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Welche Unterlagen duerfen vom Partner verlangt werden?

Begonnen von Hanseatin, 21. Januar 2022, 15:09:35

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Hanseatin

Hallo zusammen,

mein Freund hat zum ersten Mal ALGII beantragt und nun moechte das Jobcenter von mir (Partnerin, berufstaetig, wir leben zusammen) diverse Unterlagen. Vielleicht koennt ihr mir sagen, ob sie ueberhaupt berechtigt sind, diese von mir anzufordern  :smile:

- Mitgliedsbescheinigung der Krankenversicherung
- Kopie vom Arbeitsvertrag
- Gehaltsabrechnungen der letzten 3 Monate
- vom Arbeitgeber ausgefuellter Einkommensbescheid
- Kopie vom Personalausweis
- Meldebescheinigung

Beim Ausfuellen des Antrags habe ich bereits Auskunft ueber mein Einkommen erteilt und auch eine Gehaltsabrechnung von Oktober mit hochgeladen. Meiner Meinung nach bin ich damit meiner Auskunftspflicht mehr als ausreichend nachgekommen.

Danke euch schonmal fuer eure Hilfe  :bye:

Kopfbahnhof

Nur der Einkommensnachweis darf vom JC gefordert werden.

Dazu noch Nachweis über Vermögen, Kontoauszüge z.B.


Yavanna

Da du selber schreibst "Partnerin " braucht das JC auch den  Perso zur Identitäsfeststellung und deine Krankenkasse. Der ALG II Bezug wird gemeldet.
AV ist irrelevant
Gehaltsabrechnungen: 3x ok bei Festgehalt, bei schwankenden EK sogar 6x
Meldebescheinigung ist Quatsch, weil die Adresse auf dem Perso steht.

Kopfbahnhof

Zitat von: Yavanna am 21. Januar 2022, 15:54:22braucht das JC auch den  Perso zur Identitäsfeststellung und deine Krankenkasse.
Braucht es nicht, wozu denn?

Sie beantragt keine Leistungen, es geht allein um das Einkommen von ihr.
Völlig egal was im Personalausweis steht, ebenso die KK und der Rest eh.

Quinky

Vanessa,

Sie beantragt keine Leistungen, so wird es nicht sein. Beide sind eine BG. Wenn das Einkommen von ihr nicht für beide reicht (wovon ich ausgehe), sind BEIDE ALGII-Empfänger, auch wenn sie einen Vollzeitjob hat. Laut Gesetz ist sie sogar verpflichtet im Extremfalle, ihren Job zu kündigen, sofern ein besser bezahlter Job vorhanden ist und sie diesen ausführen kann.
Es geht nicht nur um ihr Einkommen, sondern da sie ebenfalls ALGII-Empfängerin wird, auch um ihre Identität. Ebenfalls geht es  auch um ihr Vermögen, das auf BEIDE angerechnet wird!

Hanseatin:

Gehaltsabrechnung und Kontoauszüge sowie Auskunft über Dein Vermögen, Lebensversicherungen, Altersvorsorge, darauf hat das Jobcenter im Falle einer BG Anrecht.
Mitgliedsbescheinigung der KK nicht, Kopie Perso, nicht, Kopie AV nicht, Meldebescheinigung ebenfalls nicht. Krankenkasse ergibt sich aus der Gehaltsabrechnung.

Kopfbahnhof

Zitat von: Quinky am 21. Januar 2022, 18:00:32Sie beantragt keine Leistungen, so wird es nicht sein.
Warum, er beantragt Hartz IV, sie ist offenbar die Partnerin mit Vollzeitjob und braucht keine Leistungen.

Eine BG sicher ja, aber es geht nur um das Einkommen und Vermögen von ihr, inwieweit sie zur Kasse gebeten werden kann.
Entsprechend weniger Leistungen erhält er dann.

Zitat von: Quinky am 21. Januar 2022, 18:00:32darauf hat das Jobcenter im Falle einer BG Anrecht.
Ja anders hatte ich es doch auch nicht geschrieben?
In welcher KK sie ist kann dem JC auch egal sein.

Yavanna

Einkommen in einer BG bleibt nicht bei dem, der es verdient, sondern wird per Bedarfsanteilmethode verteilt. Daher reicht es nicht, wenn sie ihren Bedarf decken könnte.

Hanseatin

Danke für eure Antworten!

Also wir sind sicher eine BG und wenn mein Freund aufgrund meines Einkommens entsprechend weniger Leistungen erhält, ist das auch okay. Allerdings verstehe ich nicht, warum ich ausser meiner Gehaltsabrechnung noch weitere Nachweise über Gehalt wie Arbeitsvertrag und Einkommensnachweis oder Bestätigung meiner Krankenkasse einreichen sollte. Meine Gehaltsabrechnung sollte doch für die Berechnung völlig ausreichend sein. Alles andere erscheint mir sehr willkürlich und nicht relevant für die Berechnung meines Freundes.

Flip

Das JC muss trotzdem für dich KV Beiträge zahlen, wenn der Antrag bewilligt wird. Dass es die Einkommensbescheinigung verlangen kann, ist gesetzlich in § 58 SGB II geregelt. Die Nichtvorlage kann sogar ein Bußgeld nach sich ziehen.

Es ist nunmal nicht die Berechnung deines Freundes, sondern eure. Denn auch du giltst dann als hilfebedürftig und beziehst ALG2.

Quinky

Für die Vollzeitarbeitnehmerin muß das Jobcenter keine KV-Beiträge zahlen. Diese zahlt der Arbeitgeber durch die Verdienstabrechnung.

Hanseatin:
durch die BG wirst Du auch ALGII-Empfängerin (Aufstockung). Dein Lohn wird auf Euch beide (das anrechenbare Einkommen) nach der Bedarfsanteilsmethode angerechnet. Da ihr beide den gleichen Bedarf habt, wird das anrechenbare Einkommen zu gleichen Teilen aufgeteilt.
Du wirst AUTOMATISCH  durch die BG zur ALGII-Empfängerin, dir wird automatisch ein Aufstockungsbetrag ALGII gezahlt. Du beantragst das nicht, sondern es erfolgt automatisch!

Flip

Zitat von: Quinky am 21. Januar 2022, 20:35:18Für die Vollzeitarbeitnehmerin muß das Jobcenter keine KV-Beiträge zahlen. Diese zahlt der Arbeitgeber durch die Verdienstabrechnung.

Muss es sehr wohl. Der LE ist doppelt versichert.

Zitat1.4 Doppelversicherung
Allerdings sind Bezieher von Arbeitslosengeld II, die eine nicht bedarfsdeckende versicherungspflichtige Beschäftigung ausüben, in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung durchaus "doppelt" versichert: für das Arbeitsentgelt aus der Beschäftigung und wegen des Leistungsbezugs. Dies entspricht dem in der Krankenversicherung geltenden Prinzip des Gesamteinkommens.

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/arbeitslosengeld-ii-sozialversicherung_idesk_PI17574_HI1804105.html


Quinky

Flip:

Was heisst eine nicht bedarfsdeckende versicherungspflichtige Beschäftigung?

WENN eine Person, die durch ihre Beschäftigung für sich ALLEINE zu wenig verdient, ALGII bezieht, ist das eindeutig. Das gilt jedoch nicht, wenn sie für sich alleine bedarfsdeckend verdient und nur durch die BG (nebenbei, die im BGB nicht existiert, wenn unverheiratet) ALGII bezieht, dann wird lediglich KV vom Verdienst gezahlt.
Ebenfalls, wobei sich hier die Geister scheiden, kann eine Person die Bedarfsdeckend verdient, nicht sanktioniert werden. Ebenfalls nicht zu einem besseren Verdienst verpflichtet werden (hier bestehen jedoch auch unterschiedliche Meinungen, selbst Gerichte entscheiden unterschiedlich).

Flip

Zitat von: Quinky am 22. Januar 2022, 10:25:36Was heisst eine nicht bedarfsdeckende versicherungspflichtige Beschäftigung?

Wenn es nicht für die Bedarfsgemeinschaft reicht. Solange die Bedarfsanteilsmethode gilt, gibt es diese Doppelversicherungen. Die sind irgendwann mal eingeführt worden, als auch der Vorrang der Familienversicherung weggefallen ist.

Zitat von: Quinky am 22. Januar 2022, 10:25:36Das gilt jedoch nicht, wenn sie für sich alleine bedarfsdeckend verdient und nur durch die BG (nebenbei, die im BGB nicht existiert, wenn unverheiratet) ALGII bezieht, dann wird lediglich KV vom Verdienst gezahlt.

Nein. Das SGB V ist ausschlaggebend und nicht, was du meinst, zu glauben. Wird Alg 2 bezogen, und das ist in einer BG nunmal aufgrund Bedarfsanteilsmethode der Fall, dann besteht auch eine Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 2a SGB V. Google doch einfach nach Mehrfachversicherung SGB II, ehe du weiterhin unwahre Sachen behauptest.


mousekiller

Zitat von: Hanseatin am 21. Januar 2022, 15:09:35
- Kopie vom Personalausweis

Ich grätsche mal kurz rein: Diese Forderung  ist ein No-go! Du würdest dich mit dem Einreichen einer Kopie strafbar machen. Du kannst aber verlangen, dass man dir außerhalb deiner Arbeitszeiten einen Termin gibt, damit du das Dokument vorzeigen kannst. Ist das Jobcenter damit nicht zufrieden, sollen sie Dir einen Weg aufzeigen, damit du nachweisen kannst dass du tatsächlich du bist.
Alle verrückt hier! Komm, Einhorn, wir gehen...

justine1992

Zitat von: mousekiller am 22. Januar 2022, 19:59:05Du würdest dich mit dem Einreichen einer Kopie strafbar machen.
Warum denkst Du das?
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.