Ärztliches Gutachten

Begonnen von Lindalin, 25. Januar 2022, 15:55:30

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Lindalin

Hallo,

ich wollte hier nun endlich die Kopie des Ärztlichen Gutachtens reinstellen.

Kann mir jemand sagen ob das so passt?
Was mich sehr wundert ist die Vollschichtigkeit die trotzdem vorausgesetzt wird. Ich verstehe es nicht und komme damit nicht klar.

Fettnäpfchen

Zitat von: Lindalin am 25. Januar 2022, 15:55:30Kann mir jemand sagen ob das so passt?
Was mich sehr wundert ist die Vollschichtigkeit die trotzdem vorausgesetzt wird. Ich verstehe es nicht und komme damit nicht klar.
Das erste kann keiner.... wie auch so aus dem Zusammenhang gerissen ohne den dazu gehörenden Thread,  naja die User vllt. die jetzt deine Beiträge durchforsten, oder auswendig im Kopf haben.

Die Vollschichtigkeit sagt auch nicht viel aus da es erstmal einen Job geben oder finden lassen muss der zu deinem Gesamtbild passt.
Ansonsten sagt es noch aus dass dauerhaft deine Möglichkeit an der Teilhabe am Arbeitsleben wesentlich mindert.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Lindalin

Ja, das stimmt auch wieder.
Das letzte Thema ist leider zu lang geworden. Liest kein Mensch mehr auf Seite X. https://hartz.info/index.php?topic=127492.0

Im Großen und Ganzen geht es jedoch darum:

"Ich hatte in Stadt X gewohnt in der schon einmal ein Gutachten erstellt wurde.

Zusätzlich habe ich abends neben der Arbeit noch eine Weiterbildung absolviert.
Zwischenzeitlich oft Jobs verloren oder selbst gekündigt wegen körperlichen Beschwerden.
Aufgrund dessen wurde eine Umschulung vorgeschlagen, diese wollte ich gern machen damals.

Die Weiterbildung hatte nichts mit dem Arbeitsamt zu tun. Also selbst bezahlt, nicht vom AA berücksichtigt und erst nachträglich davon erzählt, als ich das Zeugnis in der Hand hatte. Mit einer Umschulung durch das AA wäre sie super kombinierbar gewesen, aber auch unabhängig davon.

Nun wohne ich in Stadt Y und das Jobcenter hat hier angeblich keine Umschulungsmöglichkeiten, ich soll zu meinem alten Beruf zurück laut JC. Jedoch bleibt meine Weiterbildung davon unberührt, ich könnte damit arbeiten, bräuchte jedoch für die Anfangszeit noch Unterstützung vom JC.

In der Zwischenzeit habe ich drei neue Beraterinnen gehabt, die aktuelle wird im Januar ebenfalls nicht mehr da sein und ich habe die vierte Beraterin die womöglich wie die letzten drei irgendeine andere Entscheidung fällt. Man fängt alle paar Monate von null an und hat nie was in der Hand. Auch deshalb war es mir nun sehr wichtig ein neues Gutachten zu bekommen, um etwas in der Hand zu haben. (Es war nicht leicht dass das JC einem neuen Gutachten zustimmte)."

Das neue Gutachten nun, besagt auf der einen Seite schwerwiegende Einschränkungen, auf der anderen Seite setzt es Vollschichtigkeit voraus. Das passt irgendwie nicht zusammen.


Delfinanne

Theoretisch passt es zusammen Wenn ein Beruf gefunden wird, den du mit den kompletten Einschrämkungen machen kasst, die oben aufgelistet sind, könntest du diesen auch über 8 Stunden am Tag ausüben
Carpe diem! ich lebe jetzt, ich lebe heute und ich geniesse in vollen Zügen

Fettnäpfchen

Lindalin

Zitat von: Lindalin am 25. Januar 2022, 17:00:09
Das letzte Thema ist leider zu lang geworden. Liest kein Mensch mehr auf Seite X
Ich hatte da nur keine Antwort drauf, still mitlesen mache ich bei sehr vielen Themen. Wenn ich denke ein Kommentar wäre nötig mach ich das meistens.
Vllt hätte da schon das einstellen vom Rehaschreiben geholfen, zumindest für die anderen, weil ich mit Umschulung/Weiterbildung nicht bewandert bin.
Aber irgendwie hast du es schon Recht gemacht denn von anderen kam ja auch nichts mehr.

Zitat von: Lindalin am 25. Januar 2022, 17:00:09ich soll zu meinem alten Beruf zurück laut JC.
Zumindest das hat sich mit dem Gutachten erledigt! Und darauf kannst du bestehen und zumindest VV (also zum alten Tätigkeitsfeld/Job) falls du überhaupt welche bekommst ablehnen!

Zitat von: Lindalin am 25. Januar 2022, 17:00:09Man fängt alle paar Monate von null an und hat nie was in der Hand.
Jobcenteralltag
oder auch "Willkommen im Club"  :zwinker:

Zitat von: Lindalin am 25. Januar 2022, 17:00:09hat hier angeblich keine Umschulungsmöglichkeiten
Da kenne ich mich zu wenig aus vllt. gibt es da Hinweise von wissenderen Usern.
Nicht alles was es an Schulungsmöglichkeiten gibt ist für den SGB 2 Bereich zulässig bzw. förderfähig, aber mehr weiß ich da leider nicht.

Zitat von: Re: Ärztliches Gutachten da, darf es aber nicht haben Ich habe ein Termin beim Rehaberater gehabt, ich soll noch eine neue Weiterbildung machen.  :wand:
Kann mir jemand sagen ob das freiwillig ist? Es nervt mich so dermaßen. Kann man mich dazu zwingen, oder kann ich mich weiter NUR auf offene Stellen bewerbe und gut ist?
Wenn es dazu schriftliches gibt dann stell es doch mal ein. Sollte man als Hilfesuchender immer machen, steht sogar in der Netiquette . Dann klappt es vllt. auch mit einer Antwort.

MfG FN
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Kopfbahnhof

Zitat von: Lindalin am 25. Januar 2022, 17:00:09hat hier angeblich keine Umschulungsmöglichkeiten
Kann schon möglich sein, Rechtsanspruch gibt es jedenfalls darauf keinen.
Zitat von: Lindalin am 25. Januar 2022, 17:00:09Das passt irgendwie nicht zusammen.
Das kann schon zusammen passen, wichtig ist, Jobangebot muss Leidensgerecht sein.

Zum Gutachten kann ich nichts sagen, weil wohl gelöscht.

Lindalin

Danke euch, das ist nett dass ihr nochmal geschrieben habt.
Ich habe den Tipp bekommen mich bei der VDK zu melden.
Da kann man wohl alle Fragen loswerden was das Sozialrecht angeht. Evtl. kann man da auch ein Brief schreiben lassen an den Amtsarzt.

Edit: Das ist eben das Problem. Mit dem Gutachten soll ich zwar nicht mehr in meinem alten Job arbeiten können, aber dafür Vollschichtig stehend und gehend arbeiten können, was ich nicht schaffe mit einem kaputten Fuß.
Ich habe den Eindruck dass das Gutachten nicht sorgfältig gemacht wurde. Einfach 08/15.

Fettnäpfchen

Lindalin

Zitat von: Lindalin am 27. Januar 2022, 12:17:06was ich nicht schaffe mit einem kaputten Fuß.
Ich habe den Eindruck dass das Gutachten nicht sorgfältig gemacht wurde. Einfach 08/15.
Was j irgendwie so zu betrachten wäre....
.....wenn man bedenkt das unter Punkt 4 steht das dein alter Job nicht mehr gemacht werden kann und das du auf Dauer wesentlich eingeschränkt bist.

Die abgedeckten Felder werden ja nichts dazu verheimlichen sondern wegen Datenanonymisierung abgedeckt worden sein. Da habe ich mich über die Größe der abgedeckten Flächen etwas gewundert.

BeimVDK solltest du zuerst nachfragen ob die dir in SGB 2 Angelegenheiten helfen können bevor du Mitglied wirst und zur Kasse gebeten wirst. Mein VdK RA hat gesagt das er für das SGB 2 zu wenig Ahnung hat. Ist ja auch mehr für Rentner und evtl. noch Familie.

MfG FN
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Lindalin

#8
Zitat von: Fettnäpfchen am 27. Januar 2022, 15:20:45Die abgedeckten Felder werden ja nichts dazu verheimlichen sondern wegen Datenanonymisierung abgedeckt worden sein. Da habe ich mich über die Größe der abgedeckten Flächen etwas gewundert.

BeimVDK solltest du zuerst nachfragen ob die dir in SGB 2 Angelegenheiten helfen können bevor du Mitglied wirst und zur Kasse gebeten wirst. Mein VdK RA hat gesagt das er für das SGB 2 zu wenig Ahnung hat. Ist ja auch mehr für Rentner und evtl. noch Familie.

MfG FN

Ja, die abgedeckten Felder (unter anderem die Kopfzeile) waren die Daten der Bundesagentur, meine Daten und der Name vom Arzt.
Ganz unten stand noch eine Nummer, die ich mal sicherhaltshalber ebenfalls abgedeckt habe. Sonst habe ich nichts relevantes abgedeckt. Wäre auch selbst blöd, wenn ich das täte :grins:

Der Berater bei der VDK ist wohl auch irgendein Berater bei Krankenkassen, so wie ich das verstanden habe. Ich frage noch nach ob er sich da auskennt bei JC Angelegenheiten. Die haben glaube ich auch Anwälte.

Lindalin

Hier das Gutachten abgetippt (nur die vom Arzt ausgefüllten Felder):

Leistungsbild:

Zeitlicher Umfang: vollschichtig (täglich 6 Stunden und mehr leistungsfähig)

Maximale körperliche Arbeitsschwere:
Leichte bis mittelschwere Arbeit

Arbeitshaltung:
Arbeit im Stehen: Überwiegend
Arbeit im Gehen: Überwiegend
Arbeit im Sitzen: Überwiegend

Ergänzende Beschreibung des negativen Leistungsbilds:

Auszuschließen sind:
-Zeitdruck
-hohe Eigenverantwortung für Mensch und Maschinen
-Einzel -oder Gruppenakkord
-Viel Publikumsverkehr
-Anhaltende Zwangshaltung der Wirbelsäule
-Häufiges Heben und Tragen ohne mechanische Hilfsmittel
-Überkopfarbeiten
-Stäube

Kann die zuletzt ausgeübte Tätigkeit weiter verrichtet werden?
-Nein

Liegt eine schwerwiegende Leistungseinschränkung vor...?
- Es liegt eine schwerwiegende Leistungseinschränkung vor, die die Aussichten am Arbeitsleben teilzuhaben oder weiter teilzuhaben, nicht nur vorübergehend wesentlich mindert.

Sind medizinische Reha-Maßnahmen vorrangig?
-Medizinische Reha-Maßnahmen sind nicht vorrangig



Kopfbahnhof

Daran muss sich das JC nun auch Orientieren.

Dementsprechend müsstest du keine Jobangebote/Bewerbungen wahr nehmen, die du nicht mehr machen kannst.

Lindalin

Zitat von: vanessa am 27. Januar 2022, 17:52:13
Daran muss sich das JC nun auch Orientieren.

Dementsprechend müsstest du keine Jobangebote/Bewerbungen wahr nehmen, die du nicht mehr machen kannst.

Okay, das ist schonmal gut.

Lindalin

Ich habe da noch eine Frage. Sorry.

Wie wirkt sich das Gutachten denn eigentlich auf die Bewerbungspflicht aus? Früher war das ja so, dass man eine Anzahl von Mindestbewerbungen schreiben musste. Mit einer Vielzahl von Einschränkungen findet man aber weniger Stellen auf die man sich überhaupt bewerben kann.

Sheherazade

Zitat von: Lindalin am 27. Januar 2022, 21:22:43
Wie wirkt sich das Gutachten denn eigentlich auf die Bewerbungspflicht aus? Früher war das ja so, dass man eine Anzahl von Mindestbewerbungen schreiben musste. Mit einer Vielzahl von Einschränkungen findet man aber weniger Stellen auf die man sich überhaupt bewerben kann.

Es gibt keine generelle Anzahl von Mindestbewerbungen, das sollte in deiner EGV geregelt sein. Je nachdem, was da drin steht, sollte die EGV angepasst werden.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Kopfbahnhof

Zitat von: Lindalin am 27. Januar 2022, 21:22:43Wie wirkt sich das Gutachten denn eigentlich auf die Bewerbungspflicht aus?
Eigentlich gar nicht, nur die Zumutbarkeit der Stellenangebote ist eine andere.

Hast du eine EGV unterschrieben mit z.B. 5 Bewerbungen im Monat, musst du die auch erfüllen.