Hartz 4 U 25

Begonnen von verena, 24. Januar 2022, 22:04:37

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verena

Welche Voraussetzungen muss man erfüllen um als u 25 Hartz 4 zu erhalten.
Was passiert nach einem Studiums oder Ausbildungsabbruch wenn man eine eigene Wohnung hat?
Muss man zu den Eltern zurückziehen?

Steve79

Wenn die Erstausbildung beendet ist wärst du wie ein Erwachsener mit ü25.
Sonst gibt es noch Härtefälle wo zu Hause wohnen unmöglich ist z.B. bei häuslicher Gewalt.

Bei Studium bekommt man meines Wissens nach kein Hartz 4

verena

Also wenn die Ausbildung noch nicht beendet ist muss man die Wohnung kündigen und zu den Eltern zurückziehen?

Reiner1970

Also wenn die Ausbildung...

Nein. Eltern sind auch nicht verplichtet volljährige "Kinder" bei sich wohnen zu lassen. Die Fürsorgepflicht der Eltern endet mit der Volljährigkeit. Die Eltern haben das Hausrecht

verena

Also wenn die Eltern einen nicht wieder aufnehmen würde man Hartz 4 bekommen?

Steve79

Erkläre mal die Situation etwas genauer. Es ist nicht immer so eindeutig.

Du bist in Ausbildung und wohnst schon alleine?
Und diese Ausbildung verlierst du jetzt?

Oder ist das alles nur so hypothetisch

verena

Es geht eigentlich um eine Sache in der Vergangenheit ( deswegen bitte nicht wundern, dass ich auch ein Ü 25 Thema erstellt habe).
Ich bin in eine 130 km entfernte Stadt gezogen und habe eine schulische Ausbildung begonnen.
Hatte in dieser Stadt auch eine Wohnung ( auch dort gemeldet).
Nachdem ich das 1 Ausbildungsjahr nicht bestanden habe   hatte habe ich mich arbeitssuchend gemeldet.
Beim Arbeitsamt wurde mir mitgeteilt, dass ich keinerlei Anspruch auf Unterstützung haben, weil ich u 25 war ( meine Eltern müssen mich unterstützen).
Meine Eltern wollten ein Weiterführen der Ausbildung ( Wiederholung , Schulwechsel etc.) nicht mehr finanzieren und haben mich gezwungen nach Hause zurückzuziehen.
Ich hoffe, dass ich mich verständlich ausgedrückt habe.

Steve79

Ja, im Prinzip hatte das Jobcenter auch so argumentiert, dass die Erstausbildung noch nicht abgeschlossen ist und dich deswegen auf die Eltern verwiesen.
Hättest du damals einen Anwalt genommen hätte man sicher gute Chancen gehabt das du auch U25 trotzdem Alg2 bekommst.

Jetzt mit ü25 hast ja nen Thread dafür. Da darfst du dir eine angemessene Wohnung suchen.

verena

Also hätte eigentlich schon ein Anspruch bestanden?
Wenn auch schwierig durchzusetzen.

Steve79

Zitat von: verena am 25. Januar 2022, 02:21:08
Also hätte eigentlich schon ein Anspruch bestanden?
Wenn auch schwierig durchzusetzen.

Unter Umständen schon. Ist ja auch eine Art Härtefall wenn man wieder umziehen muss 130Km

Hartnäckigkeit ist ohnehin immer Pflicht im Rechtsstaat. Wenn man irgendwelche Geldvorteile haben will muss man nahezu immer darum kämpfen. Es gibt sehr selten klare Fälle

Depri2022

Anders
Eltern sind ihren Kindern bis zum Abschluss der Erstausbildung zu Unterhalt verpflichtet.
Die Eltern bestimmen ob sie das in Natural(Wohnen,Essen..) oder in Bar leisten wollen.
Die Eltern haben Naturalunterhalt geleistet nach dem Abbruch des ersten Ausbildungsversuchs

verena

Ich habe in einem Umzugsratgeber gelesen, dass Eltern ihr U 25 Kind nicht wiederaufnehmen müssen ( auch ohne vorherigen Streit).
Auch scheinen Eltern ein volljähriges Kind nicht bei sich aufnehmen zu müssen und können zum Auszug auffordern ( gilt dann als Härtefall).

Fettnäpfchen

Ja hast du richtig gelesen und hast du noch eine Frage?

MfG FN
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