Umzug von Strafmaßnahmen

Begonnen von Geldbürger, 03. Januar 2022, 16:54:56

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Geldbürger

Hallo: wenn man von einem Bundesland in ein anderes umzieht oder von einer Stadt in eine neue, ziehen dann die ganzen Strafsachen wie Einladungen, Vorladungen, Sanktionen und med. Fragebogen – Abgabe also alle diese Sachen die mit Strafen wie Sanktionen und Einstellung der Leistungen verbunden sind auch mit? Oder ist ein anderes Bundesland dann ein neues Bundesland und alles fängt von Null an?

Sophiagirl

Moin,

Den müsstest du dir eher ein anderes Land suchen und auch dann würde es weiter laufen  :schock:

Liebe Grüße

Geldbürger

warten wir auf andere Antworten.

Flip

Was genau meinst du mit "Strafsachen"? Nur das Jobcenter-Zeug? Wenn ja: solltest du von einem gE JC zu einem OK JC oder umgedreht umziehen, dann erfolgt kein Datenaustausch.

Geldbürger

Es geht NUR um Jobcenter und ihre Sachen wie Einladungen/Vorladungen und daraus folgenden Sanktionen oder med. Unterlagen - Abgabe und daraus folgenden Leistungsversagung und -entzug oder andere Sanktionen wie z.B. Meldepflichten.
Die Frage ist nur nach Jobcenter und nicht nach Straftaten im Sinne des Straftitengesetzbuches.

Steve79

Wenn du Umziehst und ein anderes JC dann für dich zuständig wird dann besteht durchaus die Möglichkeit das die dort weitermachen wo das alte JC aufgehört hat.
Durch einen Umzug JC-Aufforderungen zu sein umgehen ist schon extrem aufwendig und würde sich überhaupt nicht lohnen.

Die werden ohnehin fragen was man vorher gemacht hat und wie die Situation so ist.
Wenn vorher Medizinische Sachen angedacht waren so wird das neue JC das vermutlich auch abklären wollen.

Wenn man vorher Sanktioniert war wäre wirklich mal eine interessante Frage ob dann das neue JC auch die Sanktionen übernimmt. (Gefühlt eher nein)