Umzug nicht angemeldet, Jobcenter zahlt nur alte Miete

Begonnen von Hannchen93, 12. Januar 2022, 20:28:24

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Depri2022

und der KV bezieht auch Alg 2, bzw. zahlt null Unterhalt . Du bekommst nur den halben RS fürs Kind ?
Ganz großes Dilemma. Kann ja nicht gut gehen auf Dauer

Hannchen93

@depri 2022

der vater arbeitet und zahlt keinen unterhalt.



Ottokar

#47
Zitat von: Hannchen93 am 13. Januar 2022, 19:28:33
ich habe mir grad noch einmal den wiederspruchsbescheid rausgesucht.
Sie schreiben wirklich:
Ich hätte VOR Abschluss des Mietvertrags die Erlaubnis holen sollen
+ die neue Miete ist zu teuer
kaltmiete bei mir 524 euro, ihre richtwerte 509 euro

deshalb wurde der widerspruch abgelehnt
Das ist rechtlich nicht haltbar, denn eine solche Regelung gibt es im SGB II nicht.
Es ist aber nicht das erste JC, dass es auf diese Weise versucht.
Von wann ist der Abehnungsbescheid zum Überprüfungsantrag?
Und ab wann gilt der neue Mietvertrag?

Die Bruttokaltmiete für 2 Personen beträgt lt. AV-Wohnen 495€ zzgl 10%, damit liegt die Angemessenheitsgrenze für die Bruttokaltmiete (Miete ohne Heizkosten) bei 544,50€. Dieser Betrag steht dir mindestens zu.
Dazu kommt ein Klimabonus für 2 Personen i.H.v. von 38€. Und natürlich zusätzlich die Heizkosten.
Maßgeblich für die Angemessenheit ist lt. Gesetz zudem immer die Gesamtmiete.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Sheherazade

Laut Beitrag 23 ist die TE innerhalb Berlins umgezogen. Gilt das dann nicht als ein Jobcenterbereich, auch wenn ein anderes Jobcenter dann zuständig ist?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Depri2022

Genau das ist der erste Knackpunkt. Wurde auch schon i. einem Beitrag angrsprochen.
Der zweite Knackpunkt ist, dass TE unmöglich, selbst wenn es mit der Miete klappen sollte, mit nur 604,50 sich und Tochter monatlich durchbringen kann.(449 für TE und 155,50 fürs Kind)
Da muss zwangsläufig Strom auf der Strecke bleiben damit was im Kühlschrank ist und das Kind auch noch witterungsbedingte Kleidung hat usw...
Das ist bedingt durch das vereinbarte echte Wechselmodell.

Ich weiß allerdings auch nicht ob bei echtem Wechselmodell Wohnkosten für das Kind voll oder nur zur Hälfte gerechnet werden? Also bei den angemessenen Kosten? 2 Zimmer, Küche,Bad hat man ja auch als Single in den meisten Fällen

Hannchen93

@ottokar

ablehnung überprüfungsantrag 31.7.2021
(ich hab da aber wohl einen förmlichen fehler begangen und kein exaktes datum des bescheides angegeben und nur allgemein um uberprüfung der bescheide von september 2020 gebeten)

widerspruchsablehnung 11.juni 2020

einzug juni 2019

Sheherazade

Zitat von: Depri2022 am 14. Januar 2022, 12:16:05
Ich weiß allerdings auch nicht ob bei echtem Wechselmodell Wohnkosten für das Kind voll oder nur zur Hälfte gerechnet werden?

Grundsätzlich hebelt auch ein echtes Wechselmodell nicht die Unterhaltspflicht des leistungsfähigen Elternteils aus.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Depri2022

Das muss TE und JC wissen. Wird bestimmt geprüft worden sein. JC prüft doch ob Elternteile fürs Kind bezahlen können oder?

Sheherazade

Keine Ahnung, ich lese nur, dass die TE eindeutig mehr Probleme hat als nur einen ungenehmigten Umzug.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Hannchen93

@Sheherazade
@depri2022

das soll jetzt hier nicht thema sein.
wir teilen uns die betreuung. diese dinge sind geregelt.
auch wenn die rechtslage sicher nicht optimal ist.
der vater kümmert sich und ist zuverlässig.



es geht hier um die miete, die nicht gezahlt wird und die mir zusteht.
und wo das jobcenter unrechtmässig behauptet, dass sie mir nicht zusteht.




BigMama

Bringt das JC in seiner Argumentation in irgendeiner Weise euer 50/50 Betreuungsmodell oder eine mögliche Unterhaltsleistung des Vaters ins Spiel?
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Ottokar

Kannst du bitte mal deine konkrete Miete nennen (KM, NK, HK)?
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Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Depri2022

#57
Wenn man sucht unter Alg2 Umzug innerhalb Berlins findet man das unten angehängte.

...und auch das, zu finden bei Thome unter KdU Ausführungsvorschriften Berlin

8.1 Grundsatz
(1) Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll die leistungsberechtigte Person
die Zusicherung des für die neue Unterkunft örtlich zuständigen kommunalen Trägers zur
Berücksichtigung der Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen. Der kommunale Träger ist
zur Zusicherung verpflichtet, wenn die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind.
Von der für Soziales zuständigen Senatsverwaltung getroffene Zuständigkeitsregelungen bei
Umzügen innerhalb des Landes Berlin bleiben davon unberührt, so dass die Entscheidung zur
Zusicherung nach § 22 Absatz 4 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch weiterhin der abgebende
Träger verbindlich trifft.
Sofern sich die Aufwendungen für die neue Unterkunft erhöhen, ist vor Abschluss eines Vertrages
über eine neue Wohnung zu prüfen, ob der Umzug erforderlich ist, die Kriterien der
Angemessenheit erfüllt sind und der zuständige Träger folglich verpflichtet ist, die Zusicherung
zu erteilen. Nach einem Umzug sind in diesem Fall die Bedarfe für Unterkunft und Heizung der
neuen Wohnung im Rahmen der Angemessenheitsbestimmungen dieser
Ausführungsvorschriften (vergleiche Nummer 3.2. in Verbindung mit 3.4. und 3.5) auch ohne
vorherige Zusicherung zu übernehmen, wenn der Umzug erforderlich war....


Der Umzug war dem Grunde nach erforderlich, aber die vorherige Zustimmung fehlt...

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

Hannchen93

@BigMama
nein gar nicht

nettokalt 472
betriebskosten 52
heizkosten 124
gesamt 648

Flip

Zitat von: Hannchen93 am 14. Januar 2022, 11:17:23ich bin nicht alleinerziehend im sinne vom jobcenter
lebe aber alleine mit ihr
der vater kümmert sich zur hälfte 50/50
diese informationen hat das jobcenter
ich bekomme dieses zuschlag nicht, was auch in ordnung ist


Beim paritätischen Wechselmodell gibt es den AE Zuschlag zur Hälfte. Außerdem wäre der Vater unterhaltspflichtig.

Bei dir stimmt so einiges nicht... Von daher solltest du wirklich anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.