Kostenübernahme für Taxifahrt und für Attest?

Begonnen von SchwesterH25, 20. Januar 2022, 18:12:12

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SchwesterH25

Hoffe ich bin hier richtig für ein paar Tipps:
1) Sagt mal, muss das Jobcenter/Sozialamt oder eine sonstige Stelle die Taxikosten zur Therapie bezahlen, in der mein Halbbruder (Autist knapp über 20) seine Berührungsangst überwindet. Ziel der Therapie ist es, dass er auch eine Impfung am Arm ertragen kann, was für den Corona-'Schutz ja erforderlich ist. Nur ÖPNV ist ja ausgeschlossen, da er auch keinen Abstrich in Mund oder Nase ertragen kann. (Spucktests absolviert er problemlos, nur sind entsprechende Spucktest-Testcenter weiter entfernt als der Therapeut). Atteste liegen vor.

(Tetanus und dergleichen wurde im Bauchbereich verimpft. Zu einer Spritze im Bauch wär er sofort bereit, egal von welcher Firma.)

Von uns selbst hat im Bekanntenkreis sonst niemand einen FS.
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Bei den Ämtern und Krankenkasse hatten wir schon nachgefragt. Aber die sind sich wohl uneinig. Jobcenter/Sozialamt und Krankenkassen verweisen auf eine Ausnahmegenehmigung vom Gesundheitsamt. Gesundheitsamt verweist auf Taxi und darauf Kostenübernahmen mit Sozial- oder Krankenversicherungsträger zu klären.

Gibt es irgendeine Möglichkeit, dass er wieder zur Therapie fahren kann? Die Taxikosten können wir nicht selbst tragen qls ALG2-Empfänger. Der Therapeut wäre 3 Fußstunden entfernt und wären auf rin Transportmittel angewiesen.

2) Die Atteste müssen ja gemäß Verordnung immer wieder alle 6 Wochen erneuert werden. Zuvor kam dann regelmäßig:
"Ihr Antrag kann nicht mehr bearbeitet werden. Das vorgelegte Attedt ist älter als 6 Wochen."

Der Arzt erhebt pro Attest 25 Euro, also 50 Euro, da Attest bzgl. Impfung und Berührungsempfindlichkeit (kein Abstrich im Nasen oder Mundraum möhlich) grtrennt erstellt werden muss.

50 Euro für einen ALG2-Empfänger alle 1 1/2 Monate ist recht viel Geld.

Kann man hierfür auch irgendwie Gelder beantragen?
(Wir wohnen im bevölkerungsreichsten Bundesland).



Depri2022

Für Krankentransporte ist die KV zuständig. Da er dem Grunde nach ÖPNV nutzen kann wird das schwierig
Pflegegeld bekommt er aber?
Gerade ungünstig für besondere Menschen.

Heinz-Otto

Ich habe die Urteile nicht im einzelnen gelesen. Müsste man selbst prüfen.
Ablehnend SG Karlsruhe
https://www.sozialticker.com/sgb-ii-fahrtkosten-ambulanten-behandlung/
Bejahend Sozialgericht Mainz
https://www.hartziv.org/news/20131112-hartz-iv-fahrtkosten-zum-arzt-koennen-mehrbedarf-sein.html
SG Dresden
https://hartz4widerspruch.de/news/gericht-entscheidet-jobcenter-muss-fahrten-zum-arzt-bezahlen/

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2017-N-105653
ZitatFür die Anerkennung eines Mehrbedarfs nach § 21 Abs. 6 SGB II bezogen auf die von der Bf. genannten Mehrbedarfe fehlt letztlich es an einer hinreichenden medizinischen und ärztlichen Indikation und damit an der gebotenen Unabweisbarkeit des geltend gemachten Mehrbedarfs (vgl. LSG Hamburg Urteil 19.03.2015, L 4 AS 390/10 Rz. 27).

Eine Unabweisbarkeit im Sinne von § 21 Abs. 6 SGB II ist für die begehrten Fahrtkosten nicht glaubhaft gemacht worden (vgl. LSG NRW Beschluss vom 15.02.2016, L 7 AS 1681/15 B Rz. 14). Fahrtkosten stellen nur dann einen unabweisbaren Bedarf dar, wenn am Wohnort keine adäquaten Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen bzw. die Bf. aus individuellen Gründen auf diese nicht verwiesen werden kann.

Ich habe erst kürzlich ein Urteil gesehen, wo der Mehrbedarf dann gewährt wurde, wenn die im RS vorgesehenen Beträge überschritten wurden. Dazu zählten die Abteilungen Gesundheit und Verkehr.

Es kann sein, dass eins der o. g. Urteile war, weiß ich nicht mehr und mag das nicht durchforsten.



SchwesterH25

Nein, er hat keinen Pflegegrad.
Psychotherapie ist besonders für Autisten oft nicht leicht zu finden.
Und mit ÖPNV kommt er recht gut zu recht.
Nur nicht mit Berührungen durch so ein Stäbchen oder eine Spritze im Gesicht bzw. am Arm.

