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Arbeitslosengeld 2 nach Studium und BAföG

Begonnen von schupp, 19. Januar 2022, 20:52:40

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schupp

Hallo,

ich habe folgendes Problem:

Gegen ende meines Studiums habe ich für November und Dezember BAföG erhalten, obwohl ich dieses nicht hätte erhalten dürfen. Da die Korrektur meiner Masterarbeit etwas gedauert hat, war zwei Monate nicht klar, ob ich nun das Studium beenden kann, oder ob ich weiterhin noch Student bleiben werde. Somit wurde mir auf "Kulanz" vom BAföG Amt solange BAföG gezahlt, bis ich meine Note kannte. Als ich die im Dezember erhalten habe war klar: Die Abgabe im November war erfolgreich und ich habe mein Studium bestanden. Somit bin ich offiziell seit November fertig und exmatrikuliert. Somit hat natürlich auch das BAföG-Amt seine kulante Zahlung der Monate November und Dezember zurückgefordert. Das Recht spricht mir nur eine Förderung bis zum Zeitpunkt der Exmatrikulation zu. Kein Problem...ich habe die Zahlung für November und Dezember ans BAföG-Amt zurückgezahlt. Für den Übergang zwischen Studium und Beruf habe ich mich so schnell es möglich war (auch hier musste ich auf die Dokumente der Uni warten) arbeitslos gemeldet. Als ich das getan habe, wurde mir für November und Dezember kein Hartz4 gewährt. Da ich schon de facto kein Student mehr war, kein Anspruch auf BAfög hatte und das Geld zurücksenden musste, erschien mir das als unlogisch. Scheinbar ist das Problem, dass ich das Geld für einige Tage auf dem Konto hatte. Ohne höheres Wissen in diesen Rechtssituationen konnte ich (und wohl auch nicht die Leute auf dem Bafög-Amt) gar nicht darauf reagieren und die "nette Kulanzzahlung" des Bafög-Amtes unterbinden. Ist das rechtens?

Depri2022

BaföG berechtigt ist man bis letzte Abgabe, Ex kann man sich auch erst mit Bekanntgabe der Noten.
Da Geld da, kein Alg2 soweit richtig, die schauen nur auf Zufluss nicht ob das korrekt ist.
Außerdem sind Eltern nach dem Studium noch Barunterhaltspflichtig für 3 Monate .
Für Januar wurde Alg2 gezahlt?