Selbständigkeit und größerer Auftrag

Begonnen von cosmicffm, 01. Januar 2022, 16:06:12

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cosmicffm

Es ist bei mir schon alles bewilligt bis Ende 2021, Anfang 2022 müsste die Tage im Briefkasten liegen.

Ich habe ein Geschäftskonto und dort das Minus. Aufforderung ist noch keine gekommen. :-)

Frogger

Deine Leistungen wurden aufgrund deiner Selbständigkeit höchstwahrscheinlich vorläufig bewilligt. Die Bewilligung erfolgt ja nur anhand deiner Prognose für den Bewilligungszeitraum.

Nach dem Bewilligungszeitraum erfolgt eine abschließende Bewilligung, wo der tatsächliche Gewinn ermittelt wird.
Dafür hat das Jobcenter ein Jahr nach dem Bewilligungszeitraum Zeit, um dies abschließend zu überprüfen.
Aber auch du hast dafür ein Jahr Zeit, um einen Antrag auf abschließende Bewilligung zu stellen. Dies ergibt nur Sinn, wenn dein Gewinn von deiner Prognose zu deinem Nachteil abweicht.
In der Pandemiezeit gab es diesbezüglich eine Änderung für Bewilligungszeitraume, die in der Zeit vom 1. März 2020 bis zum 31. März 2021 begonnen. Hier erfolgt nur auf Antrag des Leistungsempfängers eine abschließende Bewilligung. Es gilt aber dennoch das Jahr.
Für den Zeitraum 06.-12.2021 muss von dir also eine solche abschließende Angabe deines Gewinns erfolgen (inkl. Nachweise), sofern du jedenfalls vom Jobcenter dazu aufgefordert wurdest.

Zitat von: Frogger am 01. Januar 2022, 21:05:55Du hast von "letzten Monaten" in Vorleistung gehen gesprochen, ist dies auf den Zeitraum 07.-12.2021 bezogen?
Die Antwort benötige ich noch.
Auch wäre es wichtig zu wissen, inwiefern du den Gewinn bereits in deine Prognose für 01.-06.2022 hast mit einfließen lassen

cosmicffm

Vielen Dank für deine hilfreichen Antworten.

Ich muss jetzt noch für die letzten 5 Monate den Gewinn und Verlust mitteilen. Die Ausgaben hatte ich seit 4.2021, vermehrt jetzt zum Jahres Ende wegen dem Zeitdruck.

Frogger

Moment! Die Gewinnermittlung für die letzten 5 Monate wird aber nicht als Bedingung für die Bewilligung ab 01.-06.2022 vorausgesetzt? Oder wie kommst du darauf für die Monate noch nachweisen zu müssen? Weil, dies wäre def. nicht rechtens. Dir ist für die Gewinnermittlung ausreichend Zeit zu gewähren. Das wäre nach Aufforderung min. 2 Monate. Wenn das JC dies zu Bedingung macht, um Leistungen zu gewähren, wäre dies absolut heftig und rechtswidrig. Das würde nur gelten, wenn deine Angaben nicht plausibel sind. Wobei die Prüfung der Plausibilität durch die Pandemie runterschraubt wurde.
Für Januar 2022 wurden also noch gar keine Leistungen bewilligt?

Ich empfehle dir, dass du die Angaben noch nicht machst, bevor man in Ruhe deine Ausgaben durchgegangen ist. Ich habe das Gefühl, dass da einiges schiefgehen könnte im Hinblick auf dein Großprojekt.









Yavanna

Zitat von: eder am 01. Januar 2022, 19:46:46
Zitat von: Yavanna am 01. Januar 2022, 18:39:34Und Verzicht auf Leistung funktioniert nicht im laufenden BWZ, sondern nur nach Ablauf der 6 Monate.

Warum sollte daß nicht gehen ? Verzichten und eine abschließende eks machen fertig

Weil das bei vorläufiger Bewilligung wegen Selbstständigkeit eben nicht möglich ist. Da geht "Verzicht" nur, indem man einen BWZ ablaufen lässt und keinen WBA stellt.

eder

#20
@frogger

Der TE bekommt natürlich immer eine vorläufige Bewilligung , es mag auch sein dass im Rahmen der Pandemie auf die abschließende eks verzichtet werden kann, aber dass gilt nur wenn kein Folgeantrag gestellt wird.

Tja bleibt wie gehabt es gibt keinen Verlustvortrag in einen neuen BWZ

Zitat von: Yavanna am 01. Januar 2022, 22:21:36Weil das bei vorläufiger Bewilligung wegen Selbstständigkeit eben nicht möglich ist. Da geht "Verzicht" nur, indem man einen BWZ ablaufen lässt und keinen WBA stellt.

Und dass kann ich jetzt genau wo finden ? Quelle

@cosmic

Verbuche doch ganz einfach die 10k . Ob dir nun die EKS vom ersten Halbjahr 2022  um die Ohren fliegt ist eh mehr Kaffeesatz lesen


Frogger

Zitat von: eder am 01. Januar 2022, 22:36:43Der TE bekommt natürlich immer eine vorläufige Bewilligung , es mag auch sein dass im Rahmen der Pandemie auf die abschließende eks verzichtet werden kann, aber dass gilt nur wenn kein Folgeantrag gestellt wird.
Die Aussage ist nachweislich falsch! Lies dir dafür bitte den § 67 SGB II und die Informationen des BMAS zum Sozialschutz-Paket durch.

eder

Zitat von: Frogger am 01. Januar 2022, 23:23:11Die Aussage ist nachweislich falsch! Lies dir dafür bitte den § 67 SGB II und die Informationen des BMAS zum Sozialschutz-Paket durch.
Ja

(4) 1Sofern über die Leistungen nach § 41a Absatz 1 Satz 1 vorläufig zu entscheiden ist, ist über den Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts abweichend von § 41 Absatz 3 Satz 1 und 2 für sechs Monate zu entscheiden. 2In den Fällen des Satzes 1 entscheiden die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende für Bewilligungszeiträume, die bis zum 31. März 2021 begonnen haben, abweichend von § 41a Absatz 3 nur auf Antrag abschließend über den monatlichen Leistungsanspruch.

Hilft dem TE in wie fern?  Richtig gar nicht

Frogger

Zitat von: eder am 01. Januar 2022, 23:33:41Hilft dem TE in wie fern?  Richtig gar nicht
Da bereits im April in Vorleistung getreten wurden, kann dies natürlich eine Rolle spielen. Also nicht gleich so negativ denken.

Yavanna


cosmicffm

Danke euch, also ich kann Gewinn und Verlust Berechnung immer gediegen einreichen, also da gibt es keine Probleme, wenn ich das noch im Februar mache.

Norma habe ich auch einen guten Sachbearbeiter, der geht mit mir alles durch und hilft mir das gut zu splitten. Aber jetzt ist er gewechselt, der neue pflegt keinen Kontakt und die Absprachen sind ja auch hinfällig.

Ich möchte nur vermeiden, dass ich im März 2022 10k Netto auf das Konto bekomme und dann einen Brief bekomme, dass ich die nächsten Monat erst mal ohne Hartz 4 von dem Geld leben muss oder das Geld abgeben muss, was für mich natürlich ein enormer Verlust wäre.

Yavanna

Nochmal...
Wenn das Geld innerhalb eines BWZ zufließen, wird es ganz normal bei der Durchschnittsberechnung des Einkommens berücksichtigt.
Wenn es außerhalb eines BWZ zufließt, kann du alles ohne Anrechnung behalten, ABER du kannst einen laufenden BWZ nicht durch Verzicht beenden, um so der Anrechnung zu entgehen.

Sheherazade

Zitat von: Yavanna am 02. Januar 2022, 10:36:19
Wenn das Geld innerhalb eines BWZ zufließen, wird es ganz normal bei der Durchschnittsberechnung des Einkommens berücksichtigt.

Wobei die Ausgaben des vorherigen Bewilligungszeitraumes ohne Einnahmen nicht übertragbar sind.

@ cosmicffm: Für das nächste Mal sollte besonders für Aufträge dieser Größenordnung zwingend ein schriftlicher Vertrag mit dem Kunden gemacht werden, der Abschlagszahlungen und Abgabefristen enthält.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

eder

Zitat von: cosmicffm am 02. Januar 2022, 10:14:54Ich möchte nur vermeiden, dass ich im März 2022 10k Netto auf das Konto bekomme und dann einen Brief bekomme, dass ich die nächsten Monat erst mal ohne Hartz 4 von dem Geld leben muss oder das Geld abgeben muss, was für mich natürlich ein enormer Verlust wäre.

Passiert so nicht . Was aber passiert ,dass dir die 10k mit der EKS erstes Halbjahr 2022 wohl um die Ohren fliegen bzw dass zuviel gezahlte h4 wird zurück gefordert


Zitat von: Yavanna am 02. Januar 2022, 09:32:56@eder §46 Abs. 2 SGB I

Oh ha damit ist wohl mit dem Folgeantrag , dass Kindlein in den Brunnen gefallen


Frogger

Zitat von: cosmicffm am 02. Januar 2022, 10:14:54Danke euch, also ich kann Gewinn und Verlust Berechnung immer gediegen einreichen, also da gibt es keine Probleme, wenn ich das noch im Februar mache.
Hättest du für vergangene Zeiträume überhaupt nicht machen müssen.

Zitat von: cosmicffm am 02. Januar 2022, 10:14:54Norma habe ich auch einen guten Sachbearbeiter, der geht mit mir alles durch und hilft mir das gut zu splitten. Aber jetzt ist er gewechselt, der neue pflegt keinen Kontakt und die Absprachen sind ja auch hinfällig.
Was denn zu splitten? Der SB ist kein Freund. Dem SB geht es um die Tatsache, den Gewinn so hoch wie möglich zu halten. Ausgaben nicht anzuerkennen etc. Wenn er dir zugetan wäre, dann hätte er dich dahingehend beraten, dass du keine abschließenden Angaben machen musst. Musstest du denn irgendwas nachzahlen? Hast du nur Verlust gemacht?

Zitat von: Sheherazade am 02. Januar 2022, 10:41:18Wobei die Ausgaben des vorherigen Bewilligungszeitraumes ohne Einnahmen nicht übertragbar sind.
In dem Fall auf Umwegen schon. Der Dispo ist ein Darlehen und die Tilgung das Darlehen ist eine Ausgabe. Nur müssen die Ausgaben bereits im 2021 anerkannt sein.

Deswegen ist der Bewilligungszeitraum 2021 auch so wichtig.

Zitat von: eder am 02. Januar 2022, 10:43:58Passiert so nicht . Was aber passiert ,dass dir die 10k mit der EKS erstes Halbjahr 2022 wohl um die Ohren fliegen bzw dass zuviel gezahlte h4 wird zurück gefordert
Steht noch nicht fest.

Zitat von: cosmicffm am 02. Januar 2022, 10:14:54Ich möchte nur vermeiden, dass ich im März 2022 10k Netto auf das Konto bekomme und dann einen Brief bekomme, dass ich die nächsten Monat erst mal ohne Hartz 4 von dem Geld leben muss oder das Geld abgeben muss, was für mich natürlich ein enormer Verlust wäre.
Dafür ist es notwendig, dass man bereits den Bewilligungszeitraum 01.-06.2021 nochmals untersucht und nun gediegen versucht, den Bewilligungszeitraum 07.-12.2021 korrekt zu ermitteln und alle möglichen Ausgaben mit einrechnet. Es ist wichtig zu ermitteln, wann du in den Dispo gerutscht bist.
Du hast doch Angaben im Folgeantrag gemacht. Wie hoch hast du dein Einkommen und deine Ausgaben ab Januar 2022 geschätzt?

Nenne bitte die Arten der Ausgaben für den Zeitraum Januar bis Juni 2021. So kann man einen ersten Einblick bekommen, ob der Zeitraum alles berücksichtigte und was du für den Zeitraum Juli bis Dezember noch alles angeben kannst.

Teile bitte die Informationen, um den Schaden von dir so gering wie möglich halten zu können.