Noch Drei/vier Monate wöchentliche Therapie ohne Unterbrechung, und er wär endlich bereit fürerine Spritze im Arm, wird vom Therapeuten vermutet.

Aber ob die Urteile so passen: eher nicht.
Und es wurde ja schon in den Schreiben  leicht deutlich, dass JC und KK die Therapie gtubdsätzlich befürworten, aber keine Kosten übernehmen wollen.
Aber ohne Geld fürs Taxi --> keine Therapie ---> keine Impfung
(also zumindest solange 3G im ÖPNV gilt und es kein fußläufiges Testcenter gibt, dass Spucktests anbietet oder einen Impfstoff der auch im Bauchbereich verimpft werden kann)

[Von Ämtern (Gesundheitsamt/Jobcenter einer Optionskommune) der selben Kommume angehören: teils gegensätzliche Antworten. Nun ja ... wie soll man so etwas finden ... musste das mal los werden.
Also er würde schon gerne geimpft werden. Aber er schafft es nicht bzw. nur mit Therapie]




Depri2022

Ja, man ist ziemlich allein im Behördendschungel.
Mal SoVd anfragen?Die beraten und helfen im Behördendschungel.

SchwesterH25

Was ist SoVd? Mit Qbkürzungen kenne ich mich nicht so aus.

Depri2022

Sozialdienst von Deutschland..Einfach mal im Netz suchen wo bei euch die nächste Beratungsstelle ist.


Heinz-Otto

Zitat von: SchwesterH25 am 20. Januar 2022, 20:47:24
Aber ob die Urteile so passen: eher nicht.
Aber ohne Geld fürs Taxi --> keine Therapie ---> keine Impfung

Verstehe ich nicht, warum denkst du die Urteile passen nicht?
Es geht es doch um Fahrtkosten. Ob das zum Arzt, oder zur Therapie ist, ist egal. Es geht darum, dass es medizinisch begründet werden kann.
Wenn die KK das als erforderlich ansieht, müsste das halt noch ein Arzt bestätigen.

Da es auch noch die Corona-Impfung betrifft, wirkt das ja noch verstärkend, dass es notwendig ist.

SchwesterH25

Na ja, bin rechtlich nicht so bewandert. Aber wenn sowohl Krankenkasse als auch Jobcenter das Gesundheitsamts in der Pflicht sehen bzw. auf dieses verweisen, würde ich eher denken, dass die recht hätten.
(Aber Gesundheitsämter ja derzeit auch überfordert - laut Medienberichten)

Telefonisch wurden dann gesagt (Bei konkreterer Nachfrage kam bei beiden Stellen (KK/JC) die telefonische Aussage getätigt, die dann bei briden etwa so war "Wieso soll der Steuerzahler zahlen, wenn doch eine Ausnahmegenehmigung für den Steuerzahler kostenlos sei und auf der vesagten Strecke eh kaum was los sei?" Einer meinte dann noch: Gerade die Gesundheitsämter fordern zur Impfung auf, dann sollen die sich auch um Behinderte mit solchen Problemen kümmern " (Auf der notwendigen zu drn von uns benötigten Zeiten Strecke sind meist max. 2-3 weitere Fahrgäste in einem Gelenkbus.))

Aber anscheinend muss man sich wohl nochmal an die Krankenkasse wenden.

Schnuffel01

Zitat von: SchwesterH25 am 20. Januar 2022, 20:47:24einen Impfstoff der auch im Bauchbereich verimpft werden kann)
Die Spritze kann auch in den gluteus maximus  verabreicht werden. Wäre das eine Möglichkeit für ihn?
"Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt."   Jean-Claude Juncker

Die glücklichen Sklaven sind die erbittertsten Feinde der Freiheit.   Marie von Ebner-Eschenbach

Bundspecht

Zitat von: Schnuffel01 am 21. Januar 2022, 10:01:33gluteus maximus

Also den "Achtersteven"  :zwinker:
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Depri2022

richtig, war früher üblich.
Dann kam man bei Babys auf die Idee den Oberschenkel zu nehmen und bei den älteren den Oberarm.
Das Problem hier ist eben nicht, dass der Betroffene aus gesundheitlichen Gründen Öffi nicht nutzen kann und deshalb auf Krankentransport angewiesen ist. Er kann dem Grunde nach selbständig Bus und Bahn nutzen.
Andere im Autismusspektrum können das nur mit Begleitung und wieder andere gar nicht, die benötigen dann Taxi

Maunzi

Ganz ehrlich? Wenn sich alle quer stellen versuchs mal mit dem sozialpsychiatrischen Dienst im Gesundheitsamt, habe da gute Erfahrungen gemacht - die helfen auch kostenlos.

Ansonsten: GdB und Pflegegrad wären sehr hilfreich um solche unnützen Kosten abzufangen.
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)