Selbständigkeit und größerer Auftrag

Begonnen von cosmicffm, 01. Januar 2022, 16:06:12

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eder

Zitat von: Frogger am 02. Januar 2022, 11:21:01In dem Fall auf Umwegen schon. Der Dispo ist ein Darlehen und die Tilgung das Darlehen ist eine Ausgabe. Nur müssen die Ausgaben bereits im 2021 anerkannt sein.

Nein , Betriebsausgaben sind nur die laufenden Kapitalkosten , in dem Fall die Zinsen welche im BWZ anfallen

Was geht ist eine jährliche EKS zu beantragen

Frogger

Zitat von: eder am 02. Januar 2022, 11:40:32Nein , Betriebsausgaben sind nur die laufenden Kapitalkosten , in dem Fall die Zinsen welche im BWZ anfallen
Nein, im SGB II gilt nicht das Steuerrecht. Darlehen finden im Gegensatz zum Steuerrecht im SGB Berücksichtigung, sofern das Geld auch ausgegeben wurde. Zinsen und Gebühren ebenso.

Zitat von: eder am 02. Januar 2022, 11:40:32Was geht ist eine jährliche EKS zu beantragen
Die Voraussetzungen erfüllt der TE aber nicht.

eder

Zitat von: Frogger am 02. Januar 2022, 11:49:24Nein, im SGB II gilt nicht das Steuerrecht. Darlehen finden im Gegensatz zum Steuerrecht im SGB Berücksichtigung, sofern das Geld auch ausgegeben wurde. Zinsen und Gebühren ebenso.

Richtig wo wir wieder beim Zufluss Prinzip gelandet sind

Zitat von: Frogger am 02. Januar 2022, 11:49:24Die Voraussetzungen erfüllt der TE aber nicht.

Aber sicher doch : stark schwankendes Einkommen


Sheherazade

TE hatte im gesamten letzten Jahr gar kein Einkommen. Und Monate oder Leistungszeiträume ohne Einkommen zählen nicht zum stark schwankenden Einkommen.

Eine jährliche Berechnung des Einkommens findet nur unter bestimmten Voraussetztungen statt (z. B. saisonale Tätigkeiten).
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

eder

Zitat von: Sheherazade am 02. Januar 2022, 12:06:17Und Monate oder Leistungszeiträume ohne Einkommen zählen nicht zum stark schwankenden Einkommen.

Wie ? Der TE hat quasi nur einmal im Jahr Einkommen also wenn dass nicht ein stark schwankendes Einkommen ist.

Cosmic Versuch macht klug , schildere einfach deiner sb das Problem .
Zweizeiler als Antrag auf eine jährliche EKS also von 07 2021 bis 06 2022

cosmicffm

Zitat von: Sheherazade am 02. Januar 2022, 10:41:18
Zitat von: Yavanna am 02. Januar 2022, 10:36:19
Wenn das Geld innerhalb eines BWZ zufließen, wird es ganz normal bei der Durchschnittsberechnung des Einkommens berücksichtigt.

Wobei die Ausgaben des vorherigen Bewilligungszeitraumes ohne Einnahmen nicht übertragbar sind.

@ cosmicffm: Für das nächste Mal sollte besonders für Aufträge dieser Größenordnung zwingend ein schriftlicher Vertrag mit dem Kunden gemacht werden, der Abschlagszahlungen und Abgabefristen enthält.

Absolut, ich habe viel daraus gelernt, dass mache ich nie wieder so...
Zitat von: Frogger am 02. Januar 2022, 11:21:01Dafür ist es notwendig, dass man bereits den Bewilligungszeitraum 01.-06.2021 nochmals untersucht und nun gediegen versucht, den Bewilligungszeitraum 07.-12.2021 korrekt zu ermitteln und alle möglichen Ausgaben mit einrechnet. Es ist wichtig zu ermitteln, wann du in den Dispo gerutscht bist.
Du hast doch Angaben im Folgeantrag gemacht. Wie hoch hast du dein Einkommen und deine Ausgaben ab Januar 2022 geschätzt?

Nenne bitte die Arten der Ausgaben für den Zeitraum Januar bis Juni 2021. So kann man einen ersten Einblick bekommen, ob der Zeitraum alles berücksichtigte und was du für den Zeitraum Juli bis Dezember noch alles angeben kannst.

Teile bitte die Informationen, um den Schaden von dir so gering wie möglich halten zu können.

Die Art der Ausgaben umfasst Programmiererarbeiten, Webseiten Plugins und Scripte, die gekauft wurdee um das Projekt zu realisieren.

Also wäre die Tilgung des Dispo in jedem Fall eine Firmenausgabe, weil das möchte ich in jedem Fall komplett tilgen, dass hätte ich auch gerne die Kreditkarte noch mit dem Rest getilgt. So das die teueren Zinsen weg sind von beiden Banken "Monatlich 200 Euro Zusammen".

Frogger

Zitat von: cosmicffm am 02. Januar 2022, 12:24:22Die Art der Ausgaben umfasst Programmiererarbeiten, Webseiten Plugins und Scripte, die gekauft wurdee um das Projekt zu realisieren.
Ich habe deine gesamten Betriebsausgaben gemeint. Also auch ob du Büromaterial, das Arbeitszimmer, Strom, Internet etc. mit angegeneben hast. Alle was du an Betriebsausgaben angegeben hattest.

Zitat von: cosmicffm am 02. Januar 2022, 12:24:22Also wäre die Tilgung des Dispo in jedem Fall eine Firmenausgabe, weil das möchte ich in jedem Fall komplett tilgen, dass hätte ich auch gerne die Kreditkarte noch mit dem Rest getilgt.
Grundsätzlich ja. Sofern der Kredit n dem Betrieb eindeutig zuzuordnen ist.

Sheherazade

Zitat von: eder am 02. Januar 2022, 12:20:25
Cosmic Versuch macht klug , schildere einfach deiner sb das Problem .
Zweizeiler als Antrag auf eine jährliche EKS also von 07 2021 bis 06 2022

Bei der jährlichen Berechnung des Einkommens wird sich in der Regel an das Steuerjahr von Januar bis Dezember gehalten.

Zitat von: eder am 02. Januar 2022, 12:20:25Der TE hat quasi nur einmal im Jahr Einkommen also wenn dass nicht ein stark schwankendes Einkommen ist.
Nach Informationen der Arbeitsagentur trifft die Definition "stark schwankende Einnahmen" nur dann zu, wenn durchweg jeden Monat Einnahmen zufließen, die stark schwankend sind. Sind in einem BWZ Monate ohne Einnahmen/Zufluß, dann gilt dies nicht als "stark schwankende Einnahmen", also 0 Euro Einnahmen sind keine Einnahmen, und es wird keine jahresbezogene Betrachtung durchgeführt.

Mehr dazu u. a. hier
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Frogger

Zitat von: eder am 02. Januar 2022, 11:58:51Richtig wo wir wieder beim Zufluss Prinzip gelandet sind
Zuflussprinzip scheidet in dem Sinne aus. Die Tilgung des Darlehens kann auch in Folgezeiträumen erfolgen.

Zitat von: Sheherazade am 02. Januar 2022, 12:06:17TE hatte im gesamten letzten Jahr gar kein Einkommen. Und Monate oder Leistungszeiträume ohne Einkommen zählen nicht zum stark schwankenden Einkommen.
Eine jährliche Berechnung des Einkommens findet nur unter bestimmten Voraussetztungen statt (z. B. saisonale Tätigkeiten).
Dem gibt es nichts mehr hinzuzufügen.

Zitat von: Sheherazade am 02. Januar 2022, 12:38:27Nach Informationen der Arbeitsagentur trifft die Definition "stark schwankende Einnahmen" nur dann zu, wenn durchweg jeden Monat Einnahmen zufließen, die stark schwankend sind. Sind in einem BWZ Monate ohne Einnahmen/Zufluß, dann gilt dies nicht als "stark schwankende Einnahmen", also 0 Euro Einnahmen sind keine Einnahmen, und es wird keine jahresbezogene Betrachtung durchgeführt.
Saisonal wäre z.B. Schausteller, Eisverkäufer, Schlittschuhverleih und all sowas.

eder

Zitat von: Frogger am 02. Januar 2022, 12:47:15Die Tilgung des Darlehens kann auch in Folgezeiträumen erfolgen.

Ja sicher laufende Kapitalkosten. Grundsätzlich Handelt es sich um einen Dispo also kein Darlehen oder Kredit von den man bekanntlich nur die Zinsen absetzen kann

Verluste bzw Schulden sind nicht Abzugfähig

Frogger

Zitat von: eder am 02. Januar 2022, 13:26:46Ja sicher laufende Kapitalkosten. Grundsätzlich Handelt es sich um einen Dispo also kein Darlehen oder Kredit von den man bekanntlich nur die Zinsen absetzen kann
Natürlich handelt es sich beim Dispo um einen Kredit. der bei abschließenden Bewilligung berücksichtigt werden kann.

eder

Zitat von: Frogger am 02. Januar 2022, 13:34:51Natürlich handelt es sich beim Dispo um einen Kredit. der bei abschließenden Bewilligung berücksichtigt werden kann.

Tja aber nicht die Tilgung, einzig und allein die Zinsen


Sheherazade

Es steht dem TE frei, nach (!) Zahlungseingang des Kunden eine Dispo-Rückführungsvereinbarung mit der Bank zu treffen. Damit wird dann der Dispo mit festen Tilgungsraten bedient.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

eder

Zitat von: Sheherazade am 02. Januar 2022, 13:45:24Es steht dem TE frei, nach (!) Zahlungseingang des Kunden eine Dispo-Rückführungsvereinbarung mit der Bank zu treffen. Damit wird dann der Dispo mit festen Tilgungsraten bedient.

Sicher kann dass der TE so machen. Im Endeffekt  werden wohl bei 10000eur auf 6 Monate abzüglich der Zinsen kein H4 Anspruch bestehen

Frogger

Zitat von: eder am 02. Januar 2022, 13:41:34Tja aber nicht die Tilgung, einzig und allein die Zinsen
Zitat von: eder am 02. Januar 2022, 14:03:54Sicher kann dass der TE so machen. Im Endeffekt  werden wohl bei 10000eur auf 6 Monate abzüglich der Zinsen kein H4 Anspruch bestehen
Der Dispokredit und die damit getätigten Ausgaben fließen nicht in die Gewinnermittlung ein. Dafür aber die Beträge, die zur Tilgung des Kredits eingesetzt werden sowie die anfallenden Zinsen. Diese sind als Betriebsausgabe anzuerkennen. Im Steuerrecht wird das Darlehen nicht als Ausgabe akzeptiert. Dafür aber die Zinsen.

Wenn der TE also für den Erwerb eines Plugin oder Script in den Dispo gehen musste,  wird diese Ausgabe durch den einen Dispokredit beglichen. Die Ausgabe selbst kann nicht mehr in der EKS eingetragen werden, dafür aber können die Zinsen und die Tilgung eingetragen werden. Kommt es nun nach dem Geldeingang zur Tilgung des Kredits, ist genau diese Tilgung als Betriebsausgabe zu akzeptieren. Genau aus diesem Grund muss geschaut werden, ob im Bewilligungszeitraum 01/2021 bis 06/2021 alles korrekt gelaufen ist und dafür Sorge getragen werden, dass auch im Bewilligungszeitraum 07/2021 bis 12/2021 alles korrekt angegeben wird, damit die Tilgung im Zeitraum 01/2022 bis 06/2022 berücksichtigt werden kann.

Wenn wir mit 5000,- Kredit rechnen, dann wären noch 5000/6= 833,33 Einkommen zu berücksichtigen, wo ansonsten noch keine weiteren Ausgaben abgezogen wurden. Auch spielt die Prognose eine Rolle. Wenn 500,- Einkommen angegeben worden sind ist es eine andere Situation als wenn 0,- Einkommen in dem Zeitraum angegeben wurden.
Es ist noch keine Zeit für Schwarzmalerei!