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Gesetzeswidrige Maßnahme? In meinen Augen ganz klar ja

Begonnen von T89, 27. Januar 2022, 16:49:21

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T89

Hallo Leute,

in meinem anderen Thread ging es ja um eine falsche Behauptung seitens meines SB. Nun bekam ich heute eine Maßnahmenzuweisung, die, man mag es wirklich nicht glauben, bei mir in der Wohnung stattfinden soll. Der Termin würde mir später mitgeteilt werden.

Jetzt haltet euch fest, denn das habe ich bisher noch nicht erlebt.
Inhalt der Maßnahme:

Sie werden bis maximal fünfmal innerhalb der 6-wöchigen Laufzeit vom Träger aufgesucht. Diese Aufsuche dient der Herstellung eines ersten Kontakts zwischen Ihnen und dem Träger. Nach der Kontaktaufnahme ist das Ziel der Maßnahme, die Aufnahme eines Beratungs- und Integrationsprozesses in späterer Zusammenarbeit mit der (NAME DES JC). Gemeinsam mit dem Träger besprechen Sie daher, aus welchen Gründen der Kontakt zu Ihrem Jobcoach bei der (NAME DES JC) abgebrochen ist und was getan werden kann, damit der Kontakt wiederhergestellt wird.

Es sollen folgende Fragestellungen geklärt werden:

1. Welche Gründe bringen Sie vor, wenn danach gefragt, warum Sie die Termine bei Ihrem Jobcoach nicht wahrnehmen bzw. auf sonstige Kontaktversuche nicht reagieren?

2. Was glauben Sie, wie ein Jobcoach Ihr Verhalten wahrnimmt? Können Sie nachvollziehen, dass ein Jobcoach dies als ein sich dem Integrationsprozess entziehendes Verhalten wertet?

3. Sind Sie der Auffassung, dass es gerecht ist, trotz fehlender Mitwirkung ALG-II-Leistungen zu bekommen?

4. Sind Ihnen Ihre Pflichten nach dem SGB II bewusst?

5. Welche Hilfestellung/Unterstützung benötigen Sie, um Ihren Mitwirkungspflichten nachzukommen bzw. die Zusammenarbeit mit dem zuständigen Jobcoach beim Auftraggeber wieder aufzunehmen?

6. Haben Sie zu einem früheren Zeitpunkt mitgewirkt und was hat Ihrer Meinung nach zur Veränderung Ihres Verhaltens geführt? Was war damals anders?

In diesem Zusammenhang verweisen wir auf Ihre Pflicht zur aktiven Mitwirkung an allen Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit (§ 2 SGB II)

Ihnen wird auferlegt, gegebenenfalls auftretende Probleme, die den erfolgreichen Abschluss der Maßnahme gefährden könnten, umgehend mit Ihrem Jobcoach zu besprechen.


Jetzt kommen halt die üblichen Rechtsfolgen, im Falle einer Pflichtverletzung.

Gegen diese gesetzeswidrige Maßnahmenzuweisung, die in der eigenen Wohnung (!) stattfinden soll, auch noch während der Pandemie (auch ohne Pandemie, wäre das unglaublich) möchte ich definitiv vorgehen. Was würdet ihr empfehlen? Ein Bekannter hat diese Zuweisung ebenfalls bekommen. Jetzt stellt euch mal vor, da möchten mehrmals die Woche irgendwelche ''Sozialarbeiter'' von irgendeinem privaten Träger in die eigene Wohnung kommen um mit dem Erwerbslosen über Dinge zu reden, die völlig banal und sinnfrei sind. In meinen Augen reine Schikane, gesetzeswidrig und menschenunwürdig. Ach ja, bin bei einer Optionskommune. Fakt ist, dass ich definitiv keinen in meine Wohnung lasse. Ebenfalls passt es mir nicht, dass eine private Firma an meine Daten kommt. Das JC müsste meine Daten ja an diese ''Einrichtung'' weitergeben und das kann doch ebenfalls nicht datenschutzkonform sein.

(Den Inhalt habe ich 1:1 abgetippt, da ich aus Sorge um Fehler bei der Schwärzung keine Bilder hier hochladen möchte).

Reiner1970

1. Welche Gründe bringen Sie vor, wenn danach gefragt, warum Sie die Termine bei Ihrem Jobcoach nicht wahrnehmen bzw. auf sonstige Kontaktversuche nicht reagieren?  >>>> Ich bringe den Grund vor, der zutrifft

2. Was glauben Sie, wie ein Jobcoach Ihr Verhalten wahrnimmt? Können Sie nachvollziehen, dass ein Jobcoach dies als ein sich dem Integrationsprozess entziehendes Verhalten wertet?  >>> Mir doch egal was der Typ von mir denkt

3. Sind Sie der Auffassung, dass es gerecht ist, trotz fehlender Mitwirkung ALG-II-Leistungen zu bekommen?  >>> Ja

4. Sind Ihnen Ihre Pflichten nach dem SGB II bewusst? >>> Ja

5. Welche Hilfestellung/Unterstützung benötigen Sie, um Ihren Mitwirkungspflichten nachzukommen bzw. die Zusammenarbeit mit dem zuständigen Jobcoach beim Auftraggeber wieder aufzunehmen? >>> Keine. Ich bin kein kleines Kind

6. Haben Sie zu einem früheren Zeitpunkt mitgewirkt und was hat Ihrer Meinung nach zur Veränderung Ihres Verhaltens geführt? Was war damals anders? >>> Naja, Menschen verändern sich

In diesem Zusammenhang verweisen wir auf Ihre Pflicht zur aktiven Mitwirkung an allen Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit (§ 2 SGB II)

Kopfbahnhof

Hat der Träger sich schon bei dir gemeldet?

Ich würde mir jegliche Hausbesuche verbitten und denen, es auch klar und deutlich so sagen.

Wenn das JC offene Fragen hat, warum stellen die sie dir nicht selbst?
Dazu braucht es nun wirklich keinen ominösen "Träger"

Da es offenbar eine Zuweisung gibt, kommt es darauf an was damit erreicht werden soll.
Möglich ist diese auch gar nicht rechtens.

Man könnte in Widerspruch gehen, Haken ist leider man muss erst mal da mit machen um keine Sanktion zu kassieren.
Allerdings muss man dennoch keine Hausbesuche dulden.

Mal ganz abgesehen davon, sind die sogenannten Jobcoaches? oft nur völlig unqualifizierte Leute.
Die mal eben eine Schnellbesohlung bekommen haben und vorher, selbst Hartzer waren.

T89

Danke für eure Meinungen.

@ Reiner1970, wäre ich nur so mutig, dann würde ich das auch exakt so mitteilen. Deren Gesichter würde ich zu gerne sehen.

@vanessa

Nein, bisher kam noch nichts. Ich rechne allerdings damit, dass in nächster Zeit etwas im Briefkasten landen wird bei mir. Ich habe einen Monat Zeit für einen möglichen Widerspruch.

Eine Sanktion würde mir in der Tat nicht wirklich was ausmachen, da ich schon eine Sanktion in Höhe von 30 % bekommen habe (wegen einer Pflichtverletzung bezüglich von Bewerbungsnachweisen). Laut dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts dürfen die ja grundsätzlich nicht mehr als 30 % sanktionieren, somit hätte ich zumindest da ''weniger Sorgen''.

Ob das Jobcoaches sind, kann ich nicht mit Sicherheit sagen, aber ich denke nicht, dass das welche sind sondern irgendwelche ''Sozialarbeiter'', die aufgrund von möglichen Provisionen solche ''Besuche'' durchführen.

Alleine der Gedanke, wildfremde Leute in meine Wohnung zu lassen, löst in mir schon ein Gefühl der Beklemmung aus. Dass ich niemanden reinlassen werde, ist ganz sicher, aber dagegen vorgehen möchte ich garantiert. Auch des Datenschutzes wegen.

Heinz-Otto

Alternativ kann man "anbieten", den Coach gerne im JC - gegen Ersatz der Reisekosten - zu empfangen, oder sich zur Geschäftsstelle des Maßnahmeträgers - ebenfalls gg. Ersatz der Reisekosten - zu begeben.

Dass niemand verpflichtet werden kann Maßnahmen in der eigenen Wohnung wahrzunehmen, dürfte klar sein.
Ein Verstoß gegen Art. 13 GG.

Kopfbahnhof

Zitat von: T89 am 27. Januar 2022, 17:33:07Alleine der Gedanke, wildfremde Leute in meine Wohnung zu lassen
Musst du nicht, wen du nicht drin haben möchtest der muss draussen bleiben.
Da kann ein SB im Dreieck springen wie er will.

Wenn es klingelt sagen, ich tätige keine Haustürgeschäfte und Hörer Auflegen.

Ob es klug ist leichtfertig eine Sanktion zu fressen, ich weiß nicht so recht.
Besser wäre wohl gegen die Zuweisung vorzugehen und erst mal bei dem "Träger" Aufzuschlagen.

Das mit den 30 % ist auch nicht in Stein gemeißelt.
Unter bestimmten Umständen kann es immer noch 100 % geben.

jeschik

Zitat von: vanessa am 27. Januar 2022, 17:47:17Zitat von: T89 am 27. Januar 2022, 17:33:07

    Alleine der Gedanke, wildfremde Leute in meine Wohnung zu lassen

Musst du nicht, wen du nicht drin haben möchtest der muss draussen bleiben.
Da kann ein SB im Dreieck springen wie er will.
Ist ja der absolute wahnsinn, sowas höre ich nun auch erstmals.
Denen würd ich einen erzählen, würde niemals jemanden in solch einem Fall in die Wohnung lassen.  :teuflisch:

Heinz-Otto

Ich bin mir nicht mal so sicher, dass bei Grundrechtsverletzungen eine aufschiebende Wirkung nicht per Eilbeschluss erwirkt werden könnte.
Dass ein Richter eine aufschiebende Wirkung bei Grundrechtsverstoß ablehnt, kann ich mir nicht wirklich vorstellen.

Ich würde sofort Antrag auf aufschiebende Wirkung stellen. Dem JC würde ich da gar nicht groß was schreiben, außer, dass das SG bemüht wurde.
In so einem eklatanten Fall investiere ich doch nicht unnötig Geld und Mühe.
Da du eventuelle Sanktionen eh gelassen siehst, na dann.

Kopfbahnhof

@TE

du hast doch ein Gutachten von der RV also mal EM Rente beantragt?
Kann es evtl. sein die ist jetzt für deine Eingliederung zuständig?

Dann hätte das JC hier gar nichts zu melden, was die Maßnahme angeht.
Dann wären auch die 30 % wegen der Bewerbungen nicht rechtens.

Depri2022

Die Vorboten des neuen Bürgergeldes? Das passt zu den gestellten Fragen.
Sicher, dass sich da nicht jemand einen üblen Scherz erlaubt hat und das Fake ist?
Noch nie gab es Hausberatung!

Heinz-Otto

Vor allem sind einige Fragen eher eine Meinungsumfrage, als ein Coaching.
Mit Erhöhung einer Eingliederung hat das null und nichts zu tun.
Wie der Coach seine Arbeit zu tun hat, und motiviert, muss er wissen.
Derlei "Umfragen" müssen anonym erfolgen.

a_good_heart

Zitat von: Depri2022 am 27. Januar 2022, 18:35:50Sicher, dass sich da nicht jemand einen üblen Scherz erlaubt hat und das Fake ist?

Der Gedanke ist mir auch spontan gekommen :scratch:
Ohne ein entsprechendes Schriftstück gesehen zu haben, glaube ich den Nonsens nicht!
Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont... (Konrad Adenauer)

Heinz-Otto

Zitat von: a_good_heart am 27. Januar 2022, 18:48:32
Ohne ein entsprechendes Schriftstück gesehen zu haben, glaube ich den Nonsens nicht!
Du glaubst also nicht an die Dummheit/Dreistigkeit mancher SB/JC?

Nach 17 J. H4 und den vielen Schlagzeilen und Schicksalen die man so liest, halte ich in deren System und "Gedankenuniversum" nichts mehr für unmöglich :(

Kopfbahnhof

Zitat von: Depri2022 am 27. Januar 2022, 18:35:50Noch nie gab es Hausberatung!
Doch solche seltsamen Maßnahmen gab es schon.
Wo die Leute sich zu Hause Besuchen lassen sollten.

Dachte nur es hat sich mittlerweile bis ins letzte Waldjobcenter rum gesprochen, dass so etwas gar nicht geht.

a_good_heart

Zitat von: Heinz-Otto am 27. Januar 2022, 18:52:21
Zitat von: a_good_heart am 27. Januar 2022, 18:48:32
Ohne ein entsprechendes Schriftstück gesehen zu haben, glaube ich den Nonsens nicht!
Du glaubst also nicht an die Dummheit/Dreistigkeit mancher SB/JC?

Keine Angst, ich weiß aus eigener Erfahrung, was ich von dieser Bande zu halten habe. Hab derzeit noch eine Klage beim LSG laufen... :zwinker:

Aber so lange der TE nicht in der Lage ist das betreffende Schriftstück hier anonymisiert einzustellen, glaube ich diesen Quatsch nicht. Auf bloße Erzählungen gebe ich nichts.
Ich glaube ja auch nicht an den Osterhasen, nur weil das mal erzählt wurde. Gesehen hat den keiner - oder? :grins:
Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont... (Konrad Adenauer)