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Großes Problem, keine Krankenversicherung

Begonnen von tomas335, 23. Januar 2022, 14:19:42

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Sheherazade

Wenn sie zwischen den Kindern nicht gearbeitet und nur Anspruch auf den Sockelbetrag Elterngeld hat, interessiert das Jobcenter das nicht sonderlich. Da gibt es ja nichts anzurechnen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Flip

Na, da gerade. Die maximal 300 Euro Freibetrag gibt es nur auf Elterngeld, das auf Erwerbstätigkeit basiert, § 10 Absatz 5 BEEG.

Sheherazade

Achja, stimmt, da habe ich was verdreht .....  :wand: :grins:
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

tomas335

Danke für eure Antwort. Ich habe kein Elterngeld bekommen.
Das Baby ist jetz 2 jahre alt.

Vorher habe ich in einer Wohung gelebt die das JC gezahlt hat plus Krankenkasse. Da kam ich viel besser über die Runden.
Jetzt zahlt mein Freund alles und ich bekomme nichts und wir haben im Monat nichts übrig, wenn jetzt noch die Krankenkasse Geld will.

justine1992

Zitat von: tomas335 am 30. Januar 2022, 10:33:52Jetzt zahlt mein Freund alles und ich bekomme nichts und wir haben im Monat nichts übrig, wenn jetzt noch die Krankenkasse Geld will.
Ihr könnt ALG2 beantragen - aber nicht eine Person von Euch alleine. Allerdings wird da, ehrlich gesagt, auch nichts übrig bleiben.
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Depri2022

Dann ist das Baby mittlerweile ein Kleinkind.
Ergo-entweder die bereits beschriebenen Wege oder den Rechtsanspruch auf Kita Platz wahrnehmen und selber Geld verdienen. Da ist dann KV,RV,Arbeitslosengeld drin.

Maunzi

In welchem Bundesland lebt die TE? Frag wegen sowas hier:

https://www.familienland.bayern.de/themen/finanzielle-leistungen/index.php#sec4

Gibt da je nach Bundesland durchaus Möglichkeiten.

Prüft bitte mal ob ihr Anspruch auf Wohngeld / Kinderwohngeld etc pp habt!
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)