Rückzahlung der Versicherungsbeiträge?

Begonnen von Uija2, 05. Januar 2022, 22:32:16

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Uija2

Hallo,

ich wollte mal fragen, wenn jemand beispielsweise im Lotto 100.000€ gewinnt und er ALG 2 Leistungen erhält, muss er dann nach den Rückzahlungen der Leistungen auch noch die Versicherungsbeiträge der Krankenkasse an das Jobcenter zurückzahlen?


Flip

Ja, § 40 Abs. 2 Nr. 5 SGB II iVm § 335 Abs. 1 Satz 1 SGB III.

Uija2

Zitat von: Flip am 05. Januar 2022, 22:58:15
Ja, § 40 Abs. 2 Nr. 5 SGB II iVm § 335 Abs. 1 Satz 1 SGB III.

Ok, Danke. Ist eine klare Antwort. Heißt also im Durchschnitt zu dem Beispiel knappe und grobe 4100€ die man dann zurückzahlen müsste + Mietkosten (dann wahrscheinlich auch) für den Bewilligungszeitraum.

Flip


Uija2

Zitat von: Flip am 05. Januar 2022, 23:34:35
4100 Euro für einen Monat?!

Nein, bei einem Bewilligungszeitraum von 6 Monaten (wenn man den Lottogewinn im 6. Monat erhalten würde)

Flip

Warum sollte man dann die ersten 5 Monate zurück zahlen müssen? Es kommt doch auf den Zufluss an...

Uija2

Zitat von: Flip am 05. Januar 2022, 23:51:51
Warum sollte man dann die ersten 5 Monate zurück zahlen müssen? Es kommt doch auf den Zufluss an...

Man muss doch alle Leistungen, die man aus einem Bewilligungszeitraum bereits erhalten hat, zurückzahlen. (bei diesem Beispiel).

Flip


Uija2

Ich habe das mehrfach gehört und gelesen. Deswegen bin ich dieser Meinung.
Der Bewilligungszeitraum gilt in der Regel für 6 Monate. Und alles was man in diesem Zeitraum zu viel verdient, muss zurückgezahlt werden. Du kannst ja auch nicht hoffen, wenn du weißt, dass in paar Tagen der Lottogewinn auf dem Konto ist und du dich schnell abmeldest, dass du nichts zurückzahlen musst. 6 Monate bist du mit denen im Vertrag.
Vielleicht meldet sich ja hier noch der ein oder andere zu Wort und kann sein Wissen und seine Kenntnis hier einmal teilen.


Flip

Nochmal: es zählt nur der Zufluss. Wenn du im 6. Monat den Gewinn bekommst, dann musst du auch nur den 6. Monat zurück zahlen. Und ggf. nachfolgende Monate, wenn du den Gewinn nicht rechtzeitig gemeldet hast. Aber nichts rückwirkend.

Sheherazade

Zitat von: Uija2 am 06. Januar 2022, 19:36:57
Vielleicht meldet sich ja hier noch der ein oder andere zu Wort und kann sein Wissen und seine Kenntnis hier einmal teilen.

Oder du suchst mal deine Quellen des Wissens
Zitat von: Uija2 am 06. Januar 2022, 19:36:57Ich habe das mehrfach gehört und gelesen. Deswegen bin ich dieser Meinung.
und stellst deine Meinung auf den Prüfstand.

Es gilt
Zitat von: Flip am 06. Januar 2022, 21:13:55es zählt nur der Zufluss.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Fettnäpfchen

 :scratch: und wie schaut es bei einem vorläufigen Bescheid aus ? um den es hier anscheinend geht.
oder gilt da die Anrechnung nur für Erwerbseinkommen?

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Sheherazade

Zitat von: Fettnäpfchen am 07. Januar 2022, 16:26:53
:scratch: und wie schaut es bei einem vorläufigen Bescheid aus ? um den es hier anscheinend geht.

Hat TE nicht geschrieben.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Fettnäpfchen

Zitat von: Fettnäpfchen am 07. Januar 2022, 16:26:53:scratch: und wie schaut es bei einem vorläufigen Bescheid aus ? um den es hier anscheinend geht.
Zitat von: Sheherazade am 07. Januar 2022, 16:30:23Hat TE nicht geschrieben.
Zitat von: Uija2 am 06. Januar 2022, 19:36:57Der Bewilligungszeitraum gilt in der Regel für 6 Monate.
Zitat von: Uija2 am 06. Januar 2022, 19:36:576 Monate bist du mit denen im Vertrag.
Zitat von: Uija2 am 05. Januar 2022, 23:40:42Nein, bei einem Bewilligungszeitraum von 6 Monaten (wenn man den Lottogewinn im 6. Monat erhalten würde)
Zitat von: Uija2 am 05. Januar 2022, 23:15:33Heißt also im Durchschnitt zu dem Beispiel knappe und grobe 4100€ die man dann zurückzahlen müsste + Mietkosten (dann wahrscheinlich auch) für den Bewilligungszeitraum.
also was soll man denn sonst vermuten.
Klar dass das JC falsch bewilligt hat denn ohne Erwerbstätigkeit wären es 12 Monate und das ist meiner Meinung nach eher die Regel. Aber das wurde ja nicht einmal in irgendeiner weise erwähnt.
Ich sollte aufhören zu Vermuten aber ab und an überkommt es mich dann doch   :empathy:

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Flip

Ist doch egal. Die Durchschnittseinkommensberechnung bei vorläufiger Bewilligung wurde doch abgeschafft. Auch da wird seit dem 1.4.21 monatsgenau nach Zufluss gerechnet.