Keine Leistung für Jan22 erhalten, kein Aufhebungsbescheid, niemand erreichbar

Begonnen von Phoenixe2, 31. Dezember 2021, 11:58:42

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Phoenixe2

Zitat von: Sheherazade am 03. Januar 2022, 10:09:11
Zitat von: Phoenixe2 am 03. Januar 2022, 09:59:25
Bewilligungszeitraum war 1.7.21 bis 31.12.21.

Also genau 6 Monate. Vielleicht solltest du deine wichtigen Unterlagen wie z. B. den Bewilligungsbescheid in Griff- oder Sichtweite behalten.

Konjunktiv bringen mir gerade nicht so viel..kurios ist ja,das die ab 01.07.21 h4 gezahlt haben wollen,das passt nicht mit dem Zeitraum für alg1 zusammen (6 Monate ab 01.02.2021).
Auch coronabonus (kind) gab's keinen.

Wie stelle ich jetzt einen Antrag auf Vorschuss? Bis der wie durch ist,kannst ja dauern..

Sheherazade

Zitat von: Phoenixe2 am 03. Januar 2022, 10:21:21
Konjunktiv bringen mir gerade nicht so viel.

Für die Zukunft schon.

Zitat.kurios ist ja,das die ab 01.07.21 h4 gezahlt haben wollen,das passt nicht mit dem Zeitraum für alg1 zusammen (6 Monate ab 01.02.2021).

Das ist nicht kurios, du hast den Antrag im Juli gestellt, dann wird dein Bedarf zum 01. des Monats rückwirkend geprüft (also zum 01.07.) und entsprechend beschieden. Für den Juli wurde dir die letzte ALGI-Zahlung als Einkommen angerechnet, so dass sich kein Zahlbetrag ergeben hat.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Phoenixe2

Zitat von: Sheherazade am 03. Januar 2022, 10:46:00
Zitat von: Phoenixe2 am 03. Januar 2022, 10:21:21
Konjunktiv bringen mir gerade nicht so viel.

Für die Zukunft schon.

Zitat.kurios ist ja,das die ab 01.07.21 h4 gezahlt haben wollen,das passt nicht mit dem Zeitraum für alg1 zusammen (6 Monate ab 01.02.2021).

Das ist nicht kurios, du hast den Antrag im Juli gestellt, dann wird dein Bedarf zum 01. des Monats rückwirkend geprüft (also zum 01.07.) und entsprechend beschieden. Für den Juli wurde dir die letzte ALGI-Zahlung als Einkommen angerechnet, so dass sich kein Zahlbetrag ergeben hat.

Aha.ja dann.. bleibt die Frage, wie stell ich nen Antrag auf vorläufige Leistung mit tatsächlich zeitnahe Auszahlung?

Sheherazade

Ist der WBA mit den erforderlichen Unterlagen schon raus an das Jobcenter?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Phoenixe2

Zitat von: Sheherazade am 03. Januar 2022, 11:05:36
Ist der WBA mit den erforderlichen Unterlagen schon raus an das Jobcenter?

Ja ist er. Inkl eilantrag auf Vorschuss gemäß 42sgb1

Allerdings arbeiten die heut nur bis 12h und so "nett" wie SB am Telefon war....

Birgit63

Warum arbeiten die heute nur bis 12.00 Uhr? Ist doch ein normaler Arbeitstag.

Phoenixe2

So, neue Frage:

Bildung und Teilhabe- gibt's das nicht bei alg2 ?

Der Antrag des hiesigen Jobcenter sieht das nur für die,die als Grundleistung entweder Kindergeld/Wohngeld,  Kindergeld/Kinderzuschlag oder Leistungen nach AsylbLG erhalten, vor ?!


Und warum die nur bis 12h arbeiten,keine Ahnung.

Sheherazade

Zitat von: Phoenixe2 am 03. Januar 2022, 12:26:52
Bildung und Teilhabe- gibt's das nicht bei alg2 ?

Doch, gibt es, gerade bei ALGII.

Zitat von: Birgit63 am 03. Januar 2022, 12:24:27Warum arbeiten die heute nur bis 12.00 Uhr? Ist doch ein normaler Arbeitstag.
Die werden länger arbeiten, allerdings sind die ggf. nur bis 12 Uhr telefonisch und/oder persönlich für Kunden erreichbar.
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Phoenixe2

Zitat von: Sheherazade am 03. Januar 2022, 12:30:25
Zitat von: Phoenixe2 am 03. Januar 2022, 12:26:52
Bildung und Teilhabe- gibt's das nicht bei alg2 ?

Doch, gibt es, gerade bei ALGII.

Zitat von: Birgit63 am 03. Januar 2022, 12:24:27Warum arbeiten die heute nur bis 12.00 Uhr? Ist doch ein normaler Arbeitstag.
Die werden länger arbeiten, allerdings sind die ggf. nur bis 12 Uhr telefonisch und/oder persönlich für Kunden erreichbar.

Guggstu !

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Sheherazade

Bei den von dir genannten Leistungen muss dieser Antrag gestellt werden, bei ALGII muss kein gesonderter Antrag erfolgen, nur der Nachweis von schulpflichtigen Kindern erbracht werden.
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Flip

Das ist der Antrag des Landkreises! Der gilt für alle anderen Bezugsberechtigten, außer ALG2 Empfänger. Für die ist das Jobcenter zuständig, nicht der Landkreis.


Phoenixe2

Zitat von: Sheherazade am 03. Januar 2022, 12:36:28
Bei den von dir genannten Leistungen muss dieser Antrag gestellt werden, bei ALGII muss kein gesonderter Antrag erfolgen, nur der Nachweis von schulpflichtigen Kindern erbracht werden.

Das ist alles,was es offiziell hier als Antrag BuT gibt.
Kind ist erst ab September in der Schule, hätte gern Förderung von kostenpflichtigem Musikunterrichtangebot im kiga.
Bisher keine automatische BuT Leistung erhalten.auch keinen Kinderfreizeitbonus.
Jobcenter hat keinen eigenen Antrag dazu?

Sheherazade

Zitat von: Phoenixe2 am 03. Januar 2022, 13:02:15
Jobcenter hat keinen eigenen Antrag dazu?

Unseres nicht. Demnach solltest du mal bei deinem Jobcenter nachfragen. Leistungen nach dem BuT gibt es auch nur (automatisch), wenn man mit den Kindern in einem bestimmten Zeitraum im ALGII-Bezug ist.
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"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Phoenixe2

Zitat von: Sheherazade am 03. Januar 2022, 13:07:28
Zitat von: Phoenixe2 am 03. Januar 2022, 13:02:15
Jobcenter hat keinen eigenen Antrag dazu?

Unseres nicht. Demnach solltest du mal bei deinem Jobcenter nachfragen. Leistungen nach dem BuT gibt es auch nur (automatisch), wenn man mit den Kindern in einem bestimmten Zeitraum im ALGII-Bezug ist.

Interessant,kannst du da genaueres sagen wann das automatisch gibt? Kind und ich sind ja eine BG, aber Kind deckt seinen Bedarf selbst (Unterhalt, Kindergeld). Dh nur ich bekomme etwas alg2.

Sheherazade

Dann hättest du für dein Kind Kinderwohngeld beantragen sollen, darüber hätte es auch Leistungen (auf Antrag) über das BuT erhalten.
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"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"