Unterhaltspflicht Kinderzuschlag/Wohngeld

Begonnen von Pusteblume, 18. Januar 2022, 13:21:59

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Pusteblume

Hallo,
Kann mir einer sagen ob Unterhaltsbelastungen...beim Wohngeld und Kinderzuschlag berücksichtigt?
Sprich wenn man Unterhalt leistet.
Danke

Pusteblume

Kann gelöscht werden. Habe etwas beim Hauptantrag Punkt 8.23 beim Kinderzuschlag gefunden,dann wird das beim Wohngeld denke ich auch berücksichtigt werden. Danke trotzdem

Sheherazade

Ja, wird berücksichtigt. Kopie von Titel und Kopien der Kontoauszüge der letzten 3 Unterhaltszahlungen dem Antrag beifügen.

Empfangener Kindesunterhalt ist aber auch anzugeben.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"