Unterhaltspflicht Selbstbehalt Parnterin arbeit

Begonnen von Pusteblume, 29. Dezember 2021, 18:06:44

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Pusteblume

Hallo uns ist eine Frage gekommen.
Mein Mann hat ein Unterhaltspflichtiges Kind ,das bei seiner Exparterin lebt und ich habe 2 Unterhaltspflichtige  Kinder die nicht in meinem Haushalt leben und ich Unterhaltspflichtig bin.Zusammen haben wir 2 leibliche Kinder zdie 3 und 5 Jahre sind.Und ich habe hier ein 14 jähriges Kind aus erster Ehe.
Ich möchte im neuen Jahr endlich sozialspflichtig arbeiten wo ich ca 800 € Netto hätte.
Was passiert mit dem Selbstbehalt meines Mannes wenn ich arbeiten gehe.
Wir haben mit 2 Jugendämtern zwecks Unterhalt zutun.
Sinkt der Selbstbehalt meines Mannes weiö ich arbeiten gehe,was heißt das dann der Selbstbehaltvon meinem Mann gesenkt wird?
Was passiert mit meinen Kindern denen ich Unterhaltspflichtig bin?
Wie wird soetwas gewertet,wenn ich Kinder aus der Vergangenheit habe und mein Mann aus der Vergangenheit aber beide Unterhaltspflichtig sind und auch gemeinsame Kinder haben?
Denn mein Plan ist es schon das ich soweit arbeiten möchte das ich vom Amt nicht mehr abhängig bin bzw wir...denn da mein Mann nicht viel verdient ...habe ich Bedenken das alles durcheinander läuft...
Kennt sich da jemand mit aus?
Mein Mann bekommt 1100€ brutto

Die Miete wird sich durch die Erhöhung der Nebenkosten auch steigern ist unsere Vermutung(Abfallgebühren,Strom und Gas werden steigen)
Laut Amt haben wir eine angemessene Wohnung bisher und liegen unter dem Satz was sie laut Amt kosten darf.Das ist alles im grünen Bereich

Sheherazade

Wahrscheinlich wird nicht viel passieren. Dein Nettoeinkommen von 800€ ist nicht ausreichend für deine eigenen Unterhaltsverpflichtungen, das Bruttoeinkommen von 1100€ deines Mannes reicht nicht für seine Unterhaltsverpflichtung. Eure gemeinsamen Einkommen dürften nach der Steuerklassenänderung so eben ausreichen für euch und eure 2 Kinder, vielleicht auch noch für das bei euch lebende Kind von dir - das ist aber eher unwahrscheinlich, erst recht, wenn das Kind Unterhalt bekommt.

Das könntest du dir aber selbst denken, dass zwei kleine Einkommen nicht für insgesamt 6 Kinder reichen. Genau werdet ihr es aber erst wissen, wenn du die Arbeit aufgenomen hast und die Einkommensänderung den Jugendämtern mitteilst.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Nirvana

Zitat von: Pusteblume am 29. Dezember 2021, 18:06:44
Was passiert mit dem Selbstbehalt meines Mannes wenn ich arbeiten gehe.
Nichts.

Zitat von: Pusteblume am 29. Dezember 2021, 18:06:44
Was passiert mit meinen Kindern denen ich Unterhaltspflichtig bin?
Ich verstehe die Frage nicht.

Zitat von: Pusteblume am 29. Dezember 2021, 18:06:44
Wie wird soetwas gewertet,wenn ich Kinder aus der Vergangenheit habe und mein Mann aus der Vergangenheit aber beide Unterhaltspflichtig sind und auch gemeinsame Kinder haben?
Ich verstehe die Frage nicht.

Pusteblume

Zitat von: Nirvana am 30. Dezember 2021, 10:09:16
Zitat von: Pusteblume am 29. Dezember 2021, 18:06:44
Was passiert mit dem Selbstbehalt meines Mannes wenn ich arbeiten gehe.
Nichts.

Zitat von: Pusteblume am 29. Dezember 2021, 18:06:44
Was passiert mit meinen Kindern denen ich Unterhaltspflichtig bin?
Ich verstehe die Frage nicht.

Zitat von: Pusteblume am 29. Dezember 2021, 18:06:44
Wie wird soetwas gewertet,wenn ich Kinder aus der Vergangenheit habe und mein Mann aus der Vergangenheit aber beide Unterhaltspflichtig sind und auch gemeinsame Kinder haben?
Ich verstehe die Frage nicht.

Ich setz mal den Link dazu rein...denn daraus resultiert meine Frage...
https://www.finanztip.de/unterhaltsrecht-neuer-ehepartner/

Sheherazade

Ich gehe mal davon aus, dass ihr beide derzeit nicht leistungsfähig seid mit euren Einkommen, daran wird sich auch mit deiner Arbeitsaufnahme so gut wie nichts ändern mit 6 Kindern - von daher ist der Link für dich absolut unwichtig.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Nirvana

Zitat von: Pusteblume am 30. Dezember 2021, 10:23:22
Ich setz mal den Link dazu rein...denn daraus resultiert meine Frage...
https://www.finanztip.de/unterhaltsrecht-neuer-ehepartner/
Das trägt nicht zu meinem Verständnis Deiner Fragen bei.

HolsderGeier

#6
Zitat von: Nirvana am 30. Dezember 2021, 11:02:15
Zitat von: Pusteblume am 30. Dezember 2021, 10:23:22
Ich setz mal den Link dazu rein...denn daraus resultiert meine Frage...
https://www.finanztip.de/unterhaltsrecht-neuer-ehepartner/
Das trägt nicht zu meinem Verständnis Deiner Fragen bei.
Meine Vermutung:

Die Fragestellerin wüsste gerne, ob sich hinsichtlich ihrer eigenen unterhaltsrechtlichen Leistungsfähigkeit oder der des Partners bei Arbeitsaufnahme etwas ändert, unter der Berücksichtigung der Tatsache, daß:

1.) Sie selbst zwei Kinder hat, denen sie Unterhalt schuldet und die nicht mit ihr zusammen leben
2.) Ihr Partner, mit dem sie zusammen lebt, der ein unterhaltsberechtigtes Kind hat, welches nicht Haushalt der Fragestellerin lebt
3.) Sie und Ihr Partner weitere 2 Kinder zusammen haben, die auch im Haushalt der Fragestellerin leben.


Ich sehe das so wie meine Vorredner, das auch bei einer Arbeitsaufnahme der Fragestellerin das dann verfügbare Nettoeinkommen beider Partner den
unterhaltsrechtlichen Selbstbehalt nicht überschreitet. Ich bezweifle aber, das ca. 1700-1800 Euro Nettoeinkommen dazu reichen, vier Personen aus der sozialrechtlichen Hilfebedürftigkeit zu entlassen. Man wird wohl weiter mit ALGII aufstocken müssen. 

Wenn das Einkommen irgendwann einmal den Selbstbehalt überschreitet, muß zwangsläufig auch der Unterhalt gezahlt werden. Das bedeutet im ungünstigsten Fall, man geht dann vollschichtig arbeiten, behält aber trotzdem nur seinen Selbstbehalt. Für die eigene, bzw. neue Familie bleibt da nichts übrig, bzw. gibt es nur gedeckelte Freibeträge für weitere Kinder im Haushalt. Wenn der Verdienst höher ist, kann ggf. auch mehr übrig bleiben als der reine Selbstbehalt + Freibeträge, aber das muß schon deutlich mehr sein als beispielsweise 2.000 Euro netto. Man darf nicht vergessen, das die Unterhaltsätze der Düsseldorfer Tabelle pro Kind durch die Erhöhung des Einkommens auch mit ansteigen. 

Ich war fast 10 Jahre Hartz IV Aufstocker, weil ich fünf Kinder aus meiner ersten und einzigen Ehe habe von denen ich vieren noch Kindesunterhalt zahlen muß. Mir blieb nach Abzug des Unterhalts weniger übrig als einem SGBII Leistungsempfänger. Ich müsste schon schon irgendwo einen Job im mittleren Management haben, um aus dem Leistungsbezug zu kommen.

Pusteblume

Zitat von: HolsderGeier am 30. Dezember 2021, 11:31:39
Zitat von: Nirvana am 30. Dezember 2021, 11:02:15
Zitat von: Pusteblume am 30. Dezember 2021, 10:23:22
Ich setz mal den Link dazu rein...denn daraus resultiert meine Frage...
https://www.finanztip.de/unterhaltsrecht-neuer-ehepartner/
Das trägt nicht zu meinem Verständnis Deiner Fragen bei.
Meine Vermutung:

Die Fragestellerin wüsste gerne, ob sich hinsichtlich ihrer eigenen unterhaltsrechtlichen Leistungsfähigkeit oder der des Partners bei Arbeitsaufnahme etwas ändert, unter der Berücksichtigung der Tatsache, daß:

1.) Sie selbst zwei Kinder hat, denen sie Unterhalt schuldet und die nicht mit ihr zusammen leben
2.) Ihr Partner, mit dem sie zusammen lebt, der ein unterhaltsberechtigtes Kind hat, welches nicht Haushalt der Fragestellerin lebt
3.) Sie und Ihr Partner weitere 2 Kinder zusammen haben, die auch im Haushalt der Fragestellerin leben.


Ich sehe das so wie meine Vorredner, das auch bei einer Arbeitsaufnahme der Fragestellerin das dann verfügbare Nettoeinkommen beider Partner den
unterhaltsrechtlichen Selbstbehalt nicht überschreitet. Ich bezweifle aber, das ca. 1700-1800 Euro Nettoeinkommen dazu reichen, vier Personen aus der sozialrechtlichen Hilfebedürftigkeit zu entlassen. Man wird wohl weiter mit ALGII aufstocken müssen. 

Wenn das Einkommen irgendwann einmal den Selbstbehalt überschreitet, muß zwangsläufig auch der Unterhalt gezahlt werden. Das bedeutet im ungünstigsten Fall, man geht dann vollschichtig arbeiten, behält aber trotzdem nur seinen Selbstbehalt. Für die eigene, bzw. neue Familie bleibt da nichts übrig, bzw. gibt es nur gedeckelte Freibeträge für weitere Kinder im Haushalt. Wenn der Verdienst höher ist, kann ggf. auch mehr übrig bleiben als der reine Selbstbehalt + Freibeträge, aber das muß schon deutlich mehr sein als beispielsweise 2.000 Euro netto. Man darf nicht vergessen, das die Unterhaltsätze der Düsseldorfer Tabelle pro Kind durch die Erhöhung des Einkommens auch mit ansteigen. 

Ich war fast 10 Jahre Hartz IV Aufstocker, weil ich fünf Kinder aus meiner ersten und einzigen Ehe habe von denen ich vieren noch Kindesunterhalt zahlen muß. Mir blieb nach Abzug des Unterhalts weniger übrig als einem SGBII Leistungsempfänger. Ich müsste schon schon irgendwo einen Job im mittleren Management haben, um aus dem Leistungsbezug zu kommen.



Ja genau so meinte ich das.Danke