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Auszahlung von betrieblicher Altersvorsorge während Hartz4

Begonnen von Kallimax, 05. Januar 2022, 13:37:09

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Fettnäpfchen

Sheherazade

Vor ein paar Jahren hatten wir hier mehrere Nachfragen weil die Versicherung nicht verlängert hat. Da wusste ich das mit dem verlängern nicht und war bis heute vormittag auf dem Stand das ich nächstes Jahr wieder Privatier für sechs Monate bin.
Lieber frage ich zuviel als zuwenig  :zwinker:

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Ottokar

Derzeit handelt es sich bereits um Vermögen.
Ich kenne die genaue Vertragsgestaltung nicht, jedoch liegt offenbar ein Verwertungsausschluss vor, womit es nach § 12 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 i.V.m. S. 2 Nr. 1 SGB II i.H.v. max. 48.750 Euro geschützt ist.
Als betrieblicher Altersversorgung in Form einer Direktversicherung ist es jedoch ohnenhin aufgrund der Anlageform nicht verfügbar/verwertbar und wird damit gemäß § 12 Abs. 1 SGB II nicht berücksichtigt.
In jedem Fall wird es mit der Auszahlung jedoch verfügbar/verwertbar und der eigenständige Schutz nach § 12 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 SGB II entfällt.
Es ist jedoch zulässig, solches Vermögen im laufenden Bewilligungszeitraum (sinniger Weise im Zuflussmonat) durch Umverteilung oder Anlage erneut zu schützen.

Zitat von: Fettnäpfchen am 07. Januar 2022, 16:02:55Wird die Auszahlung so oder so als Vermögen betrachtet
ja

Zitat von: Fettnäpfchen am 07. Januar 2022, 16:02:55So ist natürlich die komplette Summe geschützt, aber ich habe den Eindruck der TE will lieber vorab über einen Teil des Geldes verfügen...
Wieviel Vermögen durch Umverteilung oder Anlage erneut geschützt wird, liegt im Ermessen des Eigentümers.
Wenn er nur den Betrag anlegt, der über dem Vermögensfreibetrag liegt, ist das auch zulässig.
Lies dazu mal hier.

Zitat von: Fettnäpfchen am 07. Januar 2022, 16:02:55Da noch eine Zusatzfrage muss man das Verlängern oder neu anlegen vor dem Zufluß machen oder geht das eh erst im Monat des Zuflusses?
Verlängern logischerweise vor Vertragsende, neu anlegen im Zuflussmonat.
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Fettnäpfchen

Ottokar

:danke: Dir

Zitat von: Ottokar am 07. Januar 2022, 18:03:51Wenn er nur den Betrag anlegt, der über dem Vermögensfreibetrag liegt, ist das auch zulässig.
Lies dazu mal hier.
Habe ich und werde ich entsprechend nutzen.
Es reicht ja wenn ich zu Beginn ALG 2 nichts bekam weil ich zuviel LV hatte und mit dem 168er VVG dass habe ich ja erst erfahren als ich viel später wieder ALG 2 beantragt habe und es erneut wegen der restl. Vers. abgelehnt werden sollte, aber da habe ich schon den Weg ins Forum gefunden und Hilfe, sogar von Dir, bekommen.
Naja 17000 Euronen hat mich der Spaß im Endeffekt gekostet seit dem hat das JC viel Freude mit mir und diverse andere auch wenn ich Beistand mache.

Dann spare ich mir es Privatier zu werden ich dachte es wird wie es beim Erbe war als Einkommen angerechnet. Habe vorsichtshalber gut gelebt und mein Schonvermögen schon stark reduziert...... wegen Anrechnung nach sechs Monaten.

Ein schönes WE
FN
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