Umzug nicht angemeldet, Jobcenter zahlt nur alte Miete

Begonnen von Hannchen93, 12. Januar 2022, 20:28:24

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Hannchen93

@BigMama

und wie komme da jetzt raus?

ich habe mich entschuldigt beim jobcenter, dafür das ich vorher nicht gefragt habe!!

jetzt werde ich meine wohnung verlieren, weil ich nicht gefragt habe

BigMama

Zitat von: BigMama am 13. Januar 2022, 18:22:51Ich habe einen anderen User angefragt ob er hier mal reinzuschauen und evtl. helfen kann.
Vielleicht kann er hier helfen. Alternativ kannst du deinen Beitrag melden und vielleicht hilft Ottokar dir weiter.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)


Flip

Die musst auch gar nicht vorher fragen. Das ist nur eine Absicherung für dich, damit genau sowas nicht passiert.

Geh zum Amtsgericht, hol dir einen Beratungshilfeschein und such dir einen Anwalt für Sozialrecht. Ohne nimmt man di anscheinend nicht für voll. Die Argumentation hier ist schon korrekt: Überprüfungsantrag, weil du sehr wohl einen wichtigen Grund für den Umzug hattest, mehr ist derzeit nicht möglich. Danach Widerspruch und notfalls Klage.

Ottokar

An was für eine inkompetente Beratungsstelle bist du denn da geraten?
Hier hätte schon gegen den 1. Bescheid Widerspruch eingelegt werden müssen, der die tatsächliche Miete ablehnt.
Die Ablehnung ist hier ganz klar erkennbar rechtswidrig und zwar gleich aus zwei Gründen:
1. war der Umzug aufgrund des Kindes erforderlich und
2. benötigt man für die Anerkennung der neuen Unterkunftskosten keine Zustimmung des alten JC für einen Umzug in den Zuständigkeitsbereich eines anderen JC, das ist ein Märchen.
Da du nicht innerhalb des Zuständigkeitsbereich des gleichen JC umgezogen bist, ist auch eine Zusicherung der Übernahme der neuen Unterkunftskosten nicht erforderlich (die hier wegen des Umzugsgrundes ohnehin nicht abgelehnt werden dürfte), das neue JC muss die Unterkunftskosten bis zur Höhe der hier für 2 Personen max. angemessenen anerkennen, so lautet das Gesetz.

Ich würde hier Folgendes tun:
1. Sofort beim zuständigen Sozialgericht Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung stellen mit dem Inhalt, das Jobcenter zur vorläufigen Zahlung der tatsächlichen Unterkunftskosten zu verurteilen.
2. Überprüfungsantrag für alle Bescheide rückwirkend zum Januar 2021.
3. Widerspruch gegen den aktuellen Bescheid, sofern die Widerspruchsfrist noch nicht um ist. Ansonsten wird der mit dem Überprüfungsantrag mit einbezogen.
Begründung jeweils wie oben.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Hannchen93

#35
@Flip

Danke das du bei mir reinschaust.
Klage wollte ich vermeiden, auch weil es einfach so lange dauert.
Aber es geht wohl nicht anders.

@Ottokar

Danke für deine Antwort.
Werde es wohl genauso machen

habe ja wiederspruch schon auf den 1.bescheid eingereicht. Dieser wurde abgelehnt, ich weiß auch nicht warum :(((

ich habe mir grad noch einmal den wiederspruchsbescheid rausgesucht.
Sie schreiben wirklich:
Ich hätte VOR Abschluss des Mietvertrags die Erlaubnis holen sollen
+ die neue Miete ist zu teuer
kaltmiete bei mir 524 euro, ihre richtwerte 509 euro

deshalb wurde der widerspruch abgelehnt

Flip

Zitat von: Hannchen93 am 13. Januar 2022, 19:28:33Klage wollte ich vermeiden, auch weil es einfach so lange dauert.
Aber es geht wohl nicht anders.

Nein, ohne Klage und Anwalt wird man dich nicht für voll nehmen., immerhin ignoriert man deine Einwendungen schon seit 2 Jahren, oder?

Zitat von: Hannchen93 am 13. Januar 2022, 19:28:33kaltmiete bei mir 524 euro, ihre richtwerte 509 euro

Nur nochmal, um es richtig zu verstehen: du bekommst aber auch nicht diese angemessenen 509 Euro, sondern nur die alte Miete von der Einzimmerwohnung?

Zitat von: Ottokar am 13. Januar 2022, 19:06:18Da du nicht innerhalb des Zuständigkeitsbereich des gleichen JC umgezogen bist, ist auch eine Zusicherung der Übernahme der neuen Unterkunftskosten nicht erforderlich

Ist denn in Berlin der Vergleichsraum auf das jeweils zuständige "Bezirks"Jobcenter beschränkt? Denn es geht ja um Vergleichsräume, die nach Definition des BSG nicht unbedingt an der Kreis- oder Stadtgrenze enden. Falls die Entscheidung https://www.infodienst-schuldnerberatung.de/gesamtes-stadtgebiet-von-berlin-ist-fuer-die-angemessenheitspruefung-nach-%C2%A7-22-abs-1-satz-1-sgb-ii-der-massgebliche-vergleichsraum-sg-berlin-brandenburg-vom-31-januar-2018-az-l-32-as-1223-1/ mich überholt ist, ist ein Umzug innerhalb Berlins einer im selben Vergleichsraum.




Hannchen93

@flip

nein, ich bekomme nicht die 509 euro   :heul:
nur die miete von der 1 zimmer wohnung

hab grad einen artikel gefunden, wo auch drin steht, dass man keine erlaubnis braucht zum umzug:

https://www.focus.de/finanzen/recht/hartz-iv-bezieher-von-grundsicherung-duerfen-wohnung-ohne-erlaubnis-wechseln_id_12117485.html

danke für deinen link. finde es auch völlig richtig, weil die richtwerte in berlin nix mit der realität des marktes zu tun haben.

meine jetzige wohnung ist noch günstig im vergleich zu anderen.

werde nach den vorgaben von ottokar vorgehen.

nur in meinem erster widerspruch wurde das abgeschmettert (keine erlaubnis zum umzug vom alten jobcenter, miete zu hoch)
habe auch argumente genannt, weshalb der umzug notwendig war

klage scheint wohl der einzige weg... :heul:




Flip

Falls Wohnungslosigkeit droht, solltest du neben den Überprüfungsanträgen ggf. auch erstmal noch einen Antrag auf darlehensweise Übernahme der Mietschulden stellen.

Und dann eben Antrag auf einstweilige Anordnung beim SG.

CCR

umziehen darf man immer und eine Begründung ist ja die kleine Wohnung.
Aber noch 2 Jahre die erhöhte Miete zu zahlen auf Pump ist schon sehr suspekt gewesen zudem auch der Umzug vom JC nicht bezahlt wird ohne Antrag.
Jezt kann nur noch eine Klage weiterhelfen befürchte ich.

Hannchen93

#40
@ccr

Ich bin seit Beginn des Umzugs dagegen vorgegangen, nur ohne erfolg.

der erste widerspruch wurde juni 2020 abgelehnt.

dann habe ich hilfe bei einer beratungsstelle gesucht und wieder wurde der überprüfungsantrag abgelehnt.
suspekt ist was das jobcenter da tut und ich fühle mich einfach nur hilflos.

es scheint nur eine klage zu helfen

Depri2022

Wie alt ist denn dein Kind mittlerweile?
Es gibt ja AE Zuschlag von dem Du wenigstens den Strom hättest zahlen können so lange man Dir die Differenz zur Miete geliehen hat

Es hilft nur Anwalt und bezüglich Strom musst Du Dich auch dringend kümmern. Raten anbieten, Schuldnerberatung. Es wird ja immer mehr an Schulden.

Hannchen93

@depri 2022

was ist ae zuschlag?

mein tochter ist 11 Jahre alt.

strom kümmere ich mich drum

habe jetzt erneut überprüfungsantrag gestellt mit @ottokars formulierungen.
antrag auf einstweilige anordnung beim sozialgericht, werfe ich heute in die post.

Depri2022

AE Zuschlag= Alleinerziehenden Zuschlag
.
Da Du Eingangs von kleinem Kind schriebst hatte ich gehofft noch jünger.
Aber seit Januar müsstest Du 53,88 Euro extra bekommen .
(12% vom Regelsatz extra)
In 2021 war es etwas weniger, da Regelsatz geringer.

Du müsstest also insgesamt 833,88 für euch beide für Strom,Essen,Kleidung,Telefon usw zur Verfügung haben.
Dass man davon nicht 170 Euro für Miete abknapsen kann ist klar

Hannchen93

@depri2020

ich bin nicht alleinerziehend im sinne vom jobcenter
lebe aber alleine mit ihr
der vater kümmert sich zur hälfte 50/50
diese informationen hat das jobcenter
ich bekomme dieses zuschlag nicht, was auch in ordnung ist