnte bei einer ablehnung nicht so vom jc argumentiert werden, das dies aufgrund der unangemessenen kdu nicht übernommen würde?
Mich interessiert vorab schonmal, wie man rechtlich argumentieren könnte, falls die nachzahlung nicht übernommen werden sollte?