Selbständigkeit und größerer Auftrag

Begonnen von cosmicffm, 01. Januar 2022, 16:06:12

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

cosmicffm

Frohes Neues :-)

Ich bin selbständig und arbeite seit 1 Jahr an einem Webdesign Projekt von 10.000 Euro, ich habe die letzten Monate deshalb viel in Vorleistung gehen müssen und mein Kontostand ist deshalb bei knapp 5k minus.

Nun bin ich in 1 - 2 Monaten mit allem fertig und der Kunde bezahlt mich dann komplett. Ich habe noch nie eine so große Summe in einer Zahlung erhalten und hoffe, dass es hier keinen Ärger gibt. Das Minus auf dem Konto nebst Zinsen muss in jedem Fall davon getilgt werden. Ansonsten muss ich mir was anders einfallen lassen.

Kennt sich hier jemand aus?

VG

eder

Wird ganz schwierig, konkret vor der Rechnungslegung auf h4 verzichten

Frogger

Du bist im Leistungsbezug? Seit wann bist du im Leistungsbezug? Hast du deine "Selbständigkeit" dem JC gegenüber angemeldet? Anlage EKS, vorläufige Bewilligung und der ganze Gedöns.

Sheherazade

Zitat von: cosmicffm am 01. Januar 2022, 16:06:12
Nun bin ich in 1 - 2 Monaten mit allem fertig und der Kunde bezahlt mich dann komplett.

Es ist sehr, sehr ungünstig, innerhalb des ALGII-Bezuges für einen Auftrag ein Jahr mit den Kosten in Vorleistung zu gehen ohne mit dem Kunden Abschlagszahlungen vereinbart zu haben.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Yavanna

Und Verzicht auf Leistung funktioniert nicht im laufenden BWZ, sondern nur nach Ablauf der 6 Monate.

cosmicffm

Ich bin seit 2006 selbständig, Hartz erhalte ich seit 2010 unterstützend, da ich aufgrund der 50% nur 3 Stunden täglich arbeitsfähig bin.

Wie gehe ich den am besten vor? Ich habe leider keine andere Wahl gehabt, als hier ein Jahr lang in Vorleistung zu gehen. Der Kunde hatte sich nicht an absprachen gehalten. Dazu musste ich ende des Jahres viel Geld in externe Dienstleister stecken. Da mir mit 50.000 Euro gedroht wurde, wenn ich einen Teil der Arbeit nicht bis zum 15.12. fertig hätte... "Zeitlich war kein Abgabetermin vorher vereinbart mit dem Kunden". Zahlen wird man erst, wenn alle Arbeiten durch sind. Das hat man schon klar gestellt.

Allgemein ein belastendes Projekt und ich frage mich, wie ich das am besten mache. Ich sehe es schon kommen, dass dem AMT es herzlich egal ist, ob ich 2021 über 5000 Euro in das Projekt gesteckt habe.

Wie gehe ich am besten vor?

eder

Zitat von: cosmicffm am 01. Januar 2022, 18:44:22Ich sehe es schon kommen, dass dem AMT es herzlich egal ist, ob ich 2021 über 5000 Euro in das Projekt gesteckt habe.

Es gibt keinen Verlustvortrag , also bleibt nichts anderes als sich aus dem h4 Bezug abzumelden bevor die Zahlungen eingegangen sind

cosmicffm

Wie soll das gehen? Ich müsste dann Miete und alles für 1 Monat selbst tragen... Dazu wäre das auch nicht zulässig, wenn ich nicht irre.

Gibt es keine andere Möglichkeit?

Jan Mustermann

Naja, es könnte sein das der junge Mann sich bei Freunden das Geld geliehen hatte um den Auftrag abzuarbeiten und dieses nun zurückzahlen muß.

Vielleicht wird das Geld ja auch bei ihm gepfändet, titulierte Forderung ?

Vielleicht scheidet er auch schon vorher aus dem Leistungsbezug aus weil er die kriterien des SGB II leider nicht mehr erfüllt. Postalische Erreichbarkeit ?
Residenzpflicht ?

Wer weis es schon so genau. Möglichkeiten gibt es da viele.

eder

Zitat von: cosmicffm am 01. Januar 2022, 19:15:24Wie soll das gehen? Ich müsste dann Miete und alles für 1 Monat selbst tragen... Dazu wäre das auch nicht zulässig, wenn ich nicht irre.

Gibt es keine andere Möglichkeit?

Ist doch gehüpft wie gesprungen , der Unterschied wird sein , dass Sie wohl auch noch zuviel erhaltenes H4 zurück zahlen dürfen

Mit 10k kann man auch weit mehr als einen Monat seine Miete und KV selber tragen

Frogger

@cosmicffm
Bekommst du aufgrund deiner Tätigkeit gerade eine vorläufige Bewilligung deiner Leistungen?
Von wann bis wann läuft dein aktueller Bewilligungszeitraum?
Nenne bitte sämtliche Bewilligungszeiträume die 2020 begonnen haben.

Lass uns mal in Ruhe schauen was da zu machen ist. Die 5000,- Dispo dürfte das kleinste Problem darstellen.


eder

Zitat von: Yavanna am 01. Januar 2022, 18:39:34Und Verzicht auf Leistung funktioniert nicht im laufenden BWZ, sondern nur nach Ablauf der 6 Monate.

Warum sollte daß nicht gehen ? Verzichten und eine abschließende eks machen fertig

cosmicffm

Zitat von: Frogger am 01. Januar 2022, 19:29:04
@cosmicffm
Bekommst du aufgrund deiner Tätigkeit gerade eine vorläufige Bewilligung deiner Leistungen?
Von wann bis wann läuft dein aktueller Bewilligungszeitraum?
Nenne bitte sämtliche Bewilligungszeiträume die 2020 begonnen haben.

Lass uns mal in Ruhe schauen was da zu machen ist. Die 5000,- Dispo dürfte das kleinste Problem darstellen.

Meine Gewinn und Verlustberechnung habe ich noch nicht für 2021 abgegeben, ich muss das jedes halbes Jahr abgeben. Es zählt auch nur jedes halbe Jahr... Bewilligt wird immer 1-6.2021 und 7-12.2021...

Sobald ich meine Gewinn und Verlust Berechnung durchgebe, wird dann das Geld entsprechend eingefordert, dass ich zu viel verdient habe... Aber ich möchte nicht mit einem Verlust raus gehen, wenn ich schon arbeiten gehe.

VG :-)

eder

Zitat von: cosmicffm am 01. Januar 2022, 20:38:34Meine Gewinn und Verlustberechnung habe ich noch nicht für 2021 abgegeben, ich muss das jedes halbes Jahr abgeben. Es zählt auch nur jedes halbe Jahr... Bewilligt wird immer 1-6.2021 und 7-12.2021...

Es gibt keinen Verlustvortrag also sind deine Verluste im Jahr 2021 dahin .
Nun bleiben genau 6 Monate um daß eingehende Geld sinnvoll mit Betriebsausgaben zu verbraten

Frogger

Zitat von: eder am 01. Januar 2022, 20:55:57Es gibt keinen Verlustvortrag also sind deine Verluste im Jahr 2021 dahin .
Nun bleiben genau 6 Monate um daß eingehende Geld sinnvoll mit Betriebsausgaben zu verbraten
Ganz so verbissen sehe ich es nicht.

Für den Zeitraum 01-06.2021 musst du ja keine abschließende EKS einreichen. Dies gilt ja nur, wenn du selbst den Antrag stellst. Ist für diesen Zeitraum schon abschließend bewilligt? Wenn ja, wann hast du den Bescheid bekommen?
Du hast von "letzten Monaten" in Vorleistung gehen gesprochen, ist dies auf den Zeitraum 07.-12.2021 bezogen?

Hast du ein Geschäftskonto? Den Dispo könnte man als Betriebs-Darlehen betrachten. Die Tilgung des Darlehens wären dann wieder Betriebsausgaben. Also bei Tilgung im Zeitraum 01.-06.2022 als Ausgabe zur berücksichtigen. Die Zinsen und Gebühren sind ebenfalls als Betriebsausgabe abziehbar.
Nur müssen dafür gewisse Voraussetzungen erfüllt sein. Darum auch die ganzen Fragen.
Bist du schon aufgefordert worden für den Zeitraum 06.-12.2021 die abschließende EKS einzureichen? Wenn ja, nur durch den Bewilligungsbescheid als "Randinformation" oder getrennt per Schreiben